Entgeltgruppen AMPE1: Bürohilfskräfte, Industriehilfskräfte, Küchen-/Reinigungskräfte, Lager-/Transporthilfskräfte oder vergleichbare Tätigkeiten
E2: Bürohilfskräfte, Fertigungskräfte, Logistikkräfte, Medizinische Hilfskräfte, oder vergleichbare Tätigkeiten
E3: Fachwerker/in, Logistikfachkräfte, Büro- und Verwaltungskräfte, Medizinische Kräfte oder vergleichbare Tätigkeiten
E4: Facharbeiter/in, Büro- und Verwaltungsfachkräfte, Medizinische Fachkräfte oder vergleichbare Tätigkeiten
E5: Facharbeiter/in mit Spezialkenntnissen, Büro- und Verwaltungsfachkräfte mit Spezialkenntnissen, Medizinische Fachkräfte mit Spezialkenntnissen, Techniker, oder vergleichbare Tätigkeiten
E6: Meister/in, Techniker/in mit Spezialkenntnissen, IT-Fachkräfte, Redaktionelle Fachkräfte oder vergleichbare Tätigkeiten
E7: wie Entgeltgruppe 6, Diplom-Ingenieure, Diplom-Kaufleute oder vergleichbare Tätigkeiten
E8: Diplom-Ingenieure, Diplom-Kaufleute, Technische Redakteure, Diplom-Informatiker oder vergleichbare Tätigkeiten
E9: wie Entgeltgruppe 8 oder vergleichbare Tätigkeiten
Entgeltgruppen BZAE1: Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.
E2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern, die über die in der Entgeltgruppe 1 erforderliche Anlernzeit hinaus geht sowie Einarbeitung erfordern.
E3: Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden.
E4: Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
E5: Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sind Spezialkenntnisse erforderlich, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden sowie eine langjährige Berufserfahrung.
E6: Tätigkeiten, die eine Meister- bzw. Technikerausbildung oder vergleichbare Qualifikationen erfordern.
E7: Tätigkeiten, die zusätzlich zu den Merkmalen der Entgeltgruppe 6 mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
E8: Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium erfordern.
E9: Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium bzw. Tätigkeiten, die ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern.
Entgeltgruppen iGZE1: Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.
E2: Ausführung von einfachen Tätigkeiten mit wechselnden Problemstellungen, die eine Einarbeitung erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung und fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation mit Berufserfahrung erforderlich sind.
E3: Ausführung von Tätigkeiten, für die im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine fachspezifische Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung erforderlich sind.
E4: Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
E5: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden.
E6: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind.
E7: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen.
E8: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforderlich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind.
E9: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes
Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium
erforderlich ist.