Archive für die Kategorie 'Equal Pay'

Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

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Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Aug
11
KOM
 

Es ging wie ein Lauffeuer durch die Medien: Marcus Schulz, Chef des  Personaldienstleisters USG People Germany, sprach in einem Interview mit der WirtschaftsWoche (Nr. 32 I 9.8.2010) über den Ruf der Zeitarbeits-Branche und über Tricks im Tagesgeschäft. Bernd Rath, Inhaber der BERA PERSONALdienstleistungen GmbH sekundierte im Artikel „Es geht auch anders“ (S. 37 ff.).

Das Gesagte wurde in der Branche stark unterschiedlich bewertet. Während die einen durchaus zustimmten, lehnten andere die Aussagen schlichtweg ab. Doch was genau haben Bernd Rath und Marcus Schulz gesagt, das so manchem die Zornesröte ins Gesicht steigen ließ?

Marcus Schulz prangerte den nicht korrekten Umgang mit Zeitarbeitnehmern, wie z. B. die vorsätzlich falsche Eingruppierung an. Diese hat zur Folge, dass Zeitarbeitnehmer weniger Stundenlohn erhalten, als sie eigentlich verdienen müssten.

Auch würden systematisch Tricks mit Krankenstand und Urlaubsansprüchen angewendet, um „einsatzfreie Zeiten zu unterlaufen, die die Unternehmen eigentlich bezahlen müssten, oder um geringfügig Beschäftigte länger einzusetzen als erlaubt“.

Bernd Rath sagte es kurz und knapp: „Es wird in vielen Unternehmen systematisch beschissen“.

Die Frage nach der Anzahl von Schwarzen Schafen in der Branche konnte Marcus Schulz jedoch nicht beantworten: „Es geht eben nicht nur um schwarze Schafe, sondern um Grautöne und Grauzonen, die in einigen Zeitarbeitsunternehmen im Alltagsgeschäft noch gang und gäbe sind.“

Beide blieben relativ vage, Zahlen wurden nicht genannt. Warum?

Die Antwort ist eigentlich sehr einfach: weil selbst der Geschäftsführer eines sehr großen Personaldienstleisters genaue Zahlen nicht kennen kann!

Mit mehr als 16.000 Unternehmen/Niederlassungen ist die Branche derart umfangreich, dass eine Einzelperson – naturgemäß – nur einen kleinen Ausschnitt erlebt haben kann. Das gilt für die Arbeitgeberseite ebenso wie für Arbeitnehmer – selbst wenn sie bereits in mehreren Zeitarbeitsfirmen tätig waren.

Eine sinnvolle Option, die Erfahrungen Einzelner zusammenzutragen und daraus einen möglichst umfassenden Überblick zu gestatten, bietet DerZeitarbeits-Check.de. Hier können viele Aspekte der Zeitarbeitsbranche – positive und negative – zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden.

Was ist nun die Quintessenz des Interviews mit Marcus Schulz?

Er weist darauf hin, dass es an der Branche und den einzelnen Unternehmen liege, den Missbrauch einzudämmen und die Tricks zu unterbinden. Hier sind die jeweils Verantwortlichen gefragt: Niederlassungs- und Regionalleiter, Revisionsverantwortliche, Geschäftsführer und Vorstände. Die Zeitarbeit habe „nicht nur Korrekturbedarf in der Kommunikation, sondern auch in der Art, wie manche arbeiten“, so Schulz.

Um nun nicht alles schlecht zu reden, sollte auch gesagt werden, dass es viele Personaldienstleister gibt, die nicht tricksen. Deren Verantwortliche haben verstanden, dass ihre Zeitarbeitnehmer nicht nur Mittel zum Zweck, sondern DIE Grundlage ihres Unternehmens sind. Ohne sie kann Zeitarbeit nicht funktionieren.

Allerdings sind auch die durchweg seriösen Zeitarbeitsfirmen oftmals nicht bekannt – doch genauso wie Schwarz und Grautöne gehört auch Weiß zu einem vollständigen Gesamtbild.

 
Jul
29
KOM
 

Perrsonalagentur »Fair & Findig« befürwortet den Equal Pay-Grundsatz

»Fair & Findig«

Mit der Gründung der Personalagentur möchte das Team der »Fair & Findig« GmbH sein eigenes Unternehmenskonzept verwirklichen. Das Trio, Silvia Hillebrand sowie die Schwestern Evelyn und Incila Dogan, verfügt zusammen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Zeitarbeit.

Es werden Fachkräfte aus dem kaufmännischen, medizinisch- und gewerblichen Bereich vermittelt und überlassen. Fachkräfte, die als Zeitarbeitnehmer bei Kunden diverser Branchen eingesetzt werden, zeichnen sich durch fundiertes Know-how, Veränderungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Flexibilität aus.

Bei »Fair & Findig« spielen Wertschätzung und Respekt eine elementare Rolle. Vor diesem Hintergrund ist das Team Befürworter des Equal Pay-Grundsatzes, nach dem Zeitarbeitnehmer bei einer vergleichbaren Qualifikation dieselbe Vergütung wie Neueinsteiger in der Direkteinstellung erhalten.

»Wir vertreten den Standpunkt, dass Menschen gerecht entlohnt werden und im sozialen Umfeld der Kundenunternehmen gänzlich integriert werden müssen. Unsere Mitarbeiter haben das Recht, sich bei der Arbeit genauso zu Hause zu fühlen und anerkannt zu werden wie ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft «, sagt »Fair & Findig«-Geschäftsführerin Silvia Hillebrand. »Wir wollen den Weg für Equal Pay ebnen und gehen mit unseren Kunden in den Dialog. Nur wenn der Kunde und das Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam dieses Ziel verfolgen, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen.«

Durch die Optimierung des eigenen Geschäftsablaufs, das heißt die Lohn- und Finanzbuchhaltung im eigenen Haus und ein flexibel einsetzbares internes Team, fließt diese Kosteneinsparung bei der Firma »Fair & Findig« direkt als Zulage zu dem im iGZ-Tarifvertrag festgelegten Stundenlohn.

Selbstverständlich ist »Fair & Findig« bereit, den Kunden, die Wert auf die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter legen, ihre Preiskalkulation transparent offen zu legen. Diese Preiskalkulation wird dem Stundenlohn des Mitarbeiters fair angepasst.

Als weiteren Arbeitsbereich bietet »Fair & Findig« einen Lohn- und Gehaltsabrechnungs- Service für kleine und mittelgroße Betriebe an.

Das Team der »Fair & Findig« GmbH

Das Team der »Fair & Findig« GmbH: Silvia Hillebrand (Mitte) sowie Evelyn und Incila Dogan