Archive für die Kategorie 'Allgemein'

Apr
15
KOM
 

Berlin, 15. Februar 2011 – Der deutsche Bundesrat billigt in seiner 882. Sitzung den Mindestlohn bzw. die Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeitsbranche. Die Lohnbegrenzung durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist ein deutliches Zeichen gegen das befürchtete Lohndumping im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01. Mai 2011.

Ab 01. Mai 2011 gelten nun Mindestlöhne in Höhe von

7,79 Euro im Westen und

6,89 Euro im Osten.

Trotz der – nach jahrelangem politischen Gezerre -  nun endgültig beschlossenen Einführung des Mindestlohns sehen zumindest einige Mitglieder des Bundesrats eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmerschaft nur in der konsequenten Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (equal pay):

“Für die Leiharbeit ist der Mindestlohn – gerade im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 – ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Künftig bildet der jeweilige tarifliche Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze und gilt nicht nur für die Zeit des Einsatzes beim entleihenden Unternehmen, sondern vor allem auch für die verleihfreie Zeit. Der Mindestlohn verhindert extrem niedrige Löhne und schützt vor Dumpingkonkurrenz aus dem Ausland. Er trägt aber nicht dazu bei, den Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften in höheren Entgeltgruppen zu verringern. Das kann nur durch die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – also den Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” – erreicht werden.”

(Quelle: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung, Punkt 2 der 882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg)

Weiter Infos über die AÜG-Änderung finden Sie unter:

BMAS: “Zeitarbeit vor Missbrauch schützen”

 
Apr
14
KOM
 

Aktuelle Mitteilung des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. zur Fusion der Arbeitgeberverbände AMP und BZA


Berlin, 14.4.2011. Die Zeitarbeit bündelt ihre Kräfte: Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), schließen sich zum „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“ (BAP) zusammen. Das haben die Verbandsmitglieder heute in jeweils getrennten Mitgliederversammlungen von AMP und BZA in Berlin beschlossen. In beiden Sitzungen haben die Mitglieder mit großer Mehrheit für diese Entscheidung votiert.

Mit dem neuen Verband verstärkt die Branche ihre Schlagkraft: Der BAP hat 1.852 Mitglieder, nahezu ausschließlich Zeitarbeitsunternehmen. Zu ihnen gehören 3.692 Niederlassungen, was rund 80 Prozent aller deutschen Niederlassungen von Zeitarbeitsunternehmen entspricht. Weit mehr als die Hälfte aller Zeitarbeitnehmer in Deutschland werden damit von dem Verband erfasst.

Präsident des neuen Verbands ist der Hamburger Unternehmer und BZA-Präsident Volker Enkerts. Der Präsident des AMP, Peter Mumme, und die Vize-Präsidenten beider Verbände, sind die neuen Vize-Präsidenten des BAP. Juristisch gesehen werden der AMP und der BZA mit dem BAP verschmelzen.

BAP-Präsident Enkerts erklärte zur heutigen Entscheidung: „Hauptziel der Fusion ist eine noch stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche. Angesichts zunehmender Gewerkschaftsattacken und einer unwägbaren politischen Lage ist eine starke Lobbyorganisation gefragt. Ein separat aufgestellter Verband wird die kommenden Aufgaben nicht zufriedenstellend lösen können.“

Enkerts weiter: „Viele politische Interessen und Ziele der beiden fusionierenden Verbände sind identisch. Seit Jahren arbeiten AMP und BZA vertrauensvoll zusammen, auch bei wichtigen politischen Fragen oder dem Thema Bildung. Auch die Zeiten unterschiedlicher Tarifentgelte sind längst vorbei: Die AMP- und BZA-Entgelte bewegen sich auf dem gleichen Niveau. Es ist also folgerichtig und logisch, dass wir fusionieren – auch, um die Zersplitterung der Branche endlich zu beenden.“

Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig. Der BAP als Gesamtrechtsnachfolger übernimmt alle Rechte, Pflichten und Verträge. An den Tarifverträgen, an deren Inhalten und Gültigkeit, ändert sich also nichts. Der BAP bekennt sich zur Sozial partnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik.

Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband flächendeckend in Deutschland organisiert und ist ein Spiegelbild der Branche: 95 Prozent der 1.852 BAP-Mitglieder sind kleine und mittelständische Firmen. Zudem sind die meisten großen oder internationalen Unternehmen Mitglied im BAP. Als einziger deutscher Verband der Zeitarbeit hat der BAP seine Geschäftsstelle im politischen Berlin. Zudem wird der BAP, wie bislang der BZA, Mitglied in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett sein. Wie AMP und BZA ist der Verband in der BDA vertreten.

Pressekontakt:

Michael Wehran, 030/ 767 7523 – 0; 0170/ 915 3240
m.wehran@bza.de; www.bap-info.de

 
Apr
11
KOM
 

Leiharbeit, Zeitarbeit, Personalleasing sind allesamt Begriffe, die in einem modernen Unternehmen mit einer fortschrittlichen Personalabteilung einfach zur Personalbeschaffung dazu gehören. Nach Berechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind derzeit über 900.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland beschäftigt. Die Leiharbeit nimmt damit auf dem Arbeitsmarkt einen immer größeren Raum ein.

Dabei hat die Zeitarbeit in den letzten Monaten ein negatives Image erhalten. Warum eigentlich?

In diesem Bereich werden Jobs geschaffen – und zwar häufig für Arbeitnehmer, die anderswo nicht eingestellt würden.

Und Arbeitnehmer sind auch arbeitsrechtlich geschützt:

Der Vertrag

Der Leiharbeitsvertrag regelt die Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses. Er wird zwischen Verleihunternehmen und Arbeitnehmer geschlossen. Hier gibt es zunächst einmal keinerlei Besonderheiten gegenüber jedem anderen Arbeitsverhältnis. Leiharbeiter haben also gegenüber Ihrem Arbeitgeber Ansprüche auf Zahlung der Arbeitsvergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr.

Dreiecksverhältnis_Zeitarbeit

Die Vergütung

Es gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Hier gibt es wichtige gesetzliche zwingende Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Das Wichtigste ist das so genannte Equal-Pay-Gebot. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben, wie die Arbeitnehmer, die im Entleihbetrieb tätig sind. Von dieser Regelung darf der Verleiher nur abweichen, wenn er Tarifverträge abgeschlossen hat. In Tarifverträgen können nämlich abweichende Regelungen vereinbart werden. Daher haben auch nahezu sämtliche Verleihunternehmen solche Tarifverträge vereinbart.

Außerdem soll es künftig Mindestlöhne in den unteren Lohngruppen geben.

Verleihunternehmen sind erlaubnispflichtig!

Nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) müssen Entleihunternehmen eine Erlaubnis für die Verleihung von Arbeitnehmern besitzen. Diese Erlaubnis wird auf einen schriftlichen Antrag von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Zunächst gibt es eine Erlaubnis befristet für ein Jahr. Diese befristete Erlaubnis kann dann verlängert werden. Eine unbefristete Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung kann erst dann erteilt werden, wenn der Verleihbetrieb drei aufeinander folgende Jahre tätig gewesen ist.

Die Prüfungen der Entleihunternehmen sind relativ streng und werden von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Erlaubnis oder die Verlängerung wird untersagt, wenn

  • die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht,
  • eine ordentliche Betriebsorganisation nicht vorhanden ist oder
  • dem Leiharbeitnehmer nicht die vergleichbaren Bedingungen wie im Entleihbetrieb gewährt werden, es sei denn, ein Tarifvertrag wurde abgeschlossen.

In besonders schweren Fällen kann sogar die Erlaubnis zurückgenommen oder widerrufen werden.

Die Folgen der fehlenden Erlaubnis sind gravierend: Danach sind Verträge zwischen Verleihunternehmen und Entleihunternehmen unwirksam, wenn die Erlaubnis nicht vorliegt. Der Arbeitnehmer hat dann ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunternehmen abgeschlossen!

Rechte gegenüber dem Entleiher

Zunächst hat das Entleihunternehmen natürlich sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Dies gilt sowohl für Arbeitszeitfragen als auch für den sonstigen Arbeitsschutz. Weiterhin sind natürlich auch Pausenregelungen nach dem Arbeitszeitgesetz einzuhalten.

Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Betriebsverfassungsrechtlich ergeben sich bei der Leiharbeit besondere Rechte und Pflichten. Insbesondere, wenn Leiharbeitnehmer in einen Betrieb integriert werden sollen, ist der Betriebsrat des Entleihbetriebs zu beteiligen. Geregelt ist dies zum einen in § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in § 14 Abs. 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Danach ist vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Betriebsrat des Entleihbetriebs zu beteiligen. Ihm ist auch die schriftliche Erklärung des Verleihers vorzulegen, die dieser dem Entleihbetrieb vorlegen muss. Hierin hat der Verleihbetrieb zunächst zu erklären, ob er die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung überhaupt besitzt.

Verliert der Verleiher die Erlaubnis, bspw. durch eine Rücknahme oder Widerruf durch die Bundesagentur für Arbeit, muss dem Betriebsrat dies durch das Entleihunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.

Der Betriebsrat hat also vor jeder Arbeitsaufnahme eines Leiharbeiters mitzubestimmen.

Arbeitnehmer dürfen im Entleihbetrieb den Betriebsrat mit wählen, wenn Sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt worden sind. So steht es in § 7 Satz 2 BetrVG. Wählbar sind Sie allerdings nicht.

Leiharbeit schließt betriebsbedingte Kündigung aus

Werden in einem Betrieb Leiharbeitnehmer beschäftigt, dürfen in aller Regel betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgesprochen werden. So hat es auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm mit Urteil vom 05.03.2007, Az.: 11 Sa 1338/06, festgestellt!

Also: Sind Leiharbeiter wirklich nicht genügend geschützt? Urteilen Sie selbst!

 
Apr
02
KOM
 

Hamburg/Buchholz – Am 25. Mai 2011 werden das Info- und Bewertungsportal DerZeitarbeitsCheck.de und der Beschäftigungspakt „ReifeLeistung! Süderelbe packt an“ den 1. Buchholzer Dialog zum Thema Personaldienstleistungen durchführen.

Vortragsveranstalter

Eingeladen zur öffentlichen Vortragsreihe sind alle ArbeitnehmerInnen und Arbeitsuchende sowie Kundenunternehmen der Zeitarbeit und Personaldienstleister, die sich wertneutral über Personaldienstleistungen allgemein und Zeitarbeit im Besonderen informieren möchten.

Im Rahmen der Vortragsreihe “Zeitarbeit – 10 Wahrheiten über eine komplexe Personaldienstleistung” wird vieles beleuchtet, was oftmals nicht oder nicht jedem bekannt ist.

Parallel zu den Vorträgen wird es für alle Arbeitsuchenden Kontaktmöglichkeiten zu regional tätigen Personaldienstleistern geben, die für alle weiteren Fragen und natürlich auch Bewerbungen zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltung findet statt am

25. Mai 2011 von 10 – 15:00 Uhr

in der EMPORE

in 21244 Buchholz

Infos zur Anreise per ÖPNV finden Sie HIER! Anreise mit dem PKW:

Anfahrtskizze Buchholz

 
Mrz
28
KOM
 

Liebe ZeitarbeitnehmerInnen,

wir möchten euch bitten, einer jungen Studentin bei der Erstellung ihrer Bachelor-Arbeit zu helfen. Thema der Arbeit wird die Integration von ZeitarbeitnehmerInnen in den Entleihunternehmen sein. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele den Fragebogen ausfüllen würden.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Anna-Lisa Schmid und ich studiere an der Northumbria University in Newcastle. Um meinen Abschluss des Bachelor of Arts (Hons) zu erhalten, obliegt es mir, eine Bachelorarbeit anzufertigen.

Da man sehr viele negative Dinge über die Leiharbeit hört, interessiert es mich, welche Maßnahmen deutsche Entleihunternehmen ergreifen, um die Leiharbeiter zu integrieren. Näher möchte ich darauf eingehen, ob deutsche Entleihunternehmen darin Unterschiede machen, in welchen Positionen die Leiharbeiter beschäftigt sind, bzw. welchen Schulabschluss sie haben.

