Archive für die Kategorie 'Zeitarbeit'

Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

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Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Aug
27
KOM
 

Mit dem Urteil VI R 35/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen können, da sie im Normalfall nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügen.

Als Arbeitsstätte wird hier also nicht der Sitz des Arbeitgebers – also des Zeitarbeitunternehmens – sondern die unterschiedlichen Arbeitsorte der jeweiligen Entleihbetriebe (Kundenunternehmen der Zeitarbeit) definiert.

Dies bedeutet, dass ein Zeitarbeitnehmer auch dann Kosten für Verpflegungsmehraufwand (VMA) steuerlich geltend machen kann, wenn er oder sie zwar in einem einheitlich weiträumigen Arbeitsgebiets, dort jedoch an verschiedenen Einsatzorten tätig ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall war der Kläger als Zeitarbeitnehmer bei einem Personaldienstleister beschäftigt, der seine Mitarbeiter an verschiedene andere Unternehmen im Hafengebiet – kurzfristig entsprechend deren Bedarf – überlassen hatte. Die unterschiedlichen Einsatzorte lagen bis zu 5 km weit auseinander.

Das Vorgehen des Personaldienstleisters im Rahmen der Zeitarbeit ist durchaus üblich, stellte viele Disponenten bisher vor die Frage, ob die Zahlung von VMA sich steuerlich günstig oder eher nachteilig auswirken kann.

Hier hat der Bundesfinanzhof endlich ein wegweisendes Urteil gesprochen.

 
Aug
11
KOM
 

Es ging wie ein Lauffeuer durch die Medien: Marcus Schulz, Chef des  Personaldienstleisters USG People Germany, sprach in einem Interview mit der WirtschaftsWoche (Nr. 32 I 9.8.2010) über den Ruf der Zeitarbeits-Branche und über Tricks im Tagesgeschäft. Bernd Rath, Inhaber der BERA PERSONALdienstleistungen GmbH sekundierte im Artikel „Es geht auch anders“ (S. 37 ff.).

Das Gesagte wurde in der Branche stark unterschiedlich bewertet. Während die einen durchaus zustimmten, lehnten andere die Aussagen schlichtweg ab. Doch was genau haben Bernd Rath und Marcus Schulz gesagt, das so manchem die Zornesröte ins Gesicht steigen ließ?

Marcus Schulz prangerte den nicht korrekten Umgang mit Zeitarbeitnehmern, wie z. B. die vorsätzlich falsche Eingruppierung an. Diese hat zur Folge, dass Zeitarbeitnehmer weniger Stundenlohn erhalten, als sie eigentlich verdienen müssten.

Auch würden systematisch Tricks mit Krankenstand und Urlaubsansprüchen angewendet, um „einsatzfreie Zeiten zu unterlaufen, die die Unternehmen eigentlich bezahlen müssten, oder um geringfügig Beschäftigte länger einzusetzen als erlaubt“.

Bernd Rath sagte es kurz und knapp: „Es wird in vielen Unternehmen systematisch beschissen“.

Die Frage nach der Anzahl von Schwarzen Schafen in der Branche konnte Marcus Schulz jedoch nicht beantworten: „Es geht eben nicht nur um schwarze Schafe, sondern um Grautöne und Grauzonen, die in einigen Zeitarbeitsunternehmen im Alltagsgeschäft noch gang und gäbe sind.“

Beide blieben relativ vage, Zahlen wurden nicht genannt. Warum?

Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: weil selbst der Geschäftsführer eines sehr großen Personaldienstleisters genaue Zahlen nicht kennen kann!

Mit mehr als 16.000 Unternehmen/Niederlassungen ist die Branche derart umfangreich, dass eine Einzelperson – naturgemäß – nur einen kleinen Ausschnitt erlebt haben kann. Das gilt für die Arbeitgeberseite ebenso wie für Arbeitnehmer – selbst wenn sie bereits in mehreren Zeitarbeitsfirmen tätig waren.

Eine sinnvolle Option, die Erfahrungen Einzelner zusammenzutragen und daraus einen möglichst umfassenden Überblick zu gestatten, bietet DerZeitarbeits-Check.de. Hier können viele Aspekte der Zeitarbeitsbranche – positive und negative – zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden.

Was ist nun die Quintessenz des Interviews mit Marcus Schulz?

