Archive für die Kategorie 'Zeitarbeitunternehmen'

Mrz
21
KOM
 

Erster Band des Schulbuchs in Kooperation mit den Branchenverbänden (AMP, BZA, AMP) im Bildungsverlag EINS erschienen.

Nach langen Vorbereitungen ist nun der erste Band der Schulbuchreihe „Personaldienstleistungskaufleute“ vom Bildungsverlag EINS freigegeben worden.

Schulbuch_PDK

Die Autoren Johannes Beste, Ilona Giese und Andrea Schendekehl verfassten das Lehrwerk in Zusammenarbeit mit den drei Arbeitgeberverbänden der Personaldienstleistungsbranche, dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Das Schulbuch richtet sich an die Auszubildenden des ersten Lehrjahrs des Ausbildungsberufs “Personaldienstleistungskaufmann/-frau” (PDK). Es ist eng auf das Berufsbild abgestimmt und wird dem rechtlich-komplexen und heterogenen Anforderungsprofil der Personaldienstleistungen gerecht. Das Buch erfasst systematisch die Inhalte der relevanten Lernfelder des Rahmenlehrplans für Personaldienstleistungskaufleute.

Um eine hohe Praxisorientierung zu erreichen, werden den einzelnen Kapiteln „echte“ Lernsituationen vorangestellt, die berufliche Handlungssituationen beinhalten und somit ein eigenständiges und handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Die Kapitel schließen mit einer Zusammenfassung sowie mit Aufgaben zur Anwendung und Vertiefung der Inhalte ab.  Viele unterschiedliche Internetquellen führen zu zahlreichen Zusatz-Infos.

Zusätzlich wird das Lehrbuch durch separat erhältliches Unterrichtsbegleitmaterial auf CD-ROM ergänzt.

“Rund 3000 Jugendliche haben seit 2008 die Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK) begonnen. Der von den Branchenverbänden AMP, BZA und iGZ initiierte Ausbildungsberuf nimmt bundesweit einen Spitzenplatz unter den neu gestarteten Ausbildungsgängen ein”, so die Branchenverbände.

Mit der Schaffung des dualen Ausbildungsberufs “PDK” reagierte die Personaldienstleistungsbranche auf die z. T. stark gestiegenen Anforderungen des Marktes an interne Mitarbeiter und ZeitarbeitnehmerInnen.

Weitere Informationen zum Lehrbuch und Bestellmöglichkeit unter: www.bildungsverlag1.de

 
Dez
15
KOM
 

Am 14.12. 2010 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt geurteilt, dass die sogenannten Christlichen Gewerkschaften (CGZP), die einen Tarifvertrag mit dem Zeitarbeitgeberverband AMP geschlossen haben, nicht tariffähig sind. Das könnte bedeuten, dass auf die Anwender der AMP-Tarifverträge – zumindest von den Sozialkassen – Nachforderungen in Millionenhöhe zukommen. Der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) RA Werner Stolz nimmt als Gastautor zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tarifunfähigkeit der CGZP und die Auswirkungen des Urteils auf die iGZ-Anwender Stellung.

“iGZ-Mitgliedsunternehmen haben mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften beim DGB rechtlich einwandfreie Tarifverträge für die Branche abgeschlossen und sind von der BAG – Entscheidung  deshalb nicht betroffen.

Zeitarbeit bleibt ein wirksames Flexibilitätsinstrument für die Wirtschaft und schafft neue Chancen für viele Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Der iGZ als Vertreter von über 1.750 mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen im gesamten Bundesgebiet tritt dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen für Personaldienstleister wie folgt weiter entwickeln sollen:

Beschluss des iGZ-Bundesvorstandes vom 10.12.2010 in Berlin

iGZ-Verbandspositionen

1. Der iGZ befürwortet die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die Allgemeinverbindlicherklärung der zwischen den Zeitarbeitsverbänden und den Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge für Mindestbedingungen in der Zeitarbeit auf dem Verordnungswege durch das BMAS.

2. Der iGZ akzeptiert die im aktuellen BMAS-Gesetzesentwurf zur „Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ vorgeschlagene sog. “Schlecker – Klausel”, gemäß der eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz zukünftig nicht zulässig sein soll, wenn der überlassene Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate direkt bei dem Entleiher beschäftigt war.

