Archive für die Kategorie 'Zeitarbeitunternehmen'

Jan
19
KOM
 

Gestern, am 18. Januar 2012 um 23:15, hat das ZDF über das Magazin ZDFzoom eine Reportage über Zeitarbeit / Leiharbeit in Deutschland ausgestrahlt. Tenor: Alle ZeitarbeitnehmerInnen / LeiharbeitnehmerInnen sind die großen Verlierer.

Zur Reportage ZDFzoom: : Jobmotor oder Ausbeutung?

Ob das in letzter Instanz stimmt, sei dahingestellt – sicher ist jedoch, dass viele ArbeitnehmerInnen im Hilfskräftesektor mit geringen Stundenlöhnen (7,89 West und 7,01 Ost) keine großen Sprünge machen können – insbesondere als Alleinverdiener und Elternteil – und dass die Fluktuation bei Hilfskräften recht hoch ist.

Inwieweit ist den Aussagen der zoom-Reportage jedoch darüber hinaus zu trauen?

Haben die Verantwortlichen einen guten Job gemacht oder sind sie wieder einmal der Sensationsgier verfallen und stellen die Schwarzen Schafe in den Vordergrund der Reportage?

Kurz und bündig: Es gab schon schlimmere, negativere und insbesondere einseitigere “Dokumentationen”.

Herr Christian Bock hat zumindest versucht, ein Positivbeispiel – die BERA PERSONALdienstleistungen GmbH – einfließen zu lassen. Dafür: Herzlichen Dank!

Es ist ja – Gott sei´s gedankt – so, dass es nicht nur Schwarze Schafe in der Branche gibt, sondern auch vorbildliche Unternehmen – und dazwischen eine Menge Grauschattierungen… Was ist aber mit den Aussagen, die sicherlich bei dem einen oder anderen (Arbeitnehmer / Bewerber) hängenbleiben? Dazu ein paar kurze Anmerkungen:

  • Herr Bock hat einen Test bei einer Zeitarbeitsfirma absolviert – in einem Einsatz. Man mag bezweifeln, ob die Gesamtmenge von n=1 tatsächlich die Realität widerspiegelt… Immerhin gibt es 9.000 Unternehmen plus 7.000 Niederlassungen am deutschen Markt.
  • “Als Zeitarbeiter kann es immer der letzte Tag sein” – so die Aussage. Stimmt, doch gute, professionelle Zeitarbeitgeber sorgen für Folgeeinsätze. Warum sollte man gute Mitarbeiter entlassen? Sie sind doch Umsatzbringer…!
  • Insofern mag der Spruch “…abgemeldet ist oft gekündigt!” ebenso kritisch hinterfragt werden. Gerade in der heutigen Zeit stapeln sich die Aufträge bei den Zeitarbeitsfirmen, die qualifizierte Mitarbeiter dringend benötigen.
  • Warum werden in dieser Reportage die Unternehmen verpixelt, warum werden Ross und Reiter nicht genannt? Angst vor der eigenen Courage? Merkwürdig, denn auf DerZeitarbeits-Check.de machen wir genau das!
  • Bitte – werft die Begrifflichkeiten nicht durcheinander! Probetage sind nicht gleich Probezeit!!!
  • Es wird eine Übernahmequote von 2,8 % erwähnt – hier schütteln mit Sicherheit diejenigen Personaldienstleister ungläubig den Kopf, die pro Quartal mehr als 25 % Übernahmen in den Kundenbetrieb haben.
  • Was ist dieser ominöse “Bundesverband Zeitarbeit”? Legen wir keinen Wert mehr auf korrekte Quellenangaben? Sind wir mittlerweile alle geguttenbergt? Also: Kommt das Datenmaterial vom BAP oder dem iGZ?
  • Dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) nichts gegen Schwarze Schafe machen kann – wie suggeriert wird – ist nicht ganz wahr. Sie stellt die Erlaubnisurkunde zur Arbeitnehmerüberlassung aus und kann sie ebenso wieder entziehen. Warum es jedoch selten genug geschieht, mag nur die BA beantworten.
  • Wenn ZeitarbeitnehmerInnen im Einsatz von den dort beschäftigten Stammmitarbeitern schlecht und wie Mitarbeiter 2. Klasse behandelt oder von Kundenbetrieben (Entleihern) nur als Verfügungsmasse und strategischer Personalkostensenker behandelt werden, dann geht der Vorwurf zuerst an die Kundenbetriebe!!! Macht euch mal Gedanken um euer Image…
  • ZeitarbeitnehmerInnen trauen sich nicht, über die Methoden der Zeitarbeitsfirmen zu sprechen? Doch – ebenfalls auf DerZeitarbeits-Check.de. Hätte man aber auch recherchieren können…
  • Und dann war er wieder da – der Spruch von der “modernen Skl…ei”. Hätte uns gewundert, wenn das gefehlt hätte. Zur Info: wikipedia.org/wiki/Sklaverei . Somit endet die Reportage exakt so, wie man vermuten konnte…

Es bleibt also summa summarum nicht viel Neues außer verdrehten Begrifflichkeiten, Unwahrheiten, nicht repräsentativen Stichproben und eine dringende Frage: wo sind unsere GEZ-Gebühren geblieben? Versteht uns nicht falsch – Zeitarbeit ist kein Ponyhof und erst recht keine Wellnessoase – es ein knallhartes Geschäft für jeden Beteiligten! Und die unseriösen Firmen gehören vom Markt verbannt!