Er weist darauf hin, dass es an der Branche und den einzelnen Unternehmen liege, den Missbrauch einzudämmen und die Tricks zu unterbinden. Hier sind die jeweils Verantwortlichen gefragt: Niederlassungs- und Regionalleiter, Revisionsverantwortliche, Geschäftsführer und Vorstände. Die Zeitarbeit habe „nicht nur Korrekturbedarf in der Kommunikation, sondern auch in der Art, wie manche arbeiten“, so Schulz.

Um nun nicht alles schlecht zu reden, sollte auch gesagt werden, dass es viele Personaldienstleister gibt, die nicht tricksen. Deren Verantwortliche haben verstanden, dass ihre Zeitarbeitnehmer nicht nur Mittel zum Zweck, sondern DIE Grundlage ihres Unternehmens sind. Ohne sie kann Zeitarbeit nicht funktionieren.

Allerdings sind auch die durchweg seriösen Zeitarbeitsfirmen oftmals nicht bekannt – doch genauso wie Schwarz und Grautöne gehört auch Weiß zu einem vollständigen Gesamtbild.

 
Jul
29
KOM
 

Perrsonalagentur »Fair & Findig« befürwortet den Equal Pay-Grundsatz

»Fair & Findig«

Mit der Gründung der Personalagentur möchte das Team der »Fair & Findig« GmbH sein eigenes Unternehmenskonzept verwirklichen. Das Trio, Silvia Hillebrand sowie die Schwestern Evelyn und Incila Dogan, verfügt zusammen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Zeitarbeit.

Es werden Fachkräfte aus dem kaufmännischen, medizinisch- und gewerblichen Bereich vermittelt und überlassen. Fachkräfte, die als Zeitarbeitnehmer bei Kunden diverser Branchen eingesetzt werden, zeichnen sich durch fundiertes Know-how, Veränderungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Flexibilität aus.

Bei »Fair & Findig« spielen Wertschätzung und Respekt eine elementare Rolle. Vor diesem Hintergrund ist das Team Befürworter des Equal Pay-Grundsatzes, nach dem Zeitarbeitnehmer bei einer vergleichbaren Qualifikation dieselbe Vergütung wie Neueinsteiger in der Direkteinstellung erhalten.

»Wir vertreten den Standpunkt, dass Menschen gerecht entlohnt werden und im sozialen Umfeld der Kundenunternehmen gänzlich integriert werden müssen. Unsere Mitarbeiter haben das Recht, sich bei der Arbeit genauso zu Hause zu fühlen und anerkannt zu werden wie ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft «, sagt »Fair & Findig«-Geschäftsführerin Silvia Hillebrand. »Wir wollen den Weg für Equal Pay ebnen und gehen mit unseren Kunden in den Dialog. Nur wenn der Kunde und das Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam dieses Ziel verfolgen, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen.«

Durch die Optimierung des eigenen Geschäftsablaufs, das heißt die Lohn- und Finanzbuchhaltung im eigenen Haus und ein flexibel einsetzbares internes Team, fließt diese Kosteneinsparung bei der Firma »Fair & Findig« direkt als Zulage zu dem im iGZ-Tarifvertrag festgelegten Stundenlohn.

Selbstverständlich ist »Fair & Findig« bereit, den Kunden, die Wert auf die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter legen, ihre Preiskalkulation transparent offen zu legen. Diese Preiskalkulation wird dem Stundenlohn des Mitarbeiters fair angepasst.

Als weiteren Arbeitsbereich bietet »Fair & Findig« einen Lohn- und Gehaltsabrechnungs- Service für kleine und mittelgroße Betriebe an.

Das Team der »Fair & Findig« GmbH

Das Team der »Fair & Findig« GmbH: Silvia Hillebrand (Mitte) sowie Evelyn und Incila Dogan

 
Jun
24
KOM
 

Bundesarbeitsgericht (BAG) beendet de facto mit seinem höchstrichterlichen Urteil (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) die Tarifeinheit in Deutschland. Große Gewerkschaften und Bundesvereinigung der Arbeitgeber sehen das Urteil mit großem Unbehagen. Auswirkungen für die Zeitarbeitsbranche eher gering.

Erfurt – Am 23.06.2010 hat das BAG die Tarifeinheit in Deutschland gekippt und folgte mit seinem Urteil der Meinung kleinerer Gewerkschaften. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es “keinen übergeordneten Grundsatz [dafür gebe], dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können”.

