Jun
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KOM
 

Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat heute das lange erwartete Urteil im so genannten “Emmely-Fall” gesprochen. Weil eine Kassiererin der Tengelmann-Supermarktkette Kaiser´s zwei Pfandbons mit einem Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen hatte, wurde sie von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Nach zwei verlorenen Prozessen bekam die Arbeitnehmerin heute in Erfurt Recht. Die Arbeitnehmerseite sprach bisher von vorgeschobenen Gründen, da der Arbeitgeber der gewerkschaftliche Aktivität der Kassiererin ein Ende bereiten wolle.

Die Richter verwiesen in der Urteilsbegründung darauf, dass die Kassiererin seit bereits mehr als 30 Jahren – bis auf diesen Vorfall – unbescholten ihrer Arbeit nachging. Ein wie von der Arbeitgeberseite beklagter Vertrauensverlust könne aufgrund der geringen Höhe des aufgelaufenen Schadens und der langjährigen Mitarbeit nicht angenommen werden.

Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass eine fristlose Kündigung grundsätzlich durch einen geringen Schaden gerechtfertigt sein könne.

Dieses Urteil bedeutet also keinen Freischein für Arbeitnehmer, sich straflos Kleinigkeiten des betrieblichen Inventars aneignen zu können. Auch kann hier nicht von einem Grundsatzurteil oder einer Abstrafung der oft bemängelten Bagatellkündigungen gesprochen werden.

Vielmehr sollte das Urteil als Appell an den gesunden Menschenverstand gelesen werden.

Für Barbara E. – wie “Emmely” wirklich heißt – bedeutet das Urteil, dass die Kündigung aus dem Jahre 2008 ungültig ist. Sie ist also noch immer Mitarbeiterin bei Kaiser´s…

 

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