Dez
31
KOM
 

2011 neigt sich nun rapide dem Ende zu. Weihnachten hat euch bzw. Ihnen eine hoffentlich schöne und besinnliche Zeit gebracht, und wir alle schauen gespannt auf das, was uns 2012 bringen wird.

Der Mindestlohn für ZeitarbeitnehmerInnen ist beschlossene Sache – da beißt die Maus keinen Faden ab. Ab 01. Januar 2012 wird der Mindestlohn bei 7,89 €/Stunde (West) bzw. 7,01 €/Stunde (Ost) liegen. DAS IST GESETZ!!! Jeder Personaldienstleister, der dann weniger zahlt, macht sich strafbar und kann – pro Fall – mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € belegt werden.

Equal Pay – also gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit – ist (noch) nicht beschlossen und wird heftig diskutiert. Dabei gibt es viele Ideen, von “der ersten Sekunde” bis zu “ab dem 6. oder 12. Monat” oder noch länger. Ursula von der Leyen hat klargemacht, dass sich die Tarifpartner schleunigst einigen müssen – sonst kommt eine politische Lösung…

Das CGZP-Urteil – zur Tarifunfähigkeit – wird weiterhin die (Ex-)Amp-Anwender und den Arbeitgeberverband BAP (BZA + AMP) beschäftigen. Inwieweit Nachzahlung drohen, diese auf die Bilanzen zurückschlagen und wieviele Zeitarbeitsfirmen daran kaputtgehen, wird 2012 ebenfalls zeigen.

Ach ja – Thema Tarifverträge: Ich bin gespannt, ob die Einladung der IG Metall an die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit Wirkung zeigt und tatsächlich moderne Tarifverträge abgeschlossen werden – oder ob der Tarif plus der derzeit fortschrittlichste Tarifvertrag bleibt…

Und dann gibt es noch… die SCHEINwerkverträge. Man verstehe mich bitte nicht falsch! Ich bin nicht per se gegen Outsourcing oder Werk- und Dienstverträge, sondern gegen den Versuch, die geregelte Zeitarbeit zu unterlaufen, indem man einen angeblichen Werkvertrag mit seinem Kunden abschließt, nur um die Löhne drücken zu können. Wer es versucht, wird zukünftig mit dem Zoll viel “Spaß” haben!

Soooo – lange Rede, kurzer Sinn.

Ich wünsche euch, Ihnen, uns und mir für 2012

  • privates Glück,
  • beruflichen Erfolg,
  • dass man innerstädtisch auch mal 35 km/h fahren kann
  • und insgesamt viel Spaß!!!

In diesem Sinne – guten Rutsch und bis bald!

Oliver Repp

 
Apr
15
KOM
 

Berlin, 15. Februar 2011 – Der deutsche Bundesrat billigt in seiner 882. Sitzung den Mindestlohn bzw. die Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeitsbranche. Die Lohnbegrenzung durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ein deutliches Zeichen gegen das befürchtete Lohndumping im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01. Mai 2011.

Ab 01. Mai 2011 gelten nun Mindestlöhne in Höhe von

7,79 Euro im Westen und

6,89 Euro im Osten.

Trotz der – nach jahrelangem politischen Gezerre -  nun endgültig beschlossenen Einführung des Mindestlohns sehen zumindest einige Mitglieder des Bundesrats eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmerschaft nur in der konsequenten Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (equal pay):

“Für die Leiharbeit ist der Mindestlohn – gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 – ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern vor allem auch für die verleihfreie Zeit. Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Er trägt aber nicht dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in höheren Entgeltgruppen zu verringern. Das kann nur durch die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – also den Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” – erreicht werden.”

(Quelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Punkt 2 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg)

Weiter Infos über die AÜG-Änderung finden Sie unter:

BMAS: “Zeitarbeit vor Missbrauch schützen”

 
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