Dadurch wird der bisher allgemein übliche Grundsatz “1 Betrieb, 1 Tarifvertrag” aufgehoben.

Das wiederum bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr wie bisher nur einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft (ver.di, IG Metall etc.) anwenden kann, sondern parallel und zeitgleich dazu weitere Tarifverträge in demselben Unternehmen zur Anwendung kommen können. Zukünftig werden also mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen nebeneinander möglich sein.

Interessanterweise hatten die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für die Tarifeinheit gekämpft.  Damit reagierten Sie auf die von verschiedenen kleineren Einzelgewerkschaften durchgefürten Streiks, z. B. von Lokführern (Lokführergewerkschaft GDL), Ärzten (Ärztegewerkschaft Marburger Bund), Flugpersonal (Pilotenvereinigung Cockpit) und Fluglotsen.

Die Befürchtungen des BDA und des DGB gehen eindeutig in Richtung einer Zerfaserung der Tariflandschaft, deren häufigeres, regionales Streikpotential deutlich unübersichtlicher und daher schwieriger zu meistern sein wird.

Was bedeutet das Urteil jedoch für die Zeitarbeitsbranche?

Aufgrund der drei Tarifverträge (AMP/CGZP, BZA/DGB, iGZ/DGB) und der bereits heute parallel dazu bestehenden Haustarifverträge wird vermutlich keine offensichtliche Änderung in der Zeitarbeitsbranche zu erwarten sein. Schon seit Jahren gibt es unter den mehr als 8.000 Personaldienstleistern in Deutschland einige so genannte Doppelanwender. Diese sind z. B. Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände und wenden gleichzeitig einen anderen Tarifvertrag an.

Hinsichtlich der neuesten Entwicklung im Tarifrecht der anderen Branchen könnte die Doppelanwendung von Tarifverträgen in der Zeitarbeit mittlerweile zumindest als  juristisch korrektes Handeln bezeichnet werden.

Ob es den Arbeitnehmern gegenüber auch moralisch korrekt ist, wird vermutlich nur im Einzelfall entschieden werden können.

Wenn in einem Personaldienstleistungsunternehmen mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, muss zumindest ein hohes Maß an Transparenz dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer weiß, worauf er sich einlässt – und dass sein (Zeitarbeits-)Kollege für einen vergleichbaren Einsatz im Zweifelsfall mehr Lohn erhält.

 
Jun
15
KOM
 

Das folgende Interview wurde mit einem der Mitgliedsunternehmen von DerZeitarbeits-Check.de geführt. Unsere Gesprächspartnerin ist außerdem ehrenamtliche Regionalsprecherin des BZA, des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V.

Unsere Fragen beantwortete diesmal Sheena Kaminsky, Geschäftsführerin und Inhaberin von DACAPO Unternehmen für Zeitarbeit GmbH in Hamburg.

Sheena_Kaminsky

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, aus welchem Grund haben Sie DACAPO gegründet?

Ich war bereits einige Jahre als Niederlassungsleiterin in der Zeitarbeit angestellt. Leider musste dieses Unternehmen Insolvenz anmelden. Ich wusste jedoch, dass meine Niederlassung in Hamburg positive Zahlen schrieb und habe dann beschlossen, die Niederlassung samt Mitarbeiter zu übernehmen.

DerZeitarbeits-Check.de: Haben Sie sich auf bestimmte Branchen oder Bereiche innerhalb der Zeitarbeit spezialisiert?

DACAPO arbeitet in den gewerblichen und kaufmännischen Bereichen. Also, SchlosserInnen, StaplerfahrerInnen, SekretärInnen, SachbearbeiterInn etc.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Dienstleistungen bieten Sie Kunden und Mitarbeitern an?

Traditionelle Zeitarbeit, guten Service, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, stets ein offenes Ohr für Probleme und Kritik.

DerZeitarbeits-Check.de: Was ist für Ihre Mitarbeiter und insbesondere für die Zeitarbeitnehmer das Besondere?

DACAPO gibt es nunmehr fast 29 Jahre und ich selber bringe 33 Jahre Berufserfahrung in der Zeitarbeit mit. Von diesem Erfahrungsschatz können unsere Mitarbeiter – intern und extern – profitieren.