Wenn jedoch journalistische Reportagen oder Dokus ausgestrahlt werden, haben die Zuschauer ein Recht auf Objektivität, Sachlichkeit und differenzierte Berichterstattung. Sonst kann man sich auch die “NEWS” auf RTL2 anschauen.

Unsere Meinung zu dieser Reportage können Sie auch nachlesen unter:

http://blog.zdf.de/zdfzoom/2012/01/12/finger-weg-von-zeitarbeit/#comment-603

 
Sep
27
KOM
 

Personaldienstleister und Zeitarbeitsfirmen müssen jeden Tag aufs Neue Aufgaben und Herausforderungen meistern – mit Mitarbeitern, Kunden, Bewerbern oder sich generell am Markt behaupten und von den jeweiligen Mitbewerbern abheben. Relativ einfach kann dies gelingen, wenn sie ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen erweitern, ihr Leistungs-Portfolio kontinuierlich ausbauen und sich perspektivisch enger mit ihren Kunden verzahnen.

Der neu gegründete „Insights Kompetenzzirkel Zeitarbeit“ soll Personaldienstleistern dabei ab sofort tatkräftige Unterstützung anbieten.

„Die Insights Potentialanalyse zeigt in einem umfangreichen textlichen und grafischen Report Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentiale auf. Teilnehmer erkennen so ihre persönliche Ausgangsbasis sowie die Wirkung auf andere; eine ideale Basis für Personaldienstleister in den Bereichen Personalauswahl und -entwicklung, Teamzusammenstellung, Karriereplanung, Verkauf sowie Führungstraining.“ so Christoph Döhlemann, Geschäftsführer der Döhlemann Training & Beratung.

„Der Insights Kompetenzzirkel Zeitarbeit unterstützt bei Verkauf und Einsatz der neuen Leistungen durch halbjährliche Vertriebs- und Interpretationsmeetings. Angeboten wird ebenfalls Hilfe bei der Vorbereitung/Durchführung von Informationsveranstaltungen für Kunden. Neben besonderen Einkaufsvorteilen für Analysen, soll jährlich auch ein Award in den Kategorien „kreativste Idee“ sowie „beste Verkaufserfolge“ vergeben werden.“

Döhlemann Training & Beratung will es Personaldienstleistern möglich machen, mit fachlicher und menschlicher Unterstützung weitere entscheidende Schritte in Richtung Kompetenzgewinn zu machen. Ziel ist es u.a., den intern tätigen MitarbeiterInnen den Vertrieb zu erleichtern, Kunden und Bewerber gleichermaßen für das Unternehmen zu begeistern und dadurch langfristig mehr und sicheren Umsatz zu generieren. „Es geht schlicht und einfach darum, Leistungen besonders wertvoll zu machen“, beschreibt Christoph Döhlemann die Idee des Kompetenzzirkels.

„Jeder Personaldienstleister kann seine besonderen Fähigkeiten herausarbeiten und so für das Unternehmen einen Kompetenzvorsprung sichern.“ Neben dem Erfolg des einzelnen Unternehmens, steht auch das Image der Branche im Blickpunkt der Initiatoren.

Weitere Infos zu den Konditionen und Leistungen finden Interessenten unter www.doehlemann.de

 
Sep
20
KOM
 

Zeitarbeit

Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – ist im August 2011 gestiegen. Der BA-X setzt somit unbeeindruckt von Turbulenzen an den Aktienmärkten und den verhalteneren Geschäfts­erwartungen den Aufwärtstrend fort und erreicht ein Allzeithoch. Fast jede dritte Stelle wird dabei laut BA-X durch Zeitarbeitsunternehmen gemeldet.[1]

Wachstum ohne Grenzen?

Der 5. Branchentreffpunkt ZEITARBEIT vom 7. bis 9. November 2011 in Köln liefert Antworten auf folgende Fragen:

  • Was bedeutet weiteres Wachstum für die finanzielle Situation in den Zeitarbeitsunternehmen?
  • Was bedeutet es, bei weiterem Wachstum der Zeitarbeitsunternehmen, noch mehr qualifizierte Bewerber zu finden?
  • Was bedeutet es für die Zeitarbeitsunternehmen die tarifvertragliche Umsetzung von Equal Pay im Laufe eines Jahres umzusetzen?

Die DEUTSCHE KONGRESS wird erneut mit hochkarätigen Referenten neutral über die aktuellen Fragen und Entwicklungen der Zeitarbeitsbranche in Köln informieren und diskutieren. Moderiert wird der Kongress wie im Vorjahr von Prof. Michel Mattoug, Leiter Steinbeis Transferzentrum Internationale Strategien.

Die DEUTSCHE KONGRESS bietet den Lesern des DerZeitarbeits-Check.de/Blog einen Rabatt von EUR 200,- auf den regulären Ticketpreis an. Geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Code ZA11-DZAB-200 ein, um den Rabatt zu erhalten.