3. Der iGZ wendet sich gegen jegliche weitere gesetzliche Einschränkungen des AÜG. Dies betrifft sowohl Regulierungsvorschriften zur Begrenzung von Überlassungsdauer oder Befristungsabreden als auch jegliche Einschränkung der Tariföffnungsklausel, beispielsweise durch eine zwingend anzuwendende Gleichbehandlung ab einer bestimmten Einsatz- oder Beschäftigungsdauer.

4. Der iGZ strebt die Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Anerkennung der Zeitarbeit an. Dazu müssen Lösungen gefunden werden, die das Thema “Lohngerechtigkeit” aufgreifen und bei längeren Einsatzzeiten zu vergleichbaren Entgelten zwischen Zeitarbeitskraft und Stammarbeitnehmer führen. Der iGZ will dieses Ziel durch tarifliche Lösungen zwischen den Zeitarbeitgebern und den Gewerkschaften umsetzen und ausdrücklich nicht vom Gesetzgeber oder via anderer Branchentarifverträge (siehe Stahlindustrie) regeln lassen.

Das tarifpolitische Modell des iGZ umfasst dabei folgende Eckpunkte:

4.1. Gesetzliche Ansätze, die Tariföffnungsklausel zu streichen oder einzugrenzen, bergen unzählige Rechtsunsicherheiten und hohe Administrationskosten bei der Umsetzung des dann notwendigen Gleichbehandlungsgebotes und greifen in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie ein. Vielmehr muss es den Tarifparteien vorbehalten bleiben, einen Vergleichs- oder Referenzlohn, der im Entleihbetrieb als Basis herangezogen wird, eindeutig zu definieren und abschließend zu bestimmen.

4.2. Qualifizierte Arbeitnehmer sollen, in Abhängigkeit von der Einsatzdauer im Entleih-unternehmen, eine stufenweise Erhöhung ihrer Vergütung erhalten, die sich mit zunehmender Einsatzdauer an die Vergütung der vergleichbaren Stammbeschäftigten annähert.

4.3. Für gering qualifizierte Zeitarbeitskräfte stehen die Eingliederung aus der Nichtbeschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erhaltung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit im Fokus.

5. Der iGZ betrachtet die Qualifizierung und Weiterbildung von Zeitarbeitskräften als wichtige Zukunftsaufgabe und ist bestrebt, diese Aufgabe gemeinsam mit dem Tarifpartner zu fördern und tariflich umzusetzen.

6. Der iGZ steht für Tariftreue und für eine korrekte und umfassende Anwendung der geschlossenen Tarifverträge. Die Förderung dieses Ziels soll durch eine „Tarifgütestelle“ im engen Austausch mit den Tarifpartnern beim DGB kontinuierlich umgesetzt und verbessert werden.

In diesem Sinne sind alle Akteure auf dem Zeitarbeitsmarkt herzlich eingeladen, diese iGZ-Verbandsziele zu diskutieren und mit uns zusammen umzusetzen.”

RA Werner Stolz
Hauptgeschäftsführer des iGZ

 
Dez
09
KOM
 

Zeitarbeit-Jobs Hamburg - Hafen Terminal Burchardkai

Ab sofort gibt es zwei neue, regionale Jobportale für Hamburg und Berlin. Regional ansässige Personaldienstleister bieten unterschiedlichste Jobs in Vollzeit und Teilzeit als Direktvermittlung, in Zeitarbeit, für bestimmte Projekte, für Studenten- oder Minijobs, Ingenieurberufe uvm. an. Bereits jetzt sind jeweils mehr als 500 Jobangebote gelistet.

„Wir alle sind sehr glücklich, dass die ersten regionalen und nur für Personaldienstleistungen ausgelegten Jobportale online sind“, meint Oliver Repp. Er ist Inhaber der replin GmbH und Initiator des Zeitarbeit-Job Netzwerks. Dahinter verbergen sich 16 bundeslandbasierte Jobportale, von denen “Zeitarbeit-Jobs Hamburg” und “Zeitarbeit-Jobs Berlin” nun als erste freigeschaltet wurden.

