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Lexikon Zeitarbeit

1. Was sind Verpflegungsmehraufwendungen (VMA)?


Zeitarbeitnehmer können neben ihrem Lohn eine Vergünstigung erhalten, die Verpflegungs- mehraufwendung (VMA) heißt. Diese vom Arbeitgeber gezahlten Mehraufwendungen für Verpflegung sind eine rein freiwillige Leistung und keine verpflichtende.

 

Die dahinter stehende Idee ist, dass Zeitarbeitern, die sich aus beruflichen Gründen nicht zuhause aufhalten und dadurch nicht auf das günstige, häusliche Mittagessen zurückgreifen können, ein Zuschuss gewährt wird.

 

Für den Arbeitgeber ist die Zahlung eines Verpflegungsmehraufwandes unter bestimmten Umständen steuerfrei. Die Steuerfreiheit hängt ab von der beruflichen Abwesenheit des Zeitarbeitnehmers von seiner Wohnung.

 

Ist ein Zeitarbeitnehmer mehr als 8 aber weniger als 14 Stunden beruflich außerhalb seiner Wohnung, kann der Arbeitgeber ihm EUR 6,00 pro Tag steuerfrei zahlen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 und weniger als 24 Stunden können EUR 12,00 und bei über 24 Stunden sogar EUR 24,00 steuerfrei gezahlt werden.

 

Beispiel 1)

Ein Zeitarbeiter hat einen Fahrtweg von jeweils 1 Stunde und arbeitet inklusive Pausen 9 Stunden beim Kunden. Er ist also insgesamt 11 Stunden außerhalb seiner Wohnung beruflich tätig. dafür kann sein Arbeitgeber ihm pro Tag EUR 6,00 steuerfrei erstatten.

 

Beispiel 2)

Der Fahrtweg eines Zeitarbeitnehmers beträgt jeweils 2,5 Stunden, der Aufenthalt beim Kunden wäre täglich inklusive der Pausen 10 Stunden. Bei diesen insgesamt 15 Stunden Abwesenheit könnte das Zeitarbeitsunternehmen seinem Mitarbeiter EUR 12,00 am Tag als Verpflegungsmehraufwand zahlen.

 

Selbstverständlich gelten die Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand nicht nur für Zeitarbeitnehmer.

 

 

2. Werden auch Prämien in der Zeitarbeit gezahlt?

 

Prämien sind Entgeltbestandteile, die ein Zeitarbeitnehmer für außerordentliche Leistungen erhalten kann. Sie gehören zu den freiwillig gezahlten Leistungen. Es besteht kein Anrecht darauf, solange diese Prämie nicht tatsächlich ausgelobt und das Ganze schriftlich festgehalten ist.

 

In der Zeitarbeit werden Prämien selten im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Oft geschieht dies in den Unterlagen, die die jeweiligen Rahmenbedingungen für den Kundeneinsatz beschreiben und dem Zeitarbeiter ausgehändigt werden.

 

Der Umgang mit Prämien ist vielfältig. So kann im gewerblichen Bereich die Mehrabfertigung einer bestimmten Stückzahl prämiert werden, während für Kaufleute ganz andere Kriterien ausschlaggebend sein können.

 

Da Prämien freiwillig gezahlte Leistungen des Arbeitgebers sind, besteht bei neuen Kundeneinsätzen kein generelles Anrecht darauf. Wird jedoch eine Prämie vereinbart und zeigt der Mitarbeiter die dafür notwendige Leistung, muss die Prämie vereinbarungsgemäß ausgezahlt werden.

 

 

Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!

 

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