Auszug aus dem Programm

Seminartag I – Montag, 07. November 2011

Seminar I A

Finanzrisikomanagement bei Zeitarbeitsunternehmen
Dr. Karsten Kaempf, Geschäftsführer, Karock’s Limited, Berlin/London
Prof. Michel Mattoug, Steinbeis Transferzentrum Internationale Strategien

Seminar I B

Betreuungsmanagement in der Zeitarbeit – neue Wege der Rekrutierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen  mit Kinderbetreuungsverantwortung
Dr. Bernd Benikowski, Geschäftsführer, TZZ GmbH, Dortmund
Dr. Rüdiger Klatt, Geschäftsführer, FIAP e.V, Gelsenkirchen

Kongresstag – Dienstag, 08. November 2011

Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa – Chance oder Notwendigkeit für Unternehmen
Olympia Personaldienstleistungen Deutschland GmbH

Erfahrungen mit der Deutsch-Französischen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Markus Bickar, CRIT (Personal-Leasing und Recrutement)

Die Bedeutung der Zeitarbeit in einem entleihenden mittelständischen Unternehmen
Jürgen B. Weiss, Weiss Kunststoffverarbeitung GmbH & Co KG/Vorstand VBM, BayME

Der Weg zu nachhaltigem Wachstum: „Wachstumshebel“ und „Projektlernen“
Dr. Thomas Hardwig, THR consult

De- oder Überregulierung der Zeitarbeit – Gesetzliche Neuregelungen als Wachstumskatalysator oder -blocker
Prof. Dr. Burkhard Boemke, Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Juristenfakultät / Boemke Frick RAe Leipzig

Lohnabrechnung sicher in der Cloud
Katja Braun, DATEV eG

Qualität in der Zeitarbeit – Wie und was wird wahrgenommen
Sascha J. Flemnitz, Institut für Soziologie, Westfälische Wilhelms-Universität Münster / Unternehmensgruppe Tremonia & Profi

Zeitarbeit in Deutschland – Treiber für Flexibilität und Wachstum
Dr. Thomas Schleiermacher, Institut der deutschen Wirtschaft IW e.V. Consult GmbH

Wachstumsschranke Equal Pay & Co? – Gesetzliche Neuerungen in Österreich
Dr. Georg Bruckmüller, Bruckmüller Zeitler Rechtsanwälte GmbH

Abschlusskeynote

Gewerkschaften und Zeitarbeit
Detlef Wetzel, 2 . Vorsitzender der IG Metall, IG Metall-Vorstand

Seminartag II – Mittwoch, 09. November 2011

Seminar II A

Qualifizierung & Weiterbildung in der Zeitarbeit
Julia Malso, date up education GmbH
Harald Hansen Leiter Unternehmensentwicklung, date up education GmbH

Seminar II B

Zeitarbeit auf dem Bau
Dipl.-Kfm. Frank Dupré, Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) / C. Dupré Bau GmbH + Co. KG
Andreas Harnack, Bundesvorstand der IG Bau

Nähere Informationen und das detaillierte Programm unter
www.zeitarbeitskongress.de


[1] http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berichte-Broschueren/Stellenangebot/Stellenindex-der-BA/Generische-Publikationen/Ba-X-201108.pdf

 
Sep
08
KOM
 

Der auf Logistik spezialisierte Personaldienstleister A&L Nord GmbH & Co. KG und Partner der Initiative „Faire Zeitarbeit“ hat vor Kurzem nicht nur neue Standorte in Magdeburg und Chemnitz eröffnet – A&L wächst auch in Hamburg weiter.

A&L Nord

Wie auf der Homepage von A&L Nord beschrieben, gehört das Unternehmen „…zu den führenden Zeitarbeitsunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg. Tiefe Kenntnis der Kundenanforderungen, ständige Weiterentwicklung und Weiterbildung sowie langjährige Erfahrung im Bereich personeller Dienstleistungen sind Basis unseres Erfolgs. Wir haben uns auf den Verleih von gewerblichen Arbeitskräften spezialisiert, bedienen aber gleichzeitig auch den Bereich Facharbeiter sowie kaufmännisches Personal.“

Nachdem A&L Nord nun neue Logistikdienstleistungs-Standorte in Magdeburg und Chemnitz eröffnet hat, sucht Geschäftsführer Sven Lohner weitere Unterstützung in Hamburg bzw. in Norderstedt.

„Es ist gar nicht so leicht, den oder die richtigen VertriebsdisponentIn zu finden“, so Sven Lohner.

„Er oder sie sollte auf jeden Fall erste Erfahrungen in der Arbeitnehmerüberlassung gesammelt haben und gute Kenntnisse in der Zeitarbeit vorweisen können. Führungserfahrung kann auch nicht verkehrt sein – es kann immer sein, dass derjenige auch Führungsaufgaben übernehmen wird. Niederlassungsleiter gibt es bei uns zwar nicht, denn wir sind von der Unternehmensstruktur her sehr flach aufgebaut. Eigentlich gibt es nur zwei Ebenen: alle A&L-Mitarbeiter, egal ob im Kundeneinsatz oder in den Büros unserer Standorte und als Führung des Ganzen meinen Stellvertreter Herrn Penner und mich als Geschäftsführer.“

Dieses Selbstverständnis findet auch Ausdruck in der Erklärung „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Portals DerZeitarbeits-Check.de, die Sven Lohner ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnet hat.

„Natürlich arbeiten wir nach den Rahmenbedingungen der Erklärung. Etwas anderes kann ich mir bei A&L auch nicht vorstellen. Allein bei A&L Norderstedt haben wir 17 gute bis sehr gute Mitarbeiterreferenzen bekommen, das bestätigt uns in unserer Arbeit. Ich bin absolut sicher, dass die neuen Standorte dem Norderstedter Beispiel bald folgen werden.“

Zur Stellenbeschreibung: VertriebsdisponentIn

 
Aug
31
KOM
 

DerZeitarbeits-Check.de:
Herr Fuhrmann, im Oktober 2010 haben Sie uns von der Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit berichtet (zum Blogbeitrag). Was hat sich seitdem geändert?

