Sehr gut, diese Entscheidung, die die EU-Minister da getroffen haben:
Sie vereinbarten einen Verlängerung des Elternurlaubs auf bis zu vier Monate. Diese Nachricht fand ich beim Verlag Dr. Otto Schmidt.
Diese Verlängerung können Eltern EU-weit sowohl nach der Geburt als auch nach der Adoption eines Kindes in Anspruch nehmen.
Und: Es wird festgeschrieben, dass Eltern wegen der Inanspruchnahme nicht diskriminiert werden dürfen.
Und: Diese neuen Rechte werden für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses, also auch für befristet eingestellte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer.
Eigentlich ist letzteres ja eine Selbstverständlichkeit.
Aber man kann es auch positiv formulieren: Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Festangestellten.
Foto: Stefan Beger, pixelio














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