Mich interessiert dieses Thema, weil ich es als wichtig ansehe, dass Leiharbeitern eine gute Arbeitsatmosphäre gewährleistet wird.

Zu diesem Thema möchte ich einige Leiharbeiter in Deutschland befragen.

Falls Sie Interesse daran haben, mir bei meiner Arbeit zu helfen, bitte ich Sie darum, folgenden Fragebogen auszufüllen:

zum Fragebogen

Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im Voraus,

Anna-Lisa Schmid”

 
Mrz
21
KOM
 

Erster Band des Schulbuchs in Kooperation mit den Branchenverbänden (AMP, BZA, AMP) im Bildungsverlag EINS erschienen.

Nach langen Vorbereitungen ist nun der erste Band der Schulbuchreihe „Personaldienstleistungskaufleute“ vom Bildungsverlag EINS freigegeben worden.

Schulbuch_PDK

Die Autoren Johannes Beste, Ilona Giese und Andrea Schendekehl verfassten das Lehrwerk in Zusammenarbeit mit den drei Arbeitgeberverbänden der Personaldienstleistungsbranche, dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Das Schulbuch richtet sich an die Auszubildenden des ersten Lehrjahrs des Ausbildungsberufs “Personaldienstleistungskaufmann/-frau” (PDK). Es ist eng auf das Berufsbild abgestimmt und wird dem rechtlich-komplexen und heterogenen Anforderungsprofil der Personaldienstleistungen gerecht. Das Buch erfasst systematisch die Inhalte der relevanten Lernfelder des Rahmenlehrplans für Personaldienstleistungskaufleute.

Um eine hohe Praxisorientierung zu erreichen, werden den einzelnen Kapiteln „echte“ Lernsituationen vorangestellt, die berufliche Handlungssituationen beinhalten und somit ein eigenständiges und handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Die Kapitel schließen mit einer Zusammenfassung sowie mit Aufgaben zur Anwendung und Vertiefung der Inhalte ab.  Viele unterschiedliche Internetquellen führen zu zahlreichen Zusatz-Infos.

Zusätzlich wird das Lehrbuch durch separat erhältliches Unterrichtsbegleitmaterial auf CD-ROM ergänzt.

“Rund 3000 Jugendliche haben seit 2008 die Ausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-frau (PDK) begonnen. Der von den Branchenverbänden AMP, BZA und iGZ initiierte Ausbildungsberuf nimmt bundesweit einen Spitzenplatz unter den neu gestarteten Ausbildungsgängen ein”, so die Branchenverbände.

Mit der Schaffung des dualen Ausbildungsberufs “PDK” reagierte die Personaldienstleistungsbranche auf die z. T. stark gestiegenen Anforderungen des Marktes an interne Mitarbeiter und ZeitarbeitnehmerInnen.

Weitere Informationen zum Lehrbuch und Bestellmöglichkeit unter: www.bildungsverlag1.de

 
Okt
25
KOM
 

iqz

Die 2008 gegründete Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit – I.Q.Z. – hat sich zum Ziel gesetzt, eine objektive Überprüfung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen deutscher Personaldienstleister sicherzustellen. Dies soll durch die Errichtung einer unabhängigen Instanz zur Qualitätssicherung in der Zeitarbeit sichergestellt werden.

Das im Anschluss an eine unabhängige Prüfung verliehene “Qualitätssiegel Zeitarbeit” weist Personaldienstleister aus, die für eine faire und qualitätsorientierte Zeitarbeit stehen. Alle Unternehmen, die mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet werden, verpflichten sich zur lückenlosen Einhaltungen der Maßgaben dieses Katalogs und werden weiteren regelmäßigen Überprüfungen unterzogen.

Im Gespräch mit DerZeitarbeits-Check.de ist Herr Norbert Fuhrmann, Geschäftsführer der in Stuttgart angesiedelten Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit – I.Q.Z.