Norbert Fuhrmann

Norbert Fuhrmann

Norbert Fuhrmann:
Die Branche stand damals bereits stark in der Kritik. Die Öffentlichkeit bekam mehr und mehr ein negatives Bild von der Zeitarbeit. Dem wollte ich etwas entgegensetzen, um zu zeigen, das es auch Firmen gibt, die fair, seriös und werteorientiert arbeiten. Daran hat sich nichts geändert. Das Qualitätssiegel soll Bewerbern und Kunden als Ergebnis einer unabhängigen Überprüfung Sicherheit bei der Arbeitsplatz- bzw. Dienstleisterauswahl bieten und liefert so automatisch positive Beispiele aus der Zeitarbeitsbranche.

DerZeitarbeits-Check.de:
Dass in der Branche fair gearbeitet wird, behaupten die Arbeitgeberverbände und natürlich viele Unternehmen.

Norbert Fuhrmann:
In den Werbeaussagen finden Sie die Worte Fairness und Seriosität häufig, was das aber im Einzelfall bedeutet und ob sich Mitarbeiter und Kunden darauf verlassen können, steht in den Sternen. Niemand wirbt damit, dass er unfair zu Mitarbeitern ist oder seine Kunden übers Ohr haut. Hier fehlte eine unabhängige Überprüfung, wie wir sie mit dem Qualitätssiegel Zeitarbeit bieten.

DerZeitarbeits-Check.de:

Überprüfungen gibt es doch schon länger. Nicht wenige Personaldienstleister haben ganze Kataloge, um das Prozess- und Qualitätsmanagement sicherzustellen. Oder denken Sie an ISO- und SCP- Zertifizierung.

Norbert Fuhrmann:
Es gibt hier einen großen Unterschied. ISO betrachtet die Qualität von Prozessen, SCP legt den Schwerpunkt auf die Arbeitssicherheit. Die Kriterien des Qualitätssiegels Zeitarbeit setzten an den Kritikpunkten der Öffentlichkeit an. Diesen geht es primär um die korrekte Bezahlung und Eingruppierung der Zeitarbeiter und darum sicherzustellen, dass der Personaldienstleister kein Hire-und-Fire betreibt. Insbesondere Zeitarbeitsunternehmen sollten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Diese fängt nun mal bei den eigenen Mitarbeitern an.

DerZeitarbeits-Check.de:
Dieser letztgenannte Satz erinnert stark an den „Ehrbaren Kaufmann zu Hamburg“ (zum Leitbild).

Norbert Fuhrmann:
Diesen Vergleich kann man durchaus ziehen. Bei der Kriterienfindung für unsere Zertifizierung, in die übrigens neben Zeitarbeitsunternehmen auch Kundenbetriebe und Gewerkschaften involviert waren, haben wir uns an allgemeingültigen CSR-Maßstäben orientiert und diese für die Zeitarbeitsbranche neu definiert.

DerZeitarbeits-Check.de:
Sie möchten mit dem IQZ-Gütesiegel u. a. erreichen, dass sich Entleiher sicher sein können, mit einem tatsächlich ehrbaren Verleiher zu arbeiten. Funktioniert das nur bei bestimmten Tarifanwendern?

Norbert Fuhrmann:
Natürlich ist der Entleihbetrieb ein direkter Adressat. Er muss wissen, dass er bei der Auswahl seiner Personaldienstleister keine Risiken eingeht. Im Hinblick auf das Unternehmensimage und natürlich finanziell…

DerZeitarbeits-Check.de:
…und mit dieser Festlegung auf bestimmte Tarifpartner spalten Sie die Branche in good and evil, oder?

Norbert Fuhrmann:
Sie sprechen von den Anwendern der christlichen Tarifverträgen?

DerZeitarbeits-Check.de:
Nun ja, immerhin stehen Sie bei nicht wenigen Personaldienstleistern in dem Ruf, die AMP-Anwender zu ignorieren, wenn nicht sogar zu “mobben”.

Norbert Fuhrmann:
Dem Vorwurf kann ich nicht folgen. Im AÜG ist geregelt, dass grundsätzlich EqualPay/Equal Treatment für die Branche gilt, es sei denn es kommen rechtssichere Tarifverträge zur Anwendung. Bei einer ganzen Reihe von christlichen Gewerkschaften wurde in den vergangenen Jahren gerichtlich festgestellt, dass sie eben keine rechtssicheren Tarifverträge abschließen können, da sie nicht tariffähig sind.

Dass dieses Risiko auch für die CGZP besteht, habe ich seit September 2003 immer wieder öffentlich vorgetragen – wie im übrigen auch der Arbeitsrechtsexperte Prof. Schüren von der Uni Münster. Da wir in der Branche ein Dreiecksverhältnis haben, ist von diesem Risiko neben dem Personaldienstleister aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Durchgriffshaftung auch der Entleiher betroffen.

DerZeitarbeits-Check.de:
Und da hilft das Qualitätssiegel?

Qualitaetssiegel

Norbert Fuhrmann:

Wie gesagt, handelt es sich bei dem Qualitätssiegel Zeitarbeit um ein Instrument, dass Kundenbetrieben Sicherheit geben soll und zu deren Risikominimierung beiträgt. Hier sehen wir uns eindeutig in der Verantwortung, die Kriterien der Zertifizierung so zu gestalten, dass sie inhaltlich belastbar sind. Wenn wir also seit Jahren auf ein Risiko hinweisen, dessen negative Folgen dann auch noch eintreten, wüsste ich nicht, was das mit Mobbing zu tun haben sollte.

