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1. Was sind Zulagen und Zuschläge?
Arbeitnehmer erhalten ein Entgelt, das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen kann. Bestandteile können der Grundlohn, Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwendungen, Prämien oder eben auch Zulagen und Zuschläge sein.
Zulagen und Zuschläge sind also Entgeltbestandteile, die einem Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem eigentlichen Lohn gezahlt werden können.
2. Was ist das Besondere daran?
Zulagen und Zuschläge werden für besondere Leistungen gezahlt, die über die eigentliche, normale Tätigkeit hinausgehen. Man kann sie auch als eine Art Sonderzahlung bezeichnen.
Besonders in der Zeitarbeit wird oft mit Zulagen und Zuschlägen gearbeitet, da diese eine gute Möglichkeit sind, unterschiedlichen Anforderungen in unterschiedlichen Einsätzen Rechnung zu tragen. Neben einem im Arbeitsvertrag fixierten Grundlohn helfen Zulagen und Zuschläge dabei, besondere Umstände oder auch Belastungen finanziell auszugleichen.
3. Müssen Zulagen und Zuschläge in der Zeitarbeit immer gezahlt werden?
Generell kann unterschieden werden in gesetzlich/tariflich vorgeschriebene und freiwillige Leistungen.
Wenn Gesetze oder Tarifverträge die Zahlung von Zulagen für bestimmte Situationen vorschreiben, müssen Arbeitgeber diese Leistung zahlen. Beispiele dafür sind z.B. die Nachtzulage oder die Zulage für Sonn- und Feiertagsarbeit.
Ist die Zahlung von Zulagen und Zuschlägen gesetzlich oder tariflich festgeschrieben, kann ein Arbeitgeber diese Zahlungen nicht einstellen.
Dagegen stehen freiweillige Zulagen und Zuschläge, die nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gezahlt werden können. Beispielhaft sind hier ein Erschwerniszuschlag, Zuschläge für die Arbeit bei bestimmten Kunden, Zuschläge für die Verrichtung bestimmter Arbeiten etc. genannt.
Die freiwillige Zahlung von Zulagen und Zuschlägen kann vom Arbeitgeber auch wieder eingestellt werden.
4. Wer kann mir sagen, auf welche Zulagen und Zuschläge ich ein Anrecht habe?
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Exemplar des jeweils gültigen Tarifvertrags. Darin werden Sie sämtliche tariflich festgelegten Zulagen und Zuschläge und deren jeweilige Höhe finden.
Generell sollte sich auch jeder Zeitarbeitnehmer an seinen Arbeitgeber wenden können.
Im Normalfall kann dann der zuständige Disponent oder Personalsachbearbeiter oder auch der entsprechende Vorgesetzte Fragen rund um das Thema Entgelt und Entgeltbestandteile beantworten. Bevor weitere Stellen eingeschaltet werden, sollte jeder Betroffene zuerst mit seinem Arbeitgeber sprechen.
Selbstverständlich kann sich auch jeder jederzeit an den Betriebsrat wenden, sollte es eine solche Institution im Hause geben.
Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!


