Archive für die Kategorie 'Europa'

Apr
15
KOM
 

Berlin, 15. Februar 2011 – Der deutsche Bundesrat billigt in seiner 882. Sitzung den Mindestlohn bzw. die Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeitsbranche. Die Lohnbegrenzung durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ein deutliches Zeichen gegen das befürchtete Lohndumping im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01. Mai 2011.

Ab 01. Mai 2011 gelten nun Mindestlöhne in Höhe von

7,79 Euro im Westen und

6,89 Euro im Osten.

Trotz der – nach jahrelangem politischen Gezerre -  nun endgültig beschlossenen Einführung des Mindestlohns sehen zumindest einige Mitglieder des Bundesrats eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmerschaft nur in der konsequenten Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (equal pay):

“Für die Leiharbeit ist der Mindestlohn – gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 – ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern vor allem auch für die verleihfreie Zeit. Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Er trägt aber nicht dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in höheren Entgeltgruppen zu verringern. Das kann nur durch die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – also den Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” – erreicht werden.”

(Quelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Punkt 2 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg)

Weiter Infos über die AÜG-Änderung finden Sie unter:

BMAS: “Zeitarbeit vor Missbrauch schützen”

 
Dez
02
KOM
 

elternSehr gut, diese Entscheidung, die die EU-Minister da getroffen haben:

Sie vereinbarten einen Verlängerung des Elternurlaubs auf bis zu vier Monate. Diese Nachricht fand ich beim Verlag Dr. Otto Schmidt.

Diese Verlängerung können Eltern EU-weit sowohl nach der Geburt als auch nach der Adoption eines Kindes in Anspruch nehmen.

Und: Es wird festgeschrieben, dass Eltern wegen der Inanspruchnahme nicht diskriminiert werden dürfen.

Und: Diese neuen Rechte werden für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses, also auch für befristet eingestellte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer.

Eigentlich ist letzteres ja eine Selbstverständlichkeit.
Aber man kann es auch positiv formulieren: Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern und Festangestellten.

Foto: Stefan Beger, pixelio

 
Aug
29
KOM
 

Sehr interessanter Böckler Impuls, die Nr. 12/2009 mit dem Titel: Leiharbeit: Nachbarn regulieren besser

Während bis zur Wirtschaftskrise die Zeitarbeit in ganz Europa stark zugelegt hat, brach sie krisenbedingt ein. 2009 haben Tausende von Leiharbeiter ihren Job verloren. Beim nächsten Aufschwung wird der Boom sich wohl wieder fortsetzen.

Warum, wenn’s so weit ist, so Wissenschaftler des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ), nicht gleich von europäischen Nachbarn lernen? Bei einigen von ihnen sind die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter nämlich deutlich besser als bei uns in Deutschland.

<em/>Titelblatt des Arbeitsblattes 182 der Hans Böckler Stiftung” title=”europa_boeckler” width=”180″ height=”254″ class=”size-full wp-image-127″ /><p class=Titelblatt des Arbeitsblattes 182 der Hans Böckler Stiftung

Hier ein paar Beispiele:

Frankreich: Dort gilt das Prinzip des Equal Payment: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Leiharbeiter bekommen auf jeden Fall den in der Entleihfirma üblichen Grundlohn, der nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,82 Euro liegen darf.

Zusätzlich haben sie Anspruch auf eine so genannte Prekaritätsprämie in Höhe von zehn Prozent der Bruttolohnsumme. Entsprechend spielt das bei der Leiharbeit “in Deutschland immer stärker werdende Motiv der Personalkostensenkung” in Frankreich eine geringere Rolle, so das IAQ. …
Eine weitere französische Besonderheit besteht in den gesetzlichen Vorschriften zur Weiterbildung: Zeitarbeitsfirmen müssen 2,15 Prozent ihrer Lohnsumme in einen Qualifizierungsfonds einzahlen, aus dem Fortbildungsmaßnahmen für Leiharbeitskräfte bezahlt werden. Laut IAQ “ein interessanter Ansatz, um Phasen der Arbeitslosigkeit zu überbrücken und die Arbeitsmarktchancen zu erhöhen”.

Österreich: Auch hier bekommen die Leiharbeiter tarifliche Mindestlöhne und zwar sowohl während eines Einsatzes als auch in verleihfreien Zeiten. In Hochlohnbranchen kommen Referenzzuschläge bis zu 19 Prozent hinzu. Und:

Sind Leiharbeitskräfte ein halbes Jahr in einem Betrieb beschäftigt, gelten für sie zudem alle Betriebsvereinbarungen und Sonderleistungen.

Schweden und Dänemark: Hier gibt es kaum Vorschriften seitens der Gesetzgeber, aber Tarifverträge regeln den Zeitarbeitsmarkt stark.

Das Equal-Pay-Prinzip ist zumindest für Arbeiter in Kollektivverträgen festgeschrieben. Der entsprechende Tarifvertrag für Angestellte sieht eine individuelle Aushandlung des Gehalts vor.

(Na, da könnten sich bei uns aber die christlichen Gewerkschaften bei uns aber was abgucken, die die DGB-Gewerkschaften ständig unterbieten.)

Niederlande: Holland gilt zwar oft als vorbildlich in Sachen Leiharbeit, aber von vielen Vorteilen profitiert dort nur etwa ein Viertel der Zeitarbeiter. Denn z. B. der Anspruch auf Lohnfortzahlung in verleihfreien Zeiten gilt nur für Zeitarbeiter, die länger als 18 Monate in der Branche oder sogar beim selben Verleiher tätig sind.

Sehr ausführlich wird das Thema Zeitarbeit in Europa auf 70 Seiten im Arbeitspapier 182 der Hans Böckler Stiftung behandelt, das gratis als PDF zum Download bereitsteht.
Achim Vanselow | ClaudiaWeinkopf:
Zeitarbeit in europäischen Ländern − Lehren für Deutschland?