Unternehmen, die in der Vergangenheit christliche Tarife angewendet haben, haben sich bewusst dafür entschieden. Aus welchen Beweggründen lasse ich mal dahingestellt. Nun müssen genau diese Unternehmen die Folgen Ihrer Entscheidung tragen.

DerZeitarbeits-Check.de:
Nachdem das BAG also Ihre Einschätzung bestätigt hat, haben viele CGZP – Anwender nun den Tarifvertrag gewechselt und wenden mittlerweile DGB-Tarife an. Sind Sie auch bereit einen (ehemaligen) AMP-Anwender zu zertifizieren?

Norbert Fuhrmann:
Generell gilt für uns, dass jeder Fehler machen kann. Nur muss man dafür auch – gegebenen falls öffentlich – die Verantwortung übernehmen und sie korrigieren.

Kurzum: AMP-Anwender, die ihre Vergangenheit nicht bereinigt, sprich berechtigte Ansprüche nicht gemeldet und bedient haben, werden von uns nicht zertifiziert. Ehemalige AMP-Anwender, die dagegen die Vorgaben unseres Kriterienkatalogs einhalten, können genauso wie jedes BZA- oder iGZ-Mitglied nach erfolgreichem Audit das Qualitätssiegel Zeitarbeit erhalten.

DerZeitarbeits-Check.de:
Ist das nur „theoretisch“ gemeint?

Norbert Fuhrmann:
Im Gegenteil, ich nenne Ihnen gerne ein konkretes Beispiel: Ein Personaldienstleiser aus Baden-Württemberg war bis 2006 AMP-Tarifanwender und wendet ab 2007 das DGB-Tarifwerk an. Die „christliche“ Vergangenheit mit allen damit verbundenen Nachforderungen wurde ordnungsgemäß aufgearbeitet und abgewickelt.

Wir haben diesen Umstand genauso sorgfältig geprüft wie den restlichen Kriterienkatalog und einem aus meiner Sicht vorbildlichen Unternehmen – die Löhne waren auch vor 5 Jahren schon auf einem sehr ordentlichen Niveau – gerne das Qualitätssiegel Zeitarbeit verliehen.

DerZeitarbeits-Check.de:
Darf man den Namen des Unternehmens erfahren?

Norbert Fuhrmann:
Es ist die Firma agento aus Ravensburg.

DerZeitarbeits-Check.de:
Ihre Nähe zum iGZ steht ebenfalls in weiten Kreisen der Branche zur Diskussion – wie erklären Sie diesen “Schmusekurs”?

Norbert Fuhrmann:
Ich kann nicht leugnen, dass ich eine Zeit lang als Verbandsmitglied im iGZ war und als Vorstand mit für die Gestaltung des iGZ-Tarifvertrag verantwortlich war. Wer aber meine öffentlichen Beiträge seit einiger Zeit aufmerksam liest, der stellt fest, dass ich auch den iGZ inzwischen „kritisch begleite“ – inbesondere im Zusammenhang mit der Tarifpolitik des Verbands und dessen Glaubwürdigkeit.

Glauben Sie mir, da mache ich mit Sicherheit keine Unterschiede im Vergleich zu anderen Verbänden oder Tarifpartnern.

DerZeitarbeits-Check.de:
Herr Fuhrmann, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

 
Jul
07
KOM
 

Mit erneuertem Denken neue Wege gehen – das fordert Döhlemann. Training & Beratung nicht nur von seinen Kunden. Innovativ startet das Experten-Team für die Beratung von Personaldienstleistern um Christoph Döhlemann nun gleich an zwei neuen Standorten durch: In Zeegendorf in der Nähe von Bamberg hat jetzt das neue Seminarhaus Weitblick seine Pforten geöffnet. Das Büro Süddeutschland, unter der Leitung von Daniela Abendroth, zieht von Egmating nach München um.

In der heutigen Zeit ist die Welt oft hektisch und unpersönlich. Die Menschen sehnen sich nach mehr Ruhe – sowohl im Inneren als auch im Äußeren. Vor den Toren der fränkischen Schweiz ist mit dem Seminarhaus Weitblick nun ein Ort entstanden, der diesen hohen Ansprüchen der Geschäftswelt nach Ruhe und einem besonderen Ambiente gerecht wird. „Ursprungsgedanke war, für eine Gruppe von bis zu 15 Teilnehmern einen exklusiven Seminarort zu schaffen, der in verschiedenen Blickrichtungen etwas Besonderes bietet: Eine außergewöhnliche Lage, einen Ort der Ruhe, an dem Veränderung möglich ist und den die Gruppe für sich alleine nutzen kann, also keine Störfelder durch andere Seminargäste, Urlauber etc., eine Umgebung mit Wald und Wiesen, die dazu einlädt, auch außerhalb des Seminarraumes nach neuen Eindrücken und Ideen zu suchen und diese zu finden sowie ein durchdachtes visuelles, auditives und haptisches Konzept“, erklärt Christoph Döhlemann die grundlegende Idee.