Zeitarbeit-Job Netzwerk

„Die Jobportale für NRW und Bayern werden noch dieses Jahr folgen“, so Oliver Repp. „Hamburg und Berlin sind jedoch jetzt schon kleine Erfolge. Bereits heute sind dort jeweils mehr als 500 hochaktuelle Jobangebote gelistet.“

Zeitarbeit-Jobs-Hamburg: Alsterarkaden-Rathaus

Um den Überblick nicht zu verlieren, können Interessierte die Stellenangebote nach speziellen Berufen filtern und sich so anzeigen lassen, was sie wirklich interessiert, denn: Das Einfache hat Erfolg!

Beispiel Zeitarbeit-Jobs Hamburg:

Eine weitere Funktion sorgt dafür, dass ArbeitnehmerInnen und Arbeitsuchende nach Stellenangeboten in ihrer direkten Nähe suchen können – also in der Bundeshauptstadt Berlin genauso wie in der Freien und Hansestadt Hamburg und in den jeweils umliegenden Landkreisen.

Zeitarbeit-Jobs-Berlin-Quadriga

Kooperationspartner von „Zeitarbeit-Jobs Hamburg“

Als Kooperations- & Systempartner unterstützt die GermanPersonnel e-search GmbH das neueste Projekt der replin GmbH.

„Mit „Zeitarbeit-Jobs Hamburg“ und „Zeitarbeit-Jobs Berlin“ können wir unseren Kunden zwei weitere Portale für die schnelle Verbreitung ihrer Stellenanzeigen im Web anbieten“, so Christian Neudecker, Leiter Marketing bei GermanPersonnel. „Über unsere E-Recruitingsoftware peRsy können – mit nur wenig Aufwand – professionell gestaltete Stellenanzeigen erstellt und mit Nutzung des Multi-Channel-Posting (MCP) schnell auf der eigenen Homepage, der Bundesagentur für Arbeit und auf ca. 60 angebundene Jobbörsenpartnern veröffentlicht werden.“

„Ich bin mir sicher, dass das Zeitarbeit-Job Netzwerk ein voller Erfolg wird“, so Oliver Repp. „Daran hat auch unser Kooperationspartner maßgeblichen Anteil.“

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Kontakt und weitere Informationen
replin GmbH – Zeitarbeit-Job Netzwerk
Oliver Repp
Bussestraße 13
22299 Hamburg

Tel.: 040/386635-49
Fax: 040/386635-43
E-Mail: service@replin.de

Web:
http://www.zeitarbeit-jobs-berlin.de
http://www.zeitarbeit-jobs-hamburg.de

 
Nov
01
KOM
 

Als „Personaler“ ist es für mich immer wichtig zu wissen, wer welche Fähigkeiten, welche Fertigkeiten, welches Wissen und welche Erfahrung besitzt, um diese bei der Bewältigung der Aufgabenstellungen durch das Unternehmen bei Bedarf (also immer !) abrufen zu können.

Achim Grzonka

Schon Winston Churchill sagte: „Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.“ Es geht also um Vielfalt, um sich gegenseitig ergänzendes Teamworking. Aber es geht auch um Transparenz und die Nutzung dessen, was viele Firmen oft teuer am Arbeitsmarkt eingekauft oder mit hohen Budgets qualifiziert haben. Und dies gilt gleichsam für die Personaldienstleistungsbranche.

Sind Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter nicht gerade das, was die Qualität und das Image Ihres Unternehmens ausmachen?

Und entscheidet nicht gerade die Fähigkeit, dies abrufen zu können über den Auftrag und damit den Erfolg gegenüber Wettbewerbern?

Meine Zeit in der Personaldienstleistungsbranche zeigt, dass oftmals die Personaldisponenten das Wissen über die konkreten Fähigkeiten und Qualifikationen „ihrer“ Mitarbeiter entweder in den Aufzeichnungen in ihrer Schublade oder im Kopf haben. Wer kennt nicht die Frage über den Schreibtisch: „Kennst Du nicht einen Mitarbeiter, der die Qualifikation zum …/das Zertifikat … hat? – Ich hab‘ gerade eine konkrete Kundenanfrage.“

Trotz Email und Intranet ist dieser Austausch zwischen Kollegen oft die einzige Informationsquelle über die grundsätzlichen oder spezielleren Fertigkeiten der Mitarbeiter. Das ist zwar auch wichtig, aber darauf darf man sich nicht allein verlassen.

