Bundesarbeitsgericht (BAG) beendet de facto mit seinem höchstrichterlichen Urteil (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) die Tarifeinheit in Deutschland. Große Gewerkschaften und Bundesvereinigung der Arbeitgeber sehen das Urteil mit großem Unbehagen. Auswirkungen für die Zeitarbeitsbranche eher gering.
Erfurt – Am 23.06.2010 hat das BAG die Tarifeinheit in Deutschland gekippt und folgte mit seinem Urteil der Meinung kleinerer Gewerkschaften. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es “keinen übergeordneten Grundsatz [dafür gebe], dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können”.
Dadurch wird der bisher allgemein übliche Grundsatz “1 Betrieb, 1 Tarifvertrag” aufgehoben.
Das wiederum bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr wie bisher nur einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft (ver.di, IG Metall etc.) anwenden kann, sondern parallel und zeitgleich dazu weitere Tarifverträge in demselben Unternehmen zur Anwendung kommen können. Zukünftig werden also mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen nebeneinander möglich sein.
Interessanterweise hatten die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für die Tarifeinheit gekämpft. Damit reagierten Sie auf die von verschiedenen kleineren Einzelgewerkschaften durchgefürten Streiks, z. B. von Lokführern (Lokführergewerkschaft GDL), Ärzten (Ärztegewerkschaft Marburger Bund), Flugpersonal (Pilotenvereinigung Cockpit) und Fluglotsen.
Die Befürchtungen des BDA und des DGB gehen eindeutig in Richtung einer Zerfaserung der Tariflandschaft, deren häufigeres, regionales Streikpotential deutlich unübersichtlicher und daher schwieriger zu meistern sein wird.
Was bedeutet das Urteil jedoch für die Zeitarbeitsbranche?
Aufgrund der drei Tarifverträge (AMP/CGZP, BZA/DGB, iGZ/DGB) und der bereits heute parallel dazu bestehenden Haustarifverträge wird vermutlich keine offensichtliche Änderung in der Zeitarbeitsbranche zu erwarten sein. Schon seit Jahren gibt es unter den mehr als 8.000 Personaldienstleistern in Deutschland einige so genannte Doppelanwender. Diese sind z. B. Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände und wenden gleichzeitig einen anderen Tarifvertrag an.
Hinsichtlich der neuesten Entwicklung im Tarifrecht der anderen Branchen könnte die Doppelanwendung von Tarifverträgen in der Zeitarbeit mittlerweile zumindest als juristisch korrektes Handeln bezeichnet werden.
Ob es den Arbeitnehmern gegenüber auch moralisch korrekt ist, wird vermutlich nur im Einzelfall entschieden werden können.
Wenn in einem Personaldienstleistungsunternehmen mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, muss zumindest ein hohes Maß an Transparenz dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer weiß, worauf er sich einlässt – und dass sein (Zeitarbeits-)Kollege für einen vergleichbaren Einsatz im Zweifelsfall mehr Lohn erhält.














Diese Tarifvertrags-Verhandlungen waren wohl wie ein heftiges Tauziehen, zwischen den Verhandlungspartnern Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Christliche Gewerkschaften.
Es lohnt sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Es lohnt sich auch für Zeitarbeiter. Denn die Gewerkschaften kämpfen – so der Slogan der