Archive für die Kategorie 'Lobbyarbeit'

Apr
14
KOM
 

Aktuelle Mitteilung des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. zur Fusion der Arbeitgeberverbände AMP und BZA


Berlin, 14.4.2011. Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), schließen sich zum „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“ (BAP) zusammen. Das haben die Verbandsmitglieder heute in jeweils getrennten Mitgliederversammlungen von AMP und BZA in Berlin beschlossen. In beiden Sitzungen haben die Mitglieder mit großer Mehrheit für diese Entscheidung votiert.

Mit dem neuen Verband verstärkt die Branche ihre Schlagkraft: Der BAP hat 1.852 Mitglieder, nahezu ausschließlich Zeitarbeitsunternehmen. Zu ihnen gehören 3.692 Niederlassungen, was rund 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen entspricht. Weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden damit von dem Verband erfasst.

Präsident des neuen Verbands ist der Hamburger Unternehmer und BZA-Präsident Volker Enkerts. Der Präsident des AMP, Peter Mumme, und die Vize-Präsidenten beider Verbände, sind die neuen Vize-Präsidenten des BAP. Juristisch gesehen werden der AMP und der BZA mit dem BAP verschmelzen.

BAP-Präsident Enkerts erklärte zur heutigen Entscheidung: „Hauptziel der Fusion ist eine noch stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche. Angesichts zunehmender Gewerkschaftsattacken und einer unwägbaren politischen Lage ist eine starke Lobbyorganisation gefragt. Ein separat aufgestellter Verband wird die kommenden Aufgaben nicht zufriedenstellend lösen können.“

Enkerts weiter: „Viele politische Interessen und Ziele der beiden fusionierenden Verbände sind identisch. Seit Jahren arbeiten AMP und BZA vertrauensvoll zusammen, auch bei wichtigen politischen Fragen oder dem Thema Bildung. Auch die Zeiten unterschiedlicher Tarifentgelte sind längst vorbei: Die AMP- und BZA-Entgelte bewegen sich auf dem gleichen Niveau. Es ist also folgerichtig und logisch, dass wir fusionieren – auch, um die Zersplitterung der Branche endlich zu beenden.“

Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozial partnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik.

Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband flächendeckend in Deutschland organisiert und ist ein Spiegelbild der Branche: 95 Prozent der 1.852 BAP-Mitglieder sind kleine und mittelständische Firmen. Zudem sind die meisten großen oder internationalen Unternehmen Mitglied im BAP. Als einziger deutscher Verband der Zeitarbeit hat der BAP seine Geschäftsstelle im politischen Berlin. Zudem wird der BAP, wie bislang der BZA, Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett sein. Wie AMP und BZA ist der Verband in der BDA vertreten.

Pressekontakt:

Michael Wehran, 030/ 767 7523 – 0; 0170/ 915 3240
m.wehran@bza.de; www.bap-info.de

 
Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

_________________________________________________

Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Jun
24
KOM
 

Bundesarbeitsgericht (BAG) beendet de facto mit seinem höchstrichterlichen Urteil (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) die Tarifeinheit in Deutschland. Große Gewerkschaften und Bundesvereinigung der Arbeitgeber sehen das Urteil mit großem Unbehagen. Auswirkungen für die Zeitarbeitsbranche eher gering.

Erfurt – Am 23.06.2010 hat das BAG die Tarifeinheit in Deutschland gekippt und folgte mit seinem Urteil der Meinung kleinerer Gewerkschaften. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es “keinen übergeordneten Grundsatz [dafür gebe], dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können”.

Dadurch wird der bisher allgemein übliche Grundsatz “1 Betrieb, 1 Tarifvertrag” aufgehoben.

Das wiederum bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr wie bisher nur einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft (ver.di, IG Metall etc.) anwenden kann, sondern parallel und zeitgleich dazu weitere Tarifverträge in demselben Unternehmen zur Anwendung kommen können. Zukünftig werden also mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen nebeneinander möglich sein.