Dass es auch anders geht, zeigt folgendes Beispiel:

Mit einem Kunden haben wir seine Bedürfnisse an Fachkompetenzen und persönlicher Kompetenzen der Mitarbeiter erarbeitet und strukturiert. Diese Struktur haben wir anschließend in einer vorhandenen CRM-Lösung, in diesem Fall dem „business manager“ abgebildet und somit der Organisation zur Verfügung gestellt. Jeder Mitarbeiter kann jetzt selbst – das ist eine kundenindividuelle Besonderheit – anhand vorgegebener und vom Kunden erweiterbarer Felder sein Profil erstellen und dieses sofort für die Firma transparent und nutzbar machen. Die Datenpflege können natürlich auch andere, dafür vorgesehenen Mitarbeiter in der Administration oder in der Personaldisposition übernehmen.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen auf der Hand. Das Wissen über die Kompetenzen Ihrer MitarbeiterInnen steht den Entscheidern sofort, dauerhaft, aktuell und personenunabhängig unternehmensweit zur Verfügung. Die Merkmale sind voll auswertbar. Zusätzlich ist auch das Erstellen von Soll-Profilen möglich, um notwendige Handlungsbedarfe zur Qualifizierung bzw. Personalbeschaffung, frühzeitig zu erkennen.

Die Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter sind die Schätze Ihres Unternehmens. Schauen Sie in Ihre Schatzkisten und handeln Sie. Gerne stehe ich für ein vertiefendes Gespräch zur Verfügung.

Ich wünsche eine spannende und vor allem erfolgreiche Schatzsuche.

Achim Grzonka

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AG HumanConsult

Email:     achim.grzonka@ag-humanconsult.de

Internet: www.ag-humanconsult.de

 
Okt
25
KOM
 

iqz

Die 2008 gegründete Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit – I.Q.Z. – hat sich zum Ziel gesetzt, eine objektive Überprüfung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen deutscher Personaldienstleister sicherzustellen. Dies soll durch die Errichtung einer unabhängigen Instanz zur Qualitätssicherung in der Zeitarbeit sichergestellt werden.

Das im Anschluss an eine unabhängige Prüfung verliehene “Qualitätssiegel Zeitarbeit” weist Personaldienstleister aus, die für eine faire und qualitätsorientierte Zeitarbeit stehen. Alle Unternehmen, die mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, verpflichten sich zur lückenlosen Einhaltungen der Maßgaben dieses Katalogs und werden weiteren regelmäßigen Überprüfungen unterzogen.

Im Gespräch mit DerZeitarbeits-Check.de ist Herr Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der in Stuttgart angesiedelten Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit – I.Q.Z.

Continue reading I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit

 
Sep
28
KOM
 

MORSON_GROUP_GmbH

Die MORSON GROUP ist bereits einer der größten Personaldienstleister sowie Hauptzulieferer für AIRBUS, EADS Astrium und Thales in England. Nun hat sie auch erfolgreich nach Deutschland expandiert und unterstützt die deutschlandweite Initiative „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungsportals DerZeitarbeits-Check.de.

Mit rund 11.000 Mitarbeitern ist die MORSON GROUP eine der am schnellsten  wachsenden Unternehmen  Englands.  Ihre hervorragende Reputation hat sie sich über das Ingenieurwesen, den kaufmännischen Bereich und die Hoch- und Tiefbau Branche erarbeitet. Dies sollen künftig aber nicht die einzigen Felder sein. So wird derzeit auch geprüft, inwieweit der Pflege- und Gesundheitsbereich bedient werden kann.

Dass dieser Zusammenarbeit kein Sprachdefizit im Wege steht, garantiert die MORSON GROUP GmbH.„Wir werden selbstverständlich nur Fachkräfte mit soliden Deutschkenntnissen vermitteln, damit sich die Pflegepatienten und unsere Kunden wohl fühlen.“ so Hugo Götze.