Terrasse

SeminarraumBereits seit 20 Jahren ist er selbst als Trainer, Berater und Coach tätig und unterstützt Personaldienstleister dabei, ihre Organisation auszubauen, die Marktposition zu sichern und sich auf die Herausforderungen der Zukunft exzellent vorzubereiten. „In unserem neuen Seminarhaus Weitblick eröffnen wir Teilnehmern – abgeschieden vom täglichen Trubel – nicht nur örtlich vollkommen neue Räume. Durch neue Erlebnisse in einem inspirierenden Umfeld – innen wie außen – lernen Teilnehmer sich selbst viel schneller und besser kennen. Sie erfahren viel über den Umgang mit anderen Menschen und erleben Dinge, die ihnen auf Dauer gut tun und zu ihnen passen.“ Dazu entwickelt das Team von Döhlemann. Training & Beratung immer wieder spezielle Vorgehensweisen für die Branche und präsentiert regelmäßig neue Konzepte zu den zentralen Themen Persönlichkeit- und Unternehmens-Entwicklung, Vertriebserfolg sowie Personalmarketing. Diese werden in unterschiedlichsten Seminarreihen natürlich auch im Seminarhaus Weitblick angeboten. Darüber hinaus können die Räumlichkeiten aber ebenfalls extern für Seminare und Meetings angemietet werden.

Zur Verfügung stehen für bis zu 15 Personen im Haus mit 130 qm ein Seminar- und ein Gruppenraum sowie eine Essenslounge mit angrenzender Terrasse und ein insgesamt 4300 qm großes Grundstück u. a. mit Sitzgelegenheiten im Wald. Neben einem spektakulären Ausblick und der inspirierenden Raumgestaltung bietet das Seminarhaus ein professionelles Repertoire an Arbeitsmaterialien und Tagungstechnik, das nicht nur harmonisch in den Seminarraum integriert, sondern gleichermaßen praktisch ist. Dazu nochmals Christoph Döhlemann: „Die freistehende Waldrandlage ermöglicht es jederzeit, die Fenster im Seminarraum zu öffnen, ohne die Konzentration durch Verkehrslärm oder andere Besucher zu stören.“ Von der Auswahl des Caterings, über die Raumdüfte bis hin zu einem passenden Rahmenprogramm setzt das Team des Seminarhauses Weitblick individuelle Kundenwünsche um und integriert diese harmonisch in den Seminarablauf.

Waldgrundstück

Bereits 2009 fiel die Entscheidung, neben Bamberg eine Niederlassung in Süddeutschland zu gründen. Daniela Abendroth, langjährige Prokuristin im Team von Döhlemann Training & Beratung, hat seitdem gut Erfahrungen damit gemacht: „Die örtliche Nähe zu zahlreichen großen Unternehmen im Süddeutschen Raum bietet enorme Vorteile. Wir sind  hier einfach näher bei unseren Kunden und ergänzen die bewusst abgelegene Lage des Seminarhaus Weitblick durch die zentrale Lage unseres Büros in München.“ Weitere Infos unter www.doehlemann.de sowie www.seminarhaus-weitblick.de

Kontaktdaten des Seminarhauses und in München:

Döhlemann. Training & Beratung
Christoph Döhlemann
Seminarhaus Weitblick
Am Tannenberg 16
96129 Zeegendorf
Telefon +49 (0)951 29726-0
Telefax +49 (0)951 29726-26
doehlemann@doehlemann.de

Döhlemann. Training & Beratung
Daniela Abendroth
Landwehrstrasse 61
80336 München
Telefon +49 (0)89 411123312
Telefax +49 (0)951 29726-26
abendroth@doehlemann.de

 
Jun
17
KOM
 

“DerZeitarbeits-Check.de” informiert über Zeitarbeit, “REIFE LEISTUNG! Süderelbe packt an” interessiert Arbeitnehmer für Zeitarbeit

Das Informations­ und Bewertungsportal DerZeitarbeits­-Check.de und der Beschäftigungspakt “REIFE LEISTUNG! Süderelbe packt an” luden am 25. Mai 2011 Arbeitnehmer und Arbeitsuchende in die EMPORE in Buchholz i.d.N. ein. In der öffentlichen Veranstaltung wurde einerseits objektiv und wertneutral über die Dienstleistung Zeitarbeit informiert und andererseits den Besuchern Gelegenheit gegeben, sich direkt bei Personaldienstleistern über die Chancen und Möglichkeiten zu erkundigen.

Mehrere Zeitarbeitunternehmen mit unterschiedlichen Branchen­Ausrichtungen nutzten die Chance, sich mit einem Info­Stand zu präsentieren und Fragen zur Zeitarbeit zu beantworten. Rund 350 Arbeitsuchende nutzten die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren.

Eine wichtige Komponente der Veranstaltung war der Vortrag “Zeitarbeit – 10 unbequeme Wahrheiten”. Oliver Repp, Geschäftsführer der replin GmbH, die das Portal “DerZeitarbeits­Check.de” betreibt, legte den Zuhörerinnen und Zuhörern anhand von zehn Fakten dar, was Zeitarbeit ist, wie sie funktioniert und was Arbeitnehmer/innen dort erwartet. In objektiv darstellender Weise erklärte er, welche Personaldienstleistungen es gibt und welche herausgehobene Position der Zeitarbeit im wirtschaftlichen Gefüge zukommt. Detailliert berichtete Oliver Repp über die Dreiecksbeziehung, die die Zeitarbeit ausmacht und deren Volumen in Deutschland, über die Struktur des Zeitarbeit­Anbietermarktes sowie die Struktur der Zeitarbeitnehmerschaft. Außerdem gab er einen Überblick über das Tarifgefüge, den Mindestlohn und die Kalkulation eines Verrechnungssatzes. Kritische Fragen und Anmerkungen aus dem Publikum zeigten, dass die Ausführungen dort auf reges Interesse stießen.

Auch das Interesse der ausstellenden Personaldienstleister an der Gruppe der über 50­jährigen Arbeitsuchenden – das prinzipiell in der Zeitarbeit immer vorhanden war und ist – war groß und konnte noch weiter gesteigert werden. Es wurde von verschiedenen konkreten Vertragsanbahnungen berichtet.