Interessanterweise hatten die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für die Tarifeinheit gekämpft.  Damit reagierten Sie auf die von verschiedenen kleineren Einzelgewerkschaften durchgefürten Streiks, z. B. von Lokführern (Lokführergewerkschaft GDL), Ärzten (Ärztegewerkschaft Marburger Bund), Flugpersonal (Pilotenvereinigung Cockpit) und Fluglotsen.

Die Befürchtungen des BDA und des DGB gehen eindeutig in Richtung einer Zerfaserung der Tariflandschaft, deren häufigeres, regionales Streikpotential deutlich unübersichtlicher und daher schwieriger zu meistern sein wird.

Was bedeutet das Urteil jedoch für die Zeitarbeitsbranche?

Aufgrund der drei Tarifverträge (AMP/CGZP, BZA/DGB, iGZ/DGB) und der bereits heute parallel dazu bestehenden Haustarifverträge wird vermutlich keine offensichtliche Änderung in der Zeitarbeitsbranche zu erwarten sein. Schon seit Jahren gibt es unter den mehr als 8.000 Personaldienstleistern in Deutschland einige so genannte Doppelanwender. Diese sind z. B. Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände und wenden gleichzeitig einen anderen Tarifvertrag an.

Hinsichtlich der neuesten Entwicklung im Tarifrecht der anderen Branchen könnte die Doppelanwendung von Tarifverträgen in der Zeitarbeit mittlerweile zumindest als  juristisch korrektes Handeln bezeichnet werden.

Ob es den Arbeitnehmern gegenüber auch moralisch korrekt ist, wird vermutlich nur im Einzelfall entschieden werden können.

Wenn in einem Personaldienstleistungsunternehmen mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, muss zumindest ein hohes Maß an Transparenz dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer weiß, worauf er sich einlässt – und dass sein (Zeitarbeits-)Kollege für einen vergleichbaren Einsatz im Zweifelsfall mehr Lohn erhält.

 
Jun
15
KOM
 

Das folgende Interview wurde mit einem der Mitgliedsunternehmen von DerZeitarbeits-Check.de geführt. Unsere Gesprächspartnerin ist außerdem ehrenamtliche Regionalsprecherin des BZA, des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V.

Unsere Fragen beantwortete diesmal Sheena Kaminsky, Geschäftsführerin und Inhaberin von DACAPO Unternehmen für Zeitarbeit GmbH in Hamburg.

Sheena_Kaminsky

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, aus welchem Grund haben Sie DACAPO gegründet?

Ich war bereits einige Jahre als Niederlassungsleiterin in der Zeitarbeit angestellt. Leider musste dieses Unternehmen Insolvenz anmelden. Ich wusste jedoch, dass meine Niederlassung in Hamburg positive Zahlen schrieb und habe dann beschlossen, die Niederlassung samt Mitarbeiter zu übernehmen.

DerZeitarbeits-Check.de: Haben Sie sich auf bestimmte Branchen oder Bereiche innerhalb der Zeitarbeit spezialisiert?

DACAPO arbeitet in den gewerblichen und kaufmännischen Bereichen. Also, SchlosserInnen, StaplerfahrerInnen, SekretärInnen, SachbearbeiterInn etc.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Dienstleistungen bieten Sie Kunden und Mitarbeitern an?

Traditionelle Zeitarbeit, guten Service, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, stets ein offenes Ohr für Probleme und Kritik.

DerZeitarbeits-Check.de: Was ist für Ihre Mitarbeiter und insbesondere für die Zeitarbeitnehmer das Besondere?

DACAPO gibt es nunmehr fast 29 Jahre und ich selber bringe 33 Jahre Berufserfahrung in der Zeitarbeit mit. Von diesem Erfahrungsschatz können unsere Mitarbeiter – intern und extern – profitieren.

Für Neu-  und Wiedereinsteiger bieten sich bei uns zahlreiche Möglichkeiten, interessante Tätigkeiten zu übernehmen, um so in kürzester Zeit unterschiedliche Erfahrungen sammeln.

Wir bieten Zeitarbeitnehmern die Möglichkeit, in verschiedenen Firmen „reinzuschnuppern“, ohne sich fest binden zu müssen. Viele unserer Mitarbeiter haben auf diesem Weg ihren Traumjob gefunden.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Voraussetzungen sollten Menschen vor allem mitbringen, um von Ihnen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt zu werden?