Für Neu-  und Wiedereinsteiger bieten sich bei uns zahlreiche Möglichkeiten, interessante Tätigkeiten zu übernehmen, um so in kürzester Zeit unterschiedliche Erfahrungen sammeln.

Wir bieten Zeitarbeitnehmern die Möglichkeit, in verschiedenen Firmen „reinzuschnuppern“, ohne sich fest binden zu müssen. Viele unserer Mitarbeiter haben auf diesem Weg ihren Traumjob gefunden.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Voraussetzungen sollten Menschen vor allem mitbringen, um von Ihnen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt zu werden?

Sie sollten offen für Neues sein, kontaktfreudig, zuverlässig und wirklich flexibel.

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DerZeitarbeits-Check.de: Was können Ihre Zeitarbeitnehmer erwarten?

Als BZA –Mitgliedsunternehmen erfüllt DACAPO besondere Qualitäts- und Verbandsstandards und hat sich dem BZA-Kodex „Grundsätze für die Berufsausübung als Zeitarbeitsunternehmen“ verpflichtet.

Auch bieten wir unseren Arbeitnehmern neben der gesetzlichen, sozialen Absicherung einen attraktiven und zeitgemäßen Tarifvertrag. Natürlich werden unsere Mitarbeiter auch arbeitsmedizinisch betreut.

Darüber hinaus übernimmt DACAPO Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel den Erwerb des Gabelstaplerscheines, Sprach- oder Computerkurse.

DerZeitarbeits-Check.de: Sie sind aktives Mitglied im BZA – aus welchem Grund?

Die BZA Mitgliedschaft sichert uns eine gute Position am Markt und wird auch von potentiellen Kunden als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Als Inhaberin von DACAPO und Mitglied des BZA-Vorstandes kann ich außerdem die Entwicklung  des Verbandes aktiv begleiten und mit gestalten.

Natürlich schätze ich auch den intensiven Erfahrungsaustausch, den aktiven Gestaltungsspielraum und die vielen wertvollen Impulse, die mir die Verbandsarbeit bietet.

DerZeitarbeits-Check.de: Warum haben Sie sich darüber hinaus entschieden, den BZA als Regionalsprecherin Nord zu vertreten?

Die Regionalarbeit des BZA betrachte ich als wertvollen Bestandteil des Verbandslebens. Durch eine aktive regionale Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, den Besuch einschlägiger Branchenveranstaltungen und einen persönlichen Dialog mit den Vertretern der Branche kann ich der Zeitarbeit hier in der Region Nord ein Gesicht geben.

Nicht zuletzt konnte ich maßgeblich dazu beitragen, dass der „Personaldienstleistungskaufmann/frau“ ins Leben gerufen wurde. Durch die Zusammenarbeit mit der Handelskammer und anderen Gremien war es uns gelungen, den Beruf des „Kaufmannes/frau für Bürokommunikation mit der Zusatzqualifikation „Personaldienstleistungen“ in Hamburg ins Leben zu rufen, ein Vorbote des heutigen PDK’s.

Außerdem freue ich mich, das uneingeschränkte Vertrauen der regionalen Zeitarbeitsunternehmen genießen zu dürfen – die Basis für eine erfolgreiche Regionalarbeit.

DerZeitarbeits-Check.de: In welcher Rolle sehen Sie den BZA Hamburg und Norddeutschland?

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen des BZA sind in Norddeutschland ansässig, so dass der Verband hier durch ein enges Netzwerk gut repräsentiert ist – nicht zuletzt auch durch den Hamburger BZA Präsidenten Volker Enkerts.

Mit derzeit sechs Bezirken und den dazugehörigen Bezirkssprechern ist der BZA in der Region Nord, die Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern umfasst, breit aufgestellt.

Natürlich gibt es noch einige weiße Flecken auf der Verbandslandkarte, die wir bemüht sind, mit Leben zu füllen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie unterstützt der BZA seine Mitglieder – insbesondere in wirtschaftlich stürmischen Zeiten?

Der BZA bietet seinen Mitgliedern zunächst einmal marktgerechte und zukunftssichere Tarifverträge mit dem DGB.