Für Kundenunternehmen ist besonders die Tatsache interessant, dass MORSON auf ein unglaubliches Potential von hochqualifizierten Facharbeitern aus England zurückgreifen kann. Während diese Fachkräfte in Deutschland knapp sind, kann Hugo Götze, Geschäftsführer der MORSON GROUP GmbH in Hamburg Finkenwerder, ermöglichen was sich viele alteingesessene Ingenieur- und Personaldienstleister wünschen würden: „Wir können Konstrukteure, Fertigungsplaner, Festigkeitsanalytiker, Mechatroniker, Mechaniker, Elektroniker,  examinierte und unexaminierte Mitarbeiter aus der Gesundheits- und Krankenpflege u.v.m. per Zeitarbeit überlassen oder in Werkvertragsprojekte vermitteln.“.

Wer für die MORSON GROUP GmbH arbeitet, kann sich gut aufgehoben fühlen. Im Jahr 2009 wurde MORSON GROUP von „Recruitment International“ als bester Arbeitgeber Englands (unter allen Unternehmen mit einem höheren Umsatz als 75 Millionen GBP) ausgezeichnet.

Diesen Anspruch hat auch die MORSON GROUP GmbH in Deutschland. Geschäftsführer Hugo Götze  weiß, was er will: „Ich möchte für unsere Kunden und meine Mitarbeiter der erste Ansprechpartner und Problemlöser sein! Für uns geht es nicht um höhere Gewinnmargen, sondern um zufriedene Mitarbeiter. Mein Ziel ist es, den schlechten Ruf der Zeitarbeitsfirmen ins Positive umzukehren, indem die Mitarbeiter fair behandelt und besser bezahlt werden.“ Diesen Anspruch unterstreicht Götze mit der Unterzeichnung – und damit Selbstverpflichtung – der Ethikerklärung „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungs- und Infoportals DerZeitarbeits-Check.de. Damit gehört die Morson Group GmbH zu den wenigen, außerordentlichen  Personaldienstleistern, denen das Zeichen „transparent & fair“ verliehen wurde.

DerZeitarbeits-Check.de - Bewertungs- und Infoportal für Zeitarbeit uvm.

„Ich freue mich ganz besonders, mit Herrn Götze und der MORSON GROUP einen weiteren absolut professionellen und fairen Arbeitgeber bei DerZeitarbeits-Check.de begrüßen zu können“, so Oliver Repp, Geschäftsführer des Online-Portals. „Die MORSON GROUP hat in England einen ganz besonders guten Ruf. Daher bin ich mir absolut sicher, dass Herr Götze und sein Team die hohen Ansprüche auch hier in Deutschland umsetzen werden.“

Arbeitnehmer und Bewerber aber auch Unternehmen können die MORSON GROUP GmbH wie folgt kontaktieren:

MORSON GROUP GmbH

Hugo Götze (Geschäftsführer)

Hein-Sass-Stieg 4

21129 Hamburg

T: +49 (0)40 319 747 68 1

F: +49 (0)40 319 747 68 9

E: hugo.goetze@morson.com

www.morson.com

 
Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

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Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Sep
07
KOM
 

Bundesverband Personalvermittlung (BPV)

Personalvermittlung kann nicht professionell genug betrieben werden, da in diesem Bereich mit der beruflichen Zukunft von Arbeitnehmern gearbeitet wird. Um dem Anspruch an Professionalität gerecht zu werden, haben sich viele Arbeits- und Personalvermittler in Deutschland in einem Verband, dem BPV, organisiert. Dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Herr Thomas Schonscheck, antwortet im heutigen Interview auf Fragen zu diesem Verband, zu dessen Arbeit, zu Zielen uvm.

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DerZeitarbeits-Check.de: Guten Tag Herr Schonscheck, können Sie uns sagen, was genau der BPV ist ?

Thomas Schonscheck: Der Bundesverband Personalvermittlung e.V. wurde am 3. März 1994 gegründet und ist heute mit bundesweit rund 700 Mitgliedsbetrieben der größte und älteste Verband professioneller Personalvermittler. Unternehmen, die sich im BPV zusammengeschlossen haben, wollen die Entwicklung der Branche mitgestalten und positiv beeinflussen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Qualität der Personalvermittlungsprozesse, die wir ständig verbessern wollen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wofür steht der BPV als Verband für Personalvermittler?