Sie sollten offen für Neues sein, kontaktfreudig, zuverlässig und wirklich flexibel.

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DerZeitarbeits-Check.de: Was können Ihre Zeitarbeitnehmer erwarten?

Als BZA –Mitgliedsunternehmen erfüllt DACAPO besondere Qualitäts- und Verbandsstandards und hat sich dem BZA-Kodex „Grundsätze für die Berufsausübung als Zeitarbeitsunternehmen“ verpflichtet.

Auch bieten wir unseren Arbeitnehmern neben der gesetzlichen, sozialen Absicherung einen attraktiven und zeitgemäßen Tarifvertrag. Natürlich werden unsere Mitarbeiter auch arbeitsmedizinisch betreut.

Darüber hinaus übernimmt DACAPO Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel den Erwerb des Gabelstaplerscheines, Sprach- oder Computerkurse.

DerZeitarbeits-Check.de: Sie sind aktives Mitglied im BZA – aus welchem Grund?

Die BZA Mitgliedschaft sichert uns eine gute Position am Markt und wird auch von potentiellen Kunden als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Als Inhaberin von DACAPO und Mitglied des BZA-Vorstandes kann ich außerdem die Entwicklung  des Verbandes aktiv begleiten und mit gestalten.

Natürlich schätze ich auch den intensiven Erfahrungsaustausch, den aktiven Gestaltungsspielraum und die vielen wertvollen Impulse, die mir die Verbandsarbeit bietet.

DerZeitarbeits-Check.de: Warum haben Sie sich darüber hinaus entschieden, den BZA als Regionalsprecherin Nord zu vertreten?

Die Regionalarbeit des BZA betrachte ich als wertvollen Bestandteil des Verbandslebens. Durch eine aktive regionale Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, den Besuch einschlägiger Branchenveranstaltungen und einen persönlichen Dialog mit den Vertretern der Branche kann ich der Zeitarbeit hier in der Region Nord ein Gesicht geben.

Nicht zuletzt konnte ich maßgeblich dazu beitragen, dass der „Personaldienstleistungskaufmann/frau“ ins Leben gerufen wurde. Durch die Zusammenarbeit mit der Handelskammer und anderen Gremien war es uns gelungen, den Beruf des „Kaufmannes/frau für Bürokommunikation mit der Zusatzqualifikation „Personaldienstleistungen“ in Hamburg ins Leben zu rufen, ein Vorbote des heutigen PDK’s.

Außerdem freue ich mich, das uneingeschränkte Vertrauen der regionalen Zeitarbeitsunternehmen genießen zu dürfen – die Basis für eine erfolgreiche Regionalarbeit.

DerZeitarbeits-Check.de: In welcher Rolle sehen Sie den BZA Hamburg und Norddeutschland?

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen des BZA sind in Norddeutschland ansässig, so dass der Verband hier durch ein enges Netzwerk gut repräsentiert ist – nicht zuletzt auch durch den Hamburger BZA Präsidenten Volker Enkerts.

Mit derzeit sechs Bezirken und den dazugehörigen Bezirkssprechern ist der BZA in der Region Nord, die Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern umfasst, breit aufgestellt.

Natürlich gibt es noch einige weiße Flecken auf der Verbandslandkarte, die wir bemüht sind, mit Leben zu füllen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie unterstützt der BZA seine Mitglieder – insbesondere in wirtschaftlich stürmischen Zeiten?

Der BZA bietet seinen Mitgliedern zunächst einmal marktgerechte und zukunftssichere Tarifverträge mit dem DGB.

Durch eine kontinuierliche Lobbyarbeit, regelmäßige aktuelle Brancheninformationen zu Themen des Arbeits- und Tarifrechts, politische Entwicklungen, Arbeitssicherheit etc. und nicht zuletzt durch individuelle Beratung in Rechtsfragen sind die Mitglieder jederzeit optimal informiert.

Das zahlt sich aus – besonders in wirtschaftlich stürmischen Zeiten.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung der Zeitarbeit?

