Ein ‘bisschen’ spät, um einen heftigen Imageschaden noch abzuwenden: Die Drogeriekette Schlecker beendet nach den Lohndumping-Vorwürfen die ‘Zusammenarbeit’ mit der Leiharbeitsfirma Meniar – wobei ich das Wort ‘Zusammenarbeit’ hier formaljuristisch angewendet empfinde, ist Meniar doch eine Tochter Schleckers.
In diesem Blog war Schlecker ja schon mehrfach Thema:
Schlecker hebelt Arbeitnehmerrechte aus – wirklich unglaublich!
Arbeitsminister Naumann unterstützt Proteste gegen Schlecker XL
Die ‘Methode Schlecker’ Thema bei Anne Will am 24.01.2010
Aber wie auch immer.
Wie in Epoch Times am 12.01.2010 zu lesen, habe man seitens Schlecker
die öffentliche Diskussion um die Beschäftigung von Meniar-Leiharbeitern „bisher nicht nachvollziehen können“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens am Montagabend in Ehingen. Um die Diskussion zu beenden, habe Schlecker jedoch beschlossen, mit sofortiger Wirkung keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Meniar mehr abzuschließen.
Nicht nur in der Öffentlichkeit war Schlecker massiv unter Druck geraten, weil das Unternehmen seine Festangestellten zum Teil durch Meniar-Zeitarbeiter ersetzte, die nur die Hälfte des üblichen Gehalts bekommen. Auch die Bundesregierung wurde auf den Fall aufmerksam.
Epoch Times weiter:
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte eine Prüfung der Vorwürfe an. Möglicher Missbrauch von Leiharbeit soll notfalls mit schärferen Gesetzen eingedämmt werden. Von der Leyen betonte zugleich, ihr sei wichtig, dass nun das an sich gute Modell der Zeitarbeit nicht in Misskredit gerate. Viele Jobsuchende hätten dadurch überhaupt nur eine Chance am Arbeitsmarkt.
Am 19.02.2010 berichtet Epoch Times, dass man auf politischer Ebene inzwischen tatsächlich tätig geworden ist:
Die Union im Bundestag hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie der massenhafte Missbrauch der Zeitarbeit in Deutschland eingedämmt werden könnte. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, forderte am Freitag in Berlin eine Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Künftig sollten Leiharbeiter längstens ein Jahr für weniger Lohn als die Stammbelegschaft arbeiten dürfen. Zudem müsse festgelegt werden, wie hoch die Abweichung vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ maximal ausfallen darf, sagte er.
Weiß forderte, die Kontrolle der Branche müsse dringend verschärft werden. „Wenn Zeitarbeit nur dazu dient, Lohndumping zu betreiben, hat sie ihre Berechtigung verloren.“ Weiß sagte, Leiharbeiter müssten nicht zwangsläufig im Nachteil sein. Er könne sich gut vorstellen, dass Firmen wegen Fachkräftemangel im nächsten Aufschwung sogar Lohnzuschläge für Zeitarbeiter als Ausgleich für die unsichere Beschäftigung zahlen.
Ich bin gespannt, wie das weitergeht…
Foto: Brigitte Niedermeier, pixelio














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