Thomas Schonscheck: Der BPV vertritt kleine, mittlere und große Personalvermittlungsunternehmen. Die wichtigsten Aufgaben sind Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die regelmäßige Information unserer Mitglieder. Als Verband blicken wir auf 16 Jahre Erfahrung in der Personalvermittlung zurück. Davon profitieren nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Bewerber und Kundenbetriebe.

DerZeitarbeits-Check.de: Können Sie uns sagen, welche Ziele der BPV genau verfolgt?

Thomas Schonscheck: Der BPV fördert die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus kommuniziert er Wert und Ansehen der von den Mitgliedern angebotenen Dienstleistungen.

Eine wichtige Aufgabe sieht der BPV auch darin, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen zu beobachten und deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt zu analysieren und zu erklären. Die Dienstleistungsbranche ist geprägt von kontinuierlichem Wandel. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Personalvermittlung, die rechtzeitig erkannt und kommuniziert werden müssen. Darin liegt einer der Arbeitsschwerpunkte des BPV und ein signifikanter Vorteil für die BPV-Mitglieder.

Zudem informiert der Verband seine Mitglieder über Gesetzesänderungen in der Personalvermittlung und trägt damit zur Qualitätssicherung der Branche bei. Er fördert außerdem Bildung und Wissenschaft im Umfeld der Personaldienstleistungen.

Thomas Schonscheck, stv. Vorsitzender des BPV

Thomas Schonscheck, stellvertr.Vorstandsvorsitzender des BPV

DerZeitarbeits-Check.de: Welchen Nutzen haben Personalvermittler von einer Mitgliedschaft im BPV?

Thomas Schonscheck: Es gibt viele Argumente, die für eine Mitgliedschaft im BPV sprechen. So signalisiert diese unternehmerisches Engagement und hochwertige Dienstleistungen. Denn für unsere Mitglieder gelten verbandseigene Qualitätsstandards sowie die unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeiteten „Qualitätsstandards für private Arbeits- und Personalvermittler“.

Außerdem bedeutet eine Mitgliedschaft im Verband erhebliche Wettbewerbsvorteile.

So können interessierte Kundenunternehmen und Stellensuchende über die Mitgliederdatenbank auf unserer Webseite schnell geeignete Mitgliedsbetriebe finden oder sich diese bei der Verbandsgeschäftsstelle anfordern. Zudem informiert der BPV seine Mitglieder zeitnah über verbands- und branchenrelevante Entwicklungen.

Darüber hinaus betreibt der BPV Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit: Durch gute Kontakte verschafft er sich Gehör bei politischen Entscheidungsträgern und trägt damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Branche bei – wovon auch unsere Mitgliedsunternehmen profitieren.

DerZeitarbeits-Check.de: Und welchen Nutzen haben Bewerber, wenn deren Vermittler im BPV Mitglied
sind?

Thomas Schonscheck: Bewerbern signalisiert die BPV-Mitgliedschaft eines Vermittlers Seriosität und Vertrauen.

Denn Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung verbandseigener Berufsgrundsätze und anerkannter Qualitätsstandards. Zudem kennen unsere Mitglieder den lokalen Arbeitsmarkt und wissen um die regionalen Besonderheiten.

Bewerber profitieren davon, weil sie schnell und ihren Qualifikationen entsprechend vermittelt werden können. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten für die Vermittlung trägt der Personaldienstleister, nicht der Bewerber.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Tipps haben Sie für Bewerber, die sich an Personalvermittler
wenden möchten?

Thomas Schonscheck: Bewerber, die sich an einen Personalvermittler wenden, sollten unbedingt offen in das Gespräch gehen. Denn nur wenn der Vermittler die Qualifikationen wie auch die persönlichen Erwartungen und Präferenzen des Bewerbers genau kennt, kann er ihn erfolgreich vermitteln.
Personalvermittlung ist eine sensible Angelegenheit. Sie muss professionell und verantwortungsvoll betrieben werden. Die Zusammenarbeit mit einem BPV-Mitgliedsunternehmen garantiert dies – denn unsere Mitglieder verfügen über die für eine erfolgreiche Personalvermittlung notwendigen hohen Standards und die fachliche Qualifikation.