Die Idee, eine solche Informationsveranstaltung ins Leben zu rufen, kann man nur begrüßen. Die vitalen Interessen aller Beteiligten mit objektiver Information zu verbinden, ist der richtige Weg. So zeigt es sich doch immer wieder, dass das Wissen über die Zeitarbeit im Allgemeinen und als Arbeitgeber im Besonderen in der Öffentlichkeit vielfach immer noch sehr mangelhaft ist. “Eines unserer Hauptziele ist es, den Arbeitsuchenden zu zeigen, dass es nicht nur schwarze Schafe in der Branche gibt, sondern auch seriöse und faire Personaldienstleister. Dieses ist uns auf jeden Fall gelungen. Daher werden auf diese Pilotveranstaltung mit Sicherheit weitere folgen”, so Oliver Repp.

“REIFE LEISTUNG!”-Projektmanager Dr. Rupert Seuthe von der Süderelbe AG ergänzt: “Wir machen seit Anbeginn des Projekts die Erfahrung, dass Zeitarbeit als Beschäftigungsform für unsere Zielgruppe kein selbstverständliches Thema ist. Wissensvermittlung zur Zeitarbeit steht daher auf der Agenda einer jeden lokalen “REIFE LEISTUNG!”-Maßnahme. Der “Buchholzer Dialog” hat diesen Ansatz in einen größeren, überregionalen Maßstab übertragen und zu­ gleich eine Begegnungsplattform für Arbeitsuchende aller Altersgruppen und Personaldienstleister unterschiedlicher berufsfachlicher Schwerpunkte geboten.”

“REIFE LEISTUNG!” ist der Beschäftigungspakt für Ältere von Stade bis Lüchow­Dannenberg. Er wird maßgeblich gefördert und unterstützt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Bundesprogramms “Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen”. Hier finden sich zahlreiche weitere regionale Beschäftigungspakte, die möglicherweise die/den eine/n oder andere/n potenzielle/n Mitarbeiter/in für Personaldienstleister bereithalten.

- Peter Gröger -
Chefredakteur der Fachzeitschrift AIP
Allgemeiner Informationsdienst für Personaldienstleister

 
Apr
15
KOM
 

Berlin, 15. Februar 2011 – Der deutsche Bundesrat billigt in seiner 882. Sitzung den Mindestlohn bzw. die Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeitsbranche. Die Lohnbegrenzung durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ein deutliches Zeichen gegen das befürchtete Lohndumping im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01. Mai 2011.

Ab 01. Mai 2011 gelten nun Mindestlöhne in Höhe von

7,79 Euro im Westen und

6,89 Euro im Osten.

Trotz der – nach jahrelangem politischen Gezerre -  nun endgültig beschlossenen Einführung des Mindestlohns sehen zumindest einige Mitglieder des Bundesrats eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmerschaft nur in der konsequenten Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (equal pay):

“Für die Leiharbeit ist der Mindestlohn – gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 – ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern vor allem auch für die verleihfreie Zeit. Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Er trägt aber nicht dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in höheren Entgeltgruppen zu verringern. Das kann nur durch die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – also den Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” – erreicht werden.”

(Quelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Punkt 2 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg)

Weiter Infos über die AÜG-Änderung finden Sie unter:

BMAS: “Zeitarbeit vor Missbrauch schützen”

 
Apr
14
KOM
 

Aktuelle Mitteilung des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. zur Fusion der Arbeitgeberverbände AMP und BZA


Berlin, 14.4.2011. Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), schließen sich zum „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“ (BAP) zusammen. Das haben die Verbandsmitglieder heute in jeweils getrennten Mitgliederversammlungen von AMP und BZA in Berlin beschlossen. In beiden Sitzungen haben die Mitglieder mit großer Mehrheit für diese Entscheidung votiert.

Mit dem neuen Verband verstärkt die Branche ihre Schlagkraft: Der BAP hat 1.852 Mitglieder, nahezu ausschließlich Zeitarbeitsunternehmen. Zu ihnen gehören 3.692 Niederlassungen, was rund 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen entspricht. Weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden damit von dem Verband erfasst.

Präsident des neuen Verbands ist der Hamburger Unternehmer und BZA-Präsident Volker Enkerts. Der Präsident des AMP, Peter Mumme, und die Vize-Präsidenten beider Verbände, sind die neuen Vize-Präsidenten des BAP. Juristisch gesehen werden der AMP und der BZA mit dem BAP verschmelzen.

BAP-Präsident Enkerts erklärte zur heutigen Entscheidung: „Hauptziel der Fusion ist eine noch stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche. Angesichts zunehmender Gewerkschaftsattacken und einer unwägbaren politischen Lage ist eine starke Lobbyorganisation gefragt. Ein separat aufgestellter Verband wird die kommenden Aufgaben nicht zufriedenstellend lösen können.“

Enkerts weiter: „Viele politische Interessen und Ziele der beiden fusionierenden Verbände sind identisch. Seit Jahren arbeiten AMP und BZA vertrauensvoll zusammen, auch bei wichtigen politischen Fragen oder dem Thema Bildung. Auch die Zeiten unterschiedlicher Tarifentgelte sind längst vorbei: Die AMP- und BZA-Entgelte bewegen sich auf dem gleichen Niveau. Es ist also folgerichtig und logisch, dass wir fusionieren – auch, um die Zersplitterung der Branche endlich zu beenden.“

Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozial partnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik.

Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband flächendeckend in Deutschland organisiert und ist ein Spiegelbild der Branche: 95 Prozent der 1.852 BAP-Mitglieder sind kleine und mittelständische Firmen. Zudem sind die meisten großen oder internationalen Unternehmen Mitglied im BAP. Als einziger deutscher Verband der Zeitarbeit hat der BAP seine Geschäftsstelle im politischen Berlin. Zudem wird der BAP, wie bislang der BZA, Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett sein. Wie AMP und BZA ist der Verband in der BDA vertreten.

Pressekontakt:

Michael Wehran, 030/ 767 7523 – 0; 0170/ 915 3240
m.wehran@bza.de; www.bap-info.de

 
Apr
11
KOM
 

Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing sind allesamt Begriffe, die in einem modernen Unternehmen mit einer fortschrittlichen Personalabteilung einfach zur Personalbeschaffung dazu gehören. Nach Berechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind derzeit über 900.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland beschäftigt. Die Leiharbeit nimmt damit auf dem Arbeitsmarkt einen immer größeren Raum ein.

Dabei hat die Zeitarbeit in den letzten Monaten ein negatives Image erhalten. Warum eigentlich?

In diesem Bereich werden Jobs geschaffen – und zwar häufig für Arbeitnehmer, die anderswo nicht eingestellt würden.

Und Arbeitnehmer sind auch arbeitsrechtlich geschützt:

Der Vertrag

Der Leiharbeitsvertrag regelt die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses. Er wird zwischen Verleihunternehmen und Arbeitnehmer geschlossen. Hier gibt es zunächst einmal keinerlei Besonderheiten gegenüber jedem anderen Arbeitsverhältnis. Leiharbeiter haben also gegenüber Ihrem Arbeitgeber Ansprüche auf Zahlung der Arbeitsvergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.

Dreiecksverhältnis_Zeitarbeit

Die Vergütung

Es gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier gibt es wichtige gesetzliche zwingende Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Das Wichtigste ist das so genannte Equal-Pay-Gebot. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben, wie die Arbeitnehmer, die im Entleihbetrieb tätig sind. Von dieser Regelung darf der Verleiher nur abweichen, wenn er Tarifverträge abgeschlossen hat. In Tarifverträgen können nämlich abweichende Regelungen vereinbart werden. Daher haben auch nahezu sämtliche Verleihunternehmen solche Tarifverträge vereinbart.

Außerdem soll es künftig Mindestlöhne in den unteren Lohngruppen geben.

Verleihunternehmen sind erlaubnispflichtig!

Nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) müssen Entleihunternehmen eine Erlaubnis für die Verleihung von Arbeitnehmern besitzen. Diese Erlaubnis wird auf einen schriftlichen Antrag von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Zunächst gibt es eine Erlaubnis befristet für ein Jahr. Diese befristete Erlaubnis kann dann verlängert werden. Eine unbefristete Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung kann erst dann erteilt werden, wenn der Verleihbetrieb drei aufeinander folgende Jahre tätig gewesen ist.

Die Prüfungen der Entleihunternehmen sind relativ streng und werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Erlaubnis oder die Verlängerung wird untersagt, wenn

  • die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht,
  • eine ordentliche Betriebsorganisation nicht vorhanden ist oder
  • dem Leiharbeitnehmer nicht die vergleichbaren Bedingungen wie im Entleihbetrieb gewährt werden, es sei denn, ein Tarifvertrag wurde abgeschlossen.

In besonders schweren Fällen kann sogar die Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden.

Die Folgen der fehlenden Erlaubnis sind gravierend: Danach sind Verträge zwischen Verleihunternehmen und Entleihunternehmen unwirksam, wenn die Erlaubnis nicht vorliegt. Der Arbeitnehmer hat dann ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen abgeschlossen!

Rechte gegenüber dem Entleiher

Zunächst hat das Entleihunternehmen natürlich sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Dies gilt sowohl für Arbeitszeitfragen als auch für den sonstigen Arbeitsschutz. Weiterhin sind natürlich auch Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Betriebsverfassungsrechtlich ergeben sich bei der Leiharbeit besondere Rechte und Pflichten. Insbesondere, wenn Leiharbeitnehmer in einen Betrieb integriert werden sollen, ist der Betriebsrat des Entleihbetriebs zu beteiligen. Geregelt ist dies zum einen in § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in § 14 Abs. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Danach ist vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Betriebsrat des Entleihbetriebs zu beteiligen. Ihm ist auch die schriftliche Erklärung des Verleihers vorzulegen, die dieser dem Entleihbetrieb vorlegen muss. Hierin hat der Verleihbetrieb zunächst zu erklären, ob er die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung überhaupt besitzt.

Verliert der Verleiher die Erlaubnis, bspw. durch eine Rücknahme oder Widerruf durch die Bundesagentur für Arbeit, muss dem Betriebsrat dies durch das Entleihunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.

Der Betriebsrat hat also vor jeder Arbeitsaufnahme eines Leiharbeiters mitzubestimmen.

Arbeitnehmer dürfen im Entleihbetrieb den Betriebsrat mit wählen, wenn Sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt worden sind. So steht es in § 7 Satz 2 BetrVG. Wählbar sind Sie allerdings nicht.

Leiharbeit schließt betriebsbedingte Kündigung aus

Werden in einem Betrieb Leiharbeitnehmer beschäftigt, dürfen in aller Regel betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgesprochen werden. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit Urteil vom 05.03.2007, Az.: 11 Sa 1338/06, festgestellt!

Also: Sind Leiharbeiter wirklich nicht genügend geschützt? Urteilen Sie selbst!