Die Zukunft der Zeitarbeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir kaum oder nur wenig beeinflussen können: Die Entwicklung der Kundenbranche, der Konjunktur, dem Arbeitsmarkt, weltweite Trends und natürlich den politischen Rahmenbedingungen.

Perspektivisch glaube ich allerdings, steht einer anhaltenden positiven Entwicklung nur wenig im Weg. Schließlich ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer innerhalb der letzten Monate wieder kontinuierlich gestiegen.

DerZeitarbeits-Check.de: Glauben Sie, dass die Menschen ausreichend gut über die Dienstleistung Zeitarbeit aufgeklärt sind? Wo sehen Sie Beratungspotential?

Hier besteht aus meiner Sicht noch viel Aufklärungsbedarf.

Noch immer wird Zeitarbeit als Synonym für prekäre Beschäftigung benutzt und einzelne Negativbeispiele undifferenziert auf die gesamte Branche projiziert. Dies schadet unserem Image erheblich. Die vielen positiven Aspekte der Zeitarbeit werden dabei leider oft völlig außer Acht gelassen.

Durch Präsenz auf Messen und den regelmäßigen Kontakten zu den Arbeitsagenturen bin ich ständig bemüht, Aufklärungsarbeit zu leisten und die vielen Facetten der Zeitarbeit aufzuzeigen.

Zeitarbeit ist für mich ein modernes Arbeitsmarktinstrument. Es ermöglicht einerseits unseren Kundenunternehmen, Auftragsspitzen oder personelle Engpässe flexibel zu handhaben und bietet andererseits den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Berufserfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen zu sammeln.

Die Zukunft der Zeitarbeit ist schwer vorhersehbar – ich gehe allerdings von einer positiven Entwicklung aus.

Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bedeutet für unsere Branche derzeit eine große Herausforderung, denn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erwägt neue Regulierungen – getrieben vor allem durch die Debatte um das Geschäftsmodell von Schlecker. Hier haben die Tarifvertragsparteien bereits eigenverantwortlich eine Lösung herbeigeführt und ihre gemeinsame Handlungsfähigkeit bewiesen.

Die Politik darf unsere Branche und deren positive Wirkung für den Arbeitsmarkt nicht wieder mit unnötigen Regulierungen behindern, so wie es derzeit einige Politiker und Gewerkschafter diskutieren.

Qualifizierte Mitarbeiter in der Zeitarbeit gewinnen vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels in unserer Branche zunehmend an Bedeutung. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Qualifikation.

Die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeit je nach Region und Kundensegment unterschiedlich hart getroffen: Während es in einigen Bereichen starke Umsatzeinbrüche gab, ging es in anderen relativ stabil weiter. Insgesamt sank die Beschäftigung in der Zeitarbeit von 800.000 Mitarbeitern im August 2008 auf etwa 580.000 im April 2009.

Trotz aller Einschnitte bedeutet die Krise aber auch eine große Chance – vor allem für die Zeit nach dem Abschwung. Viele Unternehmen erkennen nun, wie wichtig es ist, flexibel zu sein und mit Zeitarbeitspersonal zu arbeiten.

Wir wünschen uns für die kommenden 12 Monate, dass insbesondere die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklungsperspektive unserer Branche schafft.

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, wir danken Ihnen für das Gespräch.


Continue reading Im Interview: DACAPO Unternehmen für Zeitarbeit GmbH

 
Mai
24
KOM
 

Nun ist er also beschlossene Sache – der Mindestlohn in der Pflege. Vor wenigen Tagen hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkünden lassen, dass mehr als 600.000 Mitarbeiter in Altenpflegeheimen und mobilen Pflegediensten einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland erhalten sollen.

“Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann. Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss”, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Stellt sich die Frage, ob dies auch ein Modell für die Zeitarbeitsbranche sein kann. Seit Jahren schon fordern zwei der drei Arbeitgeberverbände – der BZA (Bundesverband Zeitarbeit und Personal-Dienstleistungen e. V.) und der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) – gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeit.

Besonders in Hinblick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01.05. 2011, bei der auch Bürger aus Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unbegrenzt in Deutschland tätig werden können, fürchten BZA, iGZ und DGB weitere Runden im ruinösen Wettbewerb um den geringsten Verrechnungssatz.