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Herr Schonscheck, bitte ergänzen Sie folgende Satzanfänge:

Hinsichtlich des Vermittlungsgutscheins hoffen wir für 2010 und 2011…
… dass die Politik frühzeitig die bis zum 31. Dezember 2010 befristete Regelung zum Vermittlungsgutschein verlängert und die Konditionen an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anpasst, damit unsere Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit haben.

Für die Personalvermittlung stellt die demografische Entwicklung…
… eine Herausforderung dar. Einerseits ist in der Personalvermittlung – ähnlich wie in anderen Branchen auch – der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern bereits deutlich zu spüren, so dass es für Vermittler zunehmend schwieriger wird, geeignetes Personal zu finden. Andererseits können Bewerber wie Personalvermittler auch von diesen Veränderungsprozessen profitieren: So wird die Beratungsintensität zunehmen und wechselwillige Arbeitnehmer werden schneller und leichter einen neuen Job finden.

Auswege aus der derzeitig kritischen Bewerbersituation…
… gibt es! Die Defizite in unserem Bildungssystem müssen behoben und junge Menschen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Auch gilt es, das Prinzip des lebenslangen Lernens in die Praxis umzusetzen: Qualifizierung und Weiterbildung sollten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber selbstverständlich sein.

Zudem könnten über eine gesteuerte Zuwanderung Fachkräfte aus dem Ausland gezielt angeworben werden. In Deutschland fehlt es darüber hinaus an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die es vor allem jungen Eltern ermöglichen würden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Hier sind Politik und Wirtschaft gleichermaßen gefragt, zeitgemäße Lösungen zu finden und diese auch konsequent umzusetzen.

DerZeitarbeits-Check.de: Herr Schonscheck, wir danken Ihnen für das Gespräch!

vorn im Bild: Heinz Ostermann (I.K. Hofmann), Vorstandsmitglied in der hinteren Reihe v.l.n.r.:  Raymond Homo (Vivento Interim Services), Vorstandsmitglied Antje Schmilgus, BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Hans-Peter Brömser (Randstad), Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), stellv. Vorstandsvorsitzender Stefan Leubecher (Adecco), Vorstandsmitglied

vorn im Bild: Vorstandsmitglied Heinz Ostermann (I.K. Hofmann); in der hinteren Reihe v.l.n.r.: Vorstandsmitglied Raymond Homo (Vivento Interim Services), BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Antje Schmilgus, Vorstandsvorsitzender Hans-Peter Brömser (Randstad), stellv. Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), Vorstandsmitglied Stefan Leubecher (Adecco)


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Kontaktdaten des BPV:

Bundesverband Personalvermittlung e.V.
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 6718 03
Fax: 030 / 7 67 75 23 – 50
E-Mail: kontakt@bpv-info.de

 
Aug
27
KOM
 

Mit dem Urteil VI R 35/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen können, da sie im Normalfall nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügen.

Als Arbeitsstätte wird hier also nicht der Sitz des Arbeitgebers – also des Zeitarbeitunternehmens – sondern die unterschiedlichen Arbeitsorte der jeweiligen Entleihbetriebe (Kundenunternehmen der Zeitarbeit) definiert.

Dies bedeutet, dass ein Zeitarbeitnehmer auch dann Kosten für Verpflegungsmehraufwand (VMA) steuerlich geltend machen kann, wenn er oder sie zwar in einem einheitlich weiträumigen Arbeitsgebiets, dort jedoch an verschiedenen Einsatzorten tätig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger als Zeitarbeitnehmer bei einem Personaldienstleister beschäftigt, der seine Mitarbeiter an verschiedene andere Unternehmen im Hafengebiet – kurzfristig entsprechend deren Bedarf – überlassen hatte. Die unterschiedlichen Einsatzorte lagen bis zu 5 km weit auseinander.

