Da setzen sich zwei Bundesländer zusammen und arbeiten eine Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes aus. Mit dem Ziel, die Leiharbeiter den Stammarbeitern in Unternehmen gleichzustellen, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Das sollte gemäß dem Antrag von Bremen und Rheinland-Pfalz im Bundesrat beschlossen werden:
- LeiharbeiterInnen sollen das gleiche Entgelt bekommen wie die Beschäftigten der Entleihfirma.
- Sie sollen die gleichen Arbeitsbedingungen gewährt bekommen.
- Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche sollen nur dann gelten, wenn die ZeitarbeiterInnen entweder gerade in keiner Entleihfirma arbeiten oder wenn die Tarifverträge im Entleihbetrieb schlechter als die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche oder nicht vorhanden sind
- Die Dauer der Leiharbeit soll auf 24 Monate begrenzt werden.
Sind doch sehr vernünftige und faire Ansätze bei, oder?
Aber, wie’s so kann’s gehen in der Politik: Dieser Antrag wurde vergangenen Freitag im Bundesrat abgelehnt.
Unter anderem übrigens von Nordrhein-Westfalen.
Das Land Nordrhein-Westfalen habe das Problem zwar erkannt und gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Telefon-Hotline geschaltet; gleichzeitig habe das Land im Bundesrat gegen die Verbesserungsvorschläge gestimmt. „Das ist unverständlich und völlig unglaubwürdig“
sagten Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer
Foto: S. Hofschlaeger, pixelio














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