Ein für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn soll – so die Hoffnungen – das Preisdumping im Vornherein stoppen.

Die Politik jedoch macht eine Entscheidung pro Mindestlohn derzeit von verschiedenen Forderungen abhängig, die zunächst von der Zeitarbeitsbranche erfüllt werden müssen.

Eine dieser Forderungen ist die Einigung der drei Arbeitgeberverbände auf nur noch einen statt der aktuell drei Tarifverträge.

Neben den bereits erwähnten Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ hat der dritte, der AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V.), einen Tarifvertrag mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen.

Derzeit sehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit mit drei Tarifverträgen mit neun unterschiedlichen Entgeltgruppen jeweils für West- und Ostdeutschland konfrontiert. Das sind allein 54 Stundenlohnoptionen… Dazu kommen verschiedene tarifvertragsgebundene Ausführungen zu Arbeitszeitkonten, Zuschlägen etc.

Vielleicht ist es nicht verkehrt, einen Mindestlohn für die 750.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche zu fordern – doch stellt sich dann die Frage, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe dieser Mindeststundenlohn liegen soll.

Auf jeden Fall hat die Branche vorher eine Menge zu erledigen, um allein das Tarifwirrwarr zu lichten und insgesamt transparenter zu werden.

 
Dez
17
KOM
 

iGZ_Werner-StolzWir freuen uns sehr, dass Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) , unsere Fragen höchstpersönlich beantwortet:

Was genau ist der iGZ und wen repräsentiert der Verband?
Der iGZ ist der mitgliederstärkste Branchen-Arbeitgeberverband und vertritt regional aufgestellte, mittelständische Zeitarbeitsunternehmen (aktuell 1.450 Betriebe mit 3.200 Niederlassungen in allen Bundesländern)

Welchen Nutzen haben Personaldienstleister von einer Mitgliedschaft beim iGZ?
Unser “Mehrwertpaket” für Mitgliedsunternehmen haben wir gerade noch einmal in einem Flyer zusammengefasst.

iGZ-Mitglieder profitieren etwa von

  • kompetenter Fachberatung im Arbeits- und Tarifrecht
  • marktgerechter und fairer Tarifpolitik
  • praxisnahen Seminaren
  • nützlichen Muster-Arbeitshilfen
  • offensiver Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
  • basisnahen Netzwerk-Kontakten
  • tagesaktuellen Branchen-News
  • Unterstützung bei Veranstaltungen, Fachvorträgen und auf Messen.

Welche genauen Ziele verfolgt der iGZ?
Der iGZ als Vertreter mittelständischer Personaldienstleister gestaltet aktiv die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche mit. Als Arbeitgeberverband sorgen wir dafür, dass die Interessen unserer Mitglieder gehört werden. Zeitarbeit muss ein Garant für hohe Flexibilität, Qualität und gute Standards sein. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Qualifizierung, Wettbewerbs- und Kostendruck, Branchenregulierungen – die Herausforderungen der Zeitarbeitsbranche sind vielfältig. Wir haben bereits erfolgreich einen fairen iGZ-DGB-Tarif etabliert, einen brancheneigenen Ausbildungsberuf initiiert, gerechtere Gefahrtarife in der VBG mit geschaffen. Der iGZ setzt sich für allgemeinverbindliche Tariflohnuntergrenzen ein, damit kein internationaler Unterbietungswettbewerb zu Lasten der
Arbeitskräfte stattfinden kann. Immer noch bestehende Branchen-Restriktionen wie etwa im Bauhauptgewerbe gehören abgeschafft, damit neue Zeitarbeitsplätze auch dort legal möglich sind.

Nach welchem Motto arbeitet der iGZ?
“Fairplay, soziale Sicherheit und Flexibilität in der Zeitarbeit gehören zusammen.”

Warum ist Verbandsarbeit für Zeitarbeitsunternehmen wichtig?
Ein Verband führt nach intensiver Diskussion Branchenmeinungen zusammen, ist ein Seismograph für neue Entwicklungen, kanalisiert eine effektive Lobbyarbeit, leistet Aufklärung in der Öffentlichkeit und bietet notwendige Arbeitshilfen für den Unternehmensalltag an und schließt marktgerechte Tarifverträge ab, über deren Annahme beim iGZ alle Mitglieder mitbestimmen können.