Durch eine kontinuierliche Lobbyarbeit, regelmäßige aktuelle Brancheninformationen zu Themen des Arbeits- und Tarifrechts, politische Entwicklungen, Arbeitssicherheit etc. und nicht zuletzt durch individuelle Beratung in Rechtsfragen sind die Mitglieder jederzeit optimal informiert.

Das zahlt sich aus – besonders in wirtschaftlich stürmischen Zeiten.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung der Zeitarbeit?

Die Zukunft der Zeitarbeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir kaum oder nur wenig beeinflussen können: Die Entwicklung der Kundenbranche, der Konjunktur, dem Arbeitsmarkt, weltweite Trends und natürlich den politischen Rahmenbedingungen.

Perspektivisch glaube ich allerdings, steht einer anhaltenden positiven Entwicklung nur wenig im Weg. Schließlich ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer innerhalb der letzten Monate wieder kontinuierlich gestiegen.

DerZeitarbeits-Check.de: Glauben Sie, dass die Menschen ausreichend gut über die Dienstleistung Zeitarbeit aufgeklärt sind? Wo sehen Sie Beratungspotential?

Hier besteht aus meiner Sicht noch viel Aufklärungsbedarf.

Noch immer wird Zeitarbeit als Synonym für prekäre Beschäftigung benutzt und einzelne Negativbeispiele undifferenziert auf die gesamte Branche projiziert. Dies schadet unserem Image erheblich. Die vielen positiven Aspekte der Zeitarbeit werden dabei leider oft völlig außer Acht gelassen.

Durch Präsenz auf Messen und den regelmäßigen Kontakten zu den Arbeitsagenturen bin ich ständig bemüht, Aufklärungsarbeit zu leisten und die vielen Facetten der Zeitarbeit aufzuzeigen.

Zeitarbeit ist für mich ein modernes Arbeitsmarktinstrument. Es ermöglicht einerseits unseren Kundenunternehmen, Auftragsspitzen oder personelle Engpässe flexibel zu handhaben und bietet andererseits den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Berufserfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen zu sammeln.

Die Zukunft der Zeitarbeit ist schwer vorhersehbar – ich gehe allerdings von einer positiven Entwicklung aus.

Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bedeutet für unsere Branche derzeit eine große Herausforderung, denn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erwägt neue Regulierungen – getrieben vor allem durch die Debatte um das Geschäftsmodell von Schlecker. Hier haben die Tarifvertragsparteien bereits eigenverantwortlich eine Lösung herbeigeführt und ihre gemeinsame Handlungsfähigkeit bewiesen.

Die Politik darf unsere Branche und deren positive Wirkung für den Arbeitsmarkt nicht wieder mit unnötigen Regulierungen behindern, so wie es derzeit einige Politiker und Gewerkschafter diskutieren.

Qualifizierte Mitarbeiter in der Zeitarbeit gewinnen vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels in unserer Branche zunehmend an Bedeutung. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Qualifikation.

Die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeit je nach Region und Kundensegment unterschiedlich hart getroffen: Während es in einigen Bereichen starke Umsatzeinbrüche gab, ging es in anderen relativ stabil weiter. Insgesamt sank die Beschäftigung in der Zeitarbeit von 800.000 Mitarbeitern im August 2008 auf etwa 580.000 im April 2009.

Trotz aller Einschnitte bedeutet die Krise aber auch eine große Chance – vor allem für die Zeit nach dem Abschwung. Viele Unternehmen erkennen nun, wie wichtig es ist, flexibel zu sein und mit Zeitarbeitspersonal zu arbeiten.

Wir wünschen uns für die kommenden 12 Monate, dass insbesondere die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklungsperspektive unserer Branche schafft.

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, wir danken Ihnen für das Gespräch.


Continue reading Im Interview: DACAPO Unternehmen für Zeitarbeit GmbH

 
Mai
24
KOM
 

Nun ist er also beschlossene Sache – der Mindestlohn in der Pflege. Vor wenigen Tagen hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkünden lassen, dass mehr als 600.000 Mitarbeiter in Altenpflegeheimen und mobilen Pflegediensten einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland erhalten sollen.

“Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann. Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss”, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Stellt sich die Frage, ob dies auch ein Modell für die Zeitarbeitsbranche sein kann. Seit Jahren schon fordern zwei der drei Arbeitgeberverbände – der BZA (Bundesverband Zeitarbeit und Personal-Dienstleistungen e. V.) und der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) – gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeit.