Das Vorgehen des Personaldienstleisters im Rahmen der Zeitarbeit ist durchaus üblich, stellte viele Disponenten bisher vor die Frage, ob die Zahlung von VMA sich steuerlich günstig oder eher nachteilig auswirken kann.

Hier hat der Bundesfinanzhof endlich ein wegweisendes Urteil gesprochen.

 
Aug
11
KOM
 

Es ging wie ein Lauffeuer durch die Medien: Marcus Schulz, Chef des  Personaldienstleisters USG People Germany, sprach in einem Interview mit der WirtschaftsWoche (Nr. 32 I 9.8.2010) über den Ruf der Zeitarbeits-Branche und über Tricks im Tagesgeschäft. Bernd Rath, Inhaber der BERA PERSONALdienstleistungen GmbH sekundierte im Artikel „Es geht auch anders“ (S. 37 ff.).

Das Gesagte wurde in der Branche stark unterschiedlich bewertet. Während die einen durchaus zustimmten, lehnten andere die Aussagen schlichtweg ab. Doch was genau haben Bernd Rath und Marcus Schulz gesagt, das so manchem die Zornesröte ins Gesicht steigen ließ?

Marcus Schulz prangerte den nicht korrekten Umgang mit Zeitarbeitnehmern, wie z. B. die vorsätzlich falsche Eingruppierung an. Diese hat zur Folge, dass Zeitarbeitnehmer weniger Stundenlohn erhalten, als sie eigentlich verdienen müssten.

Auch würden systematisch Tricks mit Krankenstand und Urlaubsansprüchen angewendet, um „einsatzfreie Zeiten zu unterlaufen, die die Unternehmen eigentlich bezahlen müssten, oder um geringfügig Beschäftigte länger einzusetzen als erlaubt“.

Bernd Rath sagte es kurz und knapp: „Es wird in vielen Unternehmen systematisch beschissen“.

Die Frage nach der Anzahl von Schwarzen Schafen in der Branche konnte Marcus Schulz jedoch nicht beantworten: „Es geht eben nicht nur um schwarze Schafe, sondern um Grautöne und Grauzonen, die in einigen Zeitarbeitsunternehmen im Alltagsgeschäft noch gang und gäbe sind.“

Beide blieben relativ vage, Zahlen wurden nicht genannt. Warum?

Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: weil selbst der Geschäftsführer eines sehr großen Personaldienstleisters genaue Zahlen nicht kennen kann!

Mit mehr als 16.000 Unternehmen/Niederlassungen ist die Branche derart umfangreich, dass eine Einzelperson – naturgemäß – nur einen kleinen Ausschnitt erlebt haben kann. Das gilt für die Arbeitgeberseite ebenso wie für Arbeitnehmer – selbst wenn sie bereits in mehreren Zeitarbeitsfirmen tätig waren.

Eine sinnvolle Option, die Erfahrungen Einzelner zusammenzutragen und daraus einen möglichst umfassenden Überblick zu gestatten, bietet DerZeitarbeits-Check.de. Hier können viele Aspekte der Zeitarbeitsbranche – positive und negative – zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden.

Was ist nun die Quintessenz des Interviews mit Marcus Schulz?

Er weist darauf hin, dass es an der Branche und den einzelnen Unternehmen liege, den Missbrauch einzudämmen und die Tricks zu unterbinden. Hier sind die jeweils Verantwortlichen gefragt: Niederlassungs- und Regionalleiter, Revisionsverantwortliche, Geschäftsführer und Vorstände. Die Zeitarbeit habe „nicht nur Korrekturbedarf in der Kommunikation, sondern auch in der Art, wie manche arbeiten“, so Schulz.

Um nun nicht alles schlecht zu reden, sollte auch gesagt werden, dass es viele Personaldienstleister gibt, die nicht tricksen. Deren Verantwortliche haben verstanden, dass ihre Zeitarbeitnehmer nicht nur Mittel zum Zweck, sondern DIE Grundlage ihres Unternehmens sind. Ohne sie kann Zeitarbeit nicht funktionieren.

Allerdings sind auch die durchweg seriösen Zeitarbeitsfirmen oftmals nicht bekannt – doch genauso wie Schwarz und Grautöne gehört auch Weiß zu einem vollständigen Gesamtbild.