Sind alle iGZ-Anwender auch Mitglied beim iGZ?
Nein, es gibt nach den Vorgaben im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch die Möglichkeit der einzelvertraglichen Inbezugnahme des iGZ-DGB-Tarifvertrages, ohne Verbandsmitglied zu sein. Aber dies ist nicht wirklich zu empfehlen, da der verbandliche Tarifinfofluss fehlt, die rechtlichen Servicedienste des iGZ nicht in Anspruch genommen werden können und die Mitbestimmung über zukünftige Tarifabschlüsse nicht gegeben ist.

Gibt es unter Ihren Mitgliedern die sogenannten “Doppelanwender”?
Der iGZ hatte zunächst bis vor zwei Jahren die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung vorgesehen, so dass sich hierunter auch „Doppelanwender“ oder „Andersanwender“ befanden. Dies haben wir jetzt geändert, um nach außen dokumentieren zu können “wo iGZ drauf steht, ist auch iGZ drin”. Firmen, die dies nicht wollen, haben wir die Verbandskündigung empfohlen oder im Verweigerungsfall die Firmen aus dem iGZ ausgeschlossen. Diese “Kartei-Bereinigung” ist jetzt weitgehend abgeschlossen.

Was halten Sie von der Forderung nach einem branchenweiten Mindestlohn?
Wir halten die allgemeinverbindliche Einführung eines tariflichen Branchenmindestlohnes für dringend angezeigt. Stichworte hierzu sind: Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen – spätestens ab Geltung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa (Mai 2011), ein notwendiger Schutzschirm der Zeitarbeitskräfte vor sozialen Verwerfungen, Verringerung von marktschädlichen Aufstockerleistungen des Staates an Zeitarbeitnehmer, die von ihrem Lohn nicht auskömmlich leben können. Wir appellieren deshalb in diesem Sinne an Politik und alle Sozialpartner, das wichtige Anliegen in dieser Legislaturperiode endlich einvernehmlich zu realisieren.

Wie sehen Sie – vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels – die zukünftige Entwicklung der Gehälter von ZeitarbeitnehmerInnen?
Gegen den drohenden Fachkräftemangel helfen nur gezielte Weiterbildungsinitiativen der Branche und eine Etablierung als attraktive Arbeitgeber, die bereit sind, marktadäquate Gehälter zu zahlen, die der Produktivität entsprechen.

Welche Gefahren sehen Sie in den kommenden Monaten und Jahren auf die Personaldienstleistungsbranche zukommen?
Wir müssen es endlich schaffen, den politischen Widersachern Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Zeitarbeitsbranche muss sich so aufstellen, dass wir gegenüber Forderungen nach erneuter Regulierung bessere und stichhaltige Argumente haben und dass Verunglimpfungen und Stimmungsmache nicht überall auf fruchtbaren Boden fallen – kurz: Wir dürfen nicht mehr so angreifbar sein! Die Branchenakteure aller Verbände sollten jetzt die Zeit nutzen, um intensiv am Image und am öffentlichen Erscheinungsbild der Branche zu arbeiten. Der bisherige Eindruck muss schleunigst korrigiert und mit positiven Inhalten gefüllt werden. Die Herausforderungen sind nicht kleiner geworden und werden auf unterschiedlichsten Ebenen zu bewältigen sein.

Wie kann man diesen Risiken sinnvoll begegnen?
Ich sehe hier vor allem drei Handlungsebenen:

Die Verbands-Ebene
Das Auftreten von drei Branchenverbänden mit unterschiedlichen oder nicht abgestimmten Programmen und Forderungen vermittelt ein Bild der Uneinigkeit und fordert zu politischen Regulierungen geradezu heraus. “Wenn die Branche ihr Schicksal nicht selbst regeln kann, weil sie sich nicht einig ist, dann wird sie eben geregelt!” – so einfach kann das in der Politik gehen. Die Branchenverbände sollten mindestens versuchen, kongruente Ziele zu identifizieren und diese gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit vertonen.