Besonders in Hinblick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01.05. 2011, bei der auch Bürger aus Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unbegrenzt in Deutschland tätig werden können, fürchten BZA, iGZ und DGB weitere Runden im ruinösen Wettbewerb um den geringsten Verrechnungssatz.

Ein für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn soll – so die Hoffnungen – das Preisdumping im Vornherein stoppen.

Die Politik jedoch macht eine Entscheidung pro Mindestlohn derzeit von verschiedenen Forderungen abhängig, die zunächst von der Zeitarbeitsbranche erfüllt werden müssen.

Eine dieser Forderungen ist die Einigung der drei Arbeitgeberverbände auf nur noch einen statt der aktuell drei Tarifverträge.

Neben den bereits erwähnten Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ hat der dritte, der AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V.), einen Tarifvertrag mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen.

Derzeit sehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit mit drei Tarifverträgen mit neun unterschiedlichen Entgeltgruppen jeweils für West- und Ostdeutschland konfrontiert. Das sind allein 54 Stundenlohnoptionen… Dazu kommen verschiedene tarifvertragsgebundene Ausführungen zu Arbeitszeitkonten, Zuschlägen etc.

Vielleicht ist es nicht verkehrt, einen Mindestlohn für die 750.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche zu fordern – doch stellt sich dann die Frage, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe dieser Mindeststundenlohn liegen soll.

Auf jeden Fall hat die Branche vorher eine Menge zu erledigen, um allein das Tarifwirrwarr zu lichten und insgesamt transparenter zu werden.

 
Mrz
10
KOM
 

spielzeugOffensichtlich gibt es nicht nur gute Vorbilder. Auch extrem fragwürdige Methoden finden Nachahmer:

Die Hamburger Morgenpost fasst zusammen:

Aufregung bei Toys’R'Us in Eidelstedt. Angestellte wurden entlassen, Zeitverträge nicht verlängert, stattdessen sind Leiharbeiter im Einsatz. Für ver.di steht fest: Der Betriebsrat soll geschwächt werden. “Sollte die Anzahl der dauerhaft Beschäftigten auf unter 21 fallen, wäre nur noch ein einköpfiger Betriebsrat im Amt”, so ver.di-Sekretär Björn Krings. Toys’R'Us soll sich inzwischen per einstweiliger Verfügung gegen die Wahl eines erneuten dreiköpfigen Betriebsrats stemmen.

Hamburg-business-on zitiert zu Details Björn Krings, den zuständigen ver.di Sekretär:

Der Spielzeughändler Toys’R'us in Hamburg versucht, eine ähnliche Methode zum Abbau von regulären Beschäftigungsverhältnissen anzuwenden.

Das Unternehmen setzte in seiner mit knapp 30 Beschäftigten besetzen Filiale in Hamburg Eidelstedt ein Viertel der Kolleginnen und Kollegen mittels Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen und Kündigungen vor die Tür. Seit Anfang März werden nun ersatzweise Beschäftigte der Leiharbeitsfirma ‘Teamwork’ in der Filiale in Eidelstedt eingesetzt.

Ver.di will gerichtlich gegen gegen Toys’R'us vorgehen und per einstweiliger Verfügung den Einsatz von Leiharbeitern untersagen lassen.

Und sogar der Hamburger Senat mischt sich nun in diesen spektakulären Fall ein:

Laut Informationen des Hamburger Abendblatts schrieb Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU) einen Brief an Toys’R'us, in dem er sehr betroffen darum bat, die Umstrukturierungen noch einmal zu überdenken.

Ich denke, dass Toys’R'us sich mit dieser Aktion weit mehr schadet als die Firma gewinnen könnte, wenn sie mit ihr durchkäme. Ein angeknackster Ruf hallt lange in den Köpfen der Menschen nach.

Foto: Susanne Schmich, pixelio

 
Feb
28
KOM
 

vortragAm 11. März in Celle findet in der Alten Exerzierhalle am Neuen Rathaus von 10 bis 17 Uhr die Regionalmesse statt.

Den ganzen Tag lang gibt es

Informationen rund um das vielseitige Thema Personaldienstleistung, konkrete Stellenangebote und die Möglichkeit zu Vorstellungsgesprächen direkt vor Ort. Referenten aus ganz Deutschland geben ihr Expertenwissen in kostenlosen Vorträgen an die Besucher weiter.