Arbeitgeber-Ebene
Die Zeitarbeitsunternehmen sollen den Anspruch verfolgen, sich als attraktive Arbeitgeber immer weiterzuentwickeln. Wir präsentieren die Zeitarbeit als eine Erwerbsform mit vielen Chancen. Dazu gehört ein fairer Umgang mit Bewerbern und
Mitarbeitern hinsichtlich Betreuung und Behandlung ebenso wie ein faires Arbeitsentgelt, das den Leistungen der Mitarbeiter gerecht wird. Dazu gehört auch ein größeres Engagement in der Aus- und Weiterbildung. Hier gibt es einige gute Ansätze, aber es fehlt noch an guten und praktikablen Konzepten, die tatsächlich in der Breite eingesetzt werden können. Das Ziel ist, dass Bewerber und Beschäftigte die Zeitarbeitsbranche als eine echte Alternative mit Chancen und Entwicklungsperspektiven wahrnehmen.

Dienstleister-Ebene
Im Zuge der diesjährigen Wirtschaftskrise hat nun wohl fast jedes Unternehmen erkannt, wie wichtig ein flexibles Personalinstrument wie Zeitarbeit für das Überleben von Unternehmen ist. Dabei werden die Anforderungen an die Personaldienstleistungs-Palette allerdings anspruchsvoller und differenzierter. Aufträge müssen passgenau, sorgfältig und kompetent besetzt werden. Dem fachkundigen Sparten-Spezialisten regionaler Vor-Ort-Präsenz und professioneller Beratung und Betreuung gehört die Zukunft. Nicht nur Improvisationstalent ist gefragt, sondern belastbare und auf Zuverlässigkeit ausgerichtete Konzepte. Ein auf Qualität und partnerschaftliche Zusammenarbeit angelegter Personal-Service steigert die Akzeptanz der Zeitarbeit.

Bei alledem gilt: Wer sich als Personaldienstleister marktnah und gut positioniert, wird sich auch zukünftig durchsetzen. Wer wie der iGZ als Verband die Zeichen der Zeit erkannt hat, gewinnt Zuspruch (allein in diesem Jahr 230 neue Mitgliedsunternehmen!). Wer in der Politik entschlossen handelt, ist einer Wirtschaftskrise nicht hilflos ausgeliefert. “Nichts ist beständiger als der Wandel” gilt vor allem in einer so schnelllebigen Branche wie der Zeitarbeit. So ist und bleibt es unsere Aufgabe, uns den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen ständig zu stellen.

Bitte vervollständigen Sie folgende Sätze:

Zeitarbeit ist für uns… eine unverzichtbare Dienstleistung in der Sozialen Marktwirtschaft.

Die Zukunft der Zeitarbeit… muss weiter gestaltet werden – der iGZ als Reformmotor hilft dabei gerne mit.

Der Fall SCHLECKER/Meniar zeigt… dass es Erscheinungsabarten auf dem Markt gibt, die nicht akzeptabel sind.

Die neue Regierungskoalition aus CDU/ CSU und FDP bedeutet für unsere Branche… die Chance, dass nicht Ideologie unsere Zeitarbeits-Rahmenbedingungen bestimmen wird, sondern kritischer Pragmatismus.

Qualifizierte Mitarbeiter in der Zeitarbeit… dürfen keine Mangelware sein, sondern sind ein zentrales Ziel jeden Anbieters: halt stets die richtige Person zur richtigen Zeit am richtigen Platz einsetzen zu können.

Die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeit… in wesentlichen Bereichen stark gebeutelt (etwa Automobil-/ Zulieferindustrie, Maschinenbau etc.)

Wir wünschen uns für die kommenden 12 Monate…
Offenheit beim Gesetzgeber für unsere Reformpläne, mehr Einigkeit in der Branche bei wesentlichen Punkten und wie bisher eine starke Anziehungskraft des iGZ für immer mehr Zeitarbeitsunternehmen.

Vielen Dank für diese ausführlichen und informativen Antworten! Der iGZ scheint ein gutes Beispiel dafür zu sein, wie nützlich und sinnvoll Verbandsarbeit für seine Mitglieder aber auch für die gesamte Branche sein kann.