Außerdem

bringen über 15 Aussteller aus der Region rund um Celle von Walsrode über Wolfsburg, Braunschweig und Hannover bis hinein in die Wedemark offene Stellenangebote mit für alle Qualifikationsstufen vom angelernten Helfer über Berufsanfänger bis zum studierten Ingenieur oder Betriebswirtschaftler. Gesucht wird ebenso für kleine mittelständische Unternehmen wie für internationale Konzerne, in beiden Fällen oft mit dem erklärten Ziel, geeignete Arbeitnehmer dauerhaft in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Viel ausführlichere Informationen und die Themen und Referenten der Vorträge finden Sie in diesem Artikel:
Regionalmesse Celle lockt mit Jobs und spannenden Vorträgen

Das hört sich nach einer sehr interessanten Veranstaltung an, wenn Sie im norddeutschen Raum einen Job suchen oder sich in Sachen Ausbildung und Weiterbildung informieren wollen.

Foto: S. Hofschlaeger, pixelio

 
Feb
20
KOM
 

reichstagEin ‘bisschen’ spät, um einen heftigen Imageschaden noch abzuwenden: Die Drogeriekette Schlecker beendet nach den Lohndumping-Vorwürfen die ‘Zusammenarbeit’ mit der Leiharbeitsfirma Meniar – wobei ich das Wort ‘Zusammenarbeit’ hier formaljuristisch angewendet empfinde, ist Meniar doch eine Tochter Schleckers.

In diesem Blog war Schlecker ja schon mehrfach Thema:

Schlecker hebelt Arbeitnehmerrechte aus – wirklich unglaublich!

Arbeitsminister Naumann unterstützt Proteste gegen Schlecker XL

Die ‘Methode Schlecker’ Thema bei Anne Will am 24.01.2010

Aber wie auch immer.

Wie in Epoch Times am 12.01.2010 zu lesen, habe man seitens Schlecker

die öffentliche Diskussion um die Beschäftigung von Meniar-Leiharbeitern „bisher nicht nachvollziehen können“, erklärte ein Sprecher des Unternehmens am Montagabend in Ehingen. Um die Diskussion zu beenden, habe Schlecker jedoch beschlossen, mit sofortiger Wirkung keine neuen Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Meniar mehr abzuschließen.

Nicht nur in der Öffentlichkeit war Schlecker massiv unter Druck geraten, weil das Unternehmen seine Festangestellten zum Teil durch Meniar-Zeitarbeiter ersetzte, die nur die Hälfte des üblichen Gehalts bekommen. Auch die Bundesregierung wurde auf den Fall aufmerksam.

Epoch Times weiter:

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte eine Prüfung der Vorwürfe an. Möglicher Missbrauch von Leiharbeit soll notfalls mit schärferen Gesetzen eingedämmt werden. Von der Leyen betonte zugleich, ihr sei wichtig, dass nun das an sich gute Modell der Zeitarbeit nicht in Misskredit gerate. Viele Jobsuchende hätten dadurch überhaupt nur eine Chance am Arbeitsmarkt.

Am 19.02.2010 berichtet Epoch Times, dass man auf politischer Ebene inzwischen tatsächlich tätig geworden ist:

Die Union im Bundestag hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie der massenhafte Missbrauch der Zeitarbeit in Deutschland eingedämmt werden könnte. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, forderte am Freitag in Berlin eine Verschärfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Künftig sollten Leiharbeiter längstens ein Jahr für weniger Lohn als die Stammbelegschaft arbeiten dürfen. Zudem müsse festgelegt werden, wie hoch die Abweichung vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ maximal ausfallen darf, sagte er.

Weiß forderte, die Kontrolle der Branche müsse dringend verschärft werden. „Wenn Zeitarbeit nur dazu dient, Lohndumping zu betreiben, hat sie ihre Berechtigung verloren.“ Weiß sagte, Leiharbeiter müssten nicht zwangsläufig im Nachteil sein. Er könne sich gut vorstellen, dass Firmen wegen Fachkräftemangel im nächsten Aufschwung sogar Lohnzuschläge für Zeitarbeiter als Ausgleich für die unsichere Beschäftigung zahlen.

Ich bin gespannt, wie das weitergeht…

Foto: Brigitte Niedermeier, pixelio