Continue reading I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit

 
Sep
28
KOM
 

MORSON_GROUP_GmbH

Die MORSON GROUP ist bereits einer der größten Personaldienstleister sowie Hauptzulieferer für AIRBUS, EADS Astrium und Thales in England. Nun hat sie auch erfolgreich nach Deutschland expandiert und unterstützt die deutschlandweite Initiative „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungsportals DerZeitarbeits-Check.de.

Mit rund 11.000 Mitarbeitern ist die MORSON GROUP eine der am schnellsten  wachsenden Unternehmen  Englands.  Ihre hervorragende Reputation hat sie sich über das Ingenieurwesen, den kaufmännischen Bereich und die Hoch- und Tiefbau Branche erarbeitet. Dies sollen künftig aber nicht die einzigen Felder sein. So wird derzeit auch geprüft, inwieweit der Pflege- und Gesundheitsbereich bedient werden kann.

Dass dieser Zusammenarbeit kein Sprachdefizit im Wege steht, garantiert die MORSON GROUP GmbH.„Wir werden selbstverständlich nur Fachkräfte mit soliden Deutschkenntnissen vermitteln, damit sich die Pflegepatienten und unsere Kunden wohl fühlen.“ so Hugo Götze.

Für Kundenunternehmen ist besonders die Tatsache interessant, dass MORSON auf ein unglaubliches Potential von hochqualifizierten Facharbeitern aus England zurückgreifen kann. Während diese Fachkräfte in Deutschland knapp sind, kann Hugo Götze, Geschäftsführer der MORSON GROUP GmbH in Hamburg Finkenwerder, ermöglichen was sich viele alteingesessene Ingenieur- und Personaldienstleister wünschen würden: „Wir können Konstrukteure, Fertigungsplaner, Festigkeitsanalytiker, Mechatroniker, Mechaniker, Elektroniker,  examinierte und unexaminierte Mitarbeiter aus der Gesundheits- und Krankenpflege u.v.m. per Zeitarbeit überlassen oder in Werkvertragsprojekte vermitteln.“.

Wer für die MORSON GROUP GmbH arbeitet, kann sich gut aufgehoben fühlen. Im Jahr 2009 wurde MORSON GROUP von „Recruitment International“ als bester Arbeitgeber Englands (unter allen Unternehmen mit einem höheren Umsatz als 75 Millionen GBP) ausgezeichnet.

Diesen Anspruch hat auch die MORSON GROUP GmbH in Deutschland. Geschäftsführer Hugo Götze  weiß, was er will: „Ich möchte für unsere Kunden und meine Mitarbeiter der erste Ansprechpartner und Problemlöser sein! Für uns geht es nicht um höhere Gewinnmargen, sondern um zufriedene Mitarbeiter. Mein Ziel ist es, den schlechten Ruf der Zeitarbeitsfirmen ins Positive umzukehren, indem die Mitarbeiter fair behandelt und besser bezahlt werden.“ Diesen Anspruch unterstreicht Götze mit der Unterzeichnung – und damit Selbstverpflichtung – der Ethikerklärung „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungs- und Infoportals DerZeitarbeits-Check.de. Damit gehört die Morson Group GmbH zu den wenigen, außerordentlichen  Personaldienstleistern, denen das Zeichen „transparent & fair“ verliehen wurde.

DerZeitarbeits-Check.de - Bewertungs- und Infoportal für Zeitarbeit uvm.

„Ich freue mich ganz besonders, mit Herrn Götze und der MORSON GROUP einen weiteren absolut professionellen und fairen Arbeitgeber bei DerZeitarbeits-Check.de begrüßen zu können“, so Oliver Repp, Geschäftsführer des Online-Portals. „Die MORSON GROUP hat in England einen ganz besonders guten Ruf. Daher bin ich mir absolut sicher, dass Herr Götze und sein Team die hohen Ansprüche auch hier in Deutschland umsetzen werden.“

Arbeitnehmer und Bewerber aber auch Unternehmen können die MORSON GROUP GmbH wie folgt kontaktieren:

MORSON GROUP GmbH

Hugo Götze (Geschäftsführer)

Hein-Sass-Stieg 4

21129 Hamburg

T: +49 (0)40 319 747 68 1

F: +49 (0)40 319 747 68 9

E: hugo.goetze@morson.com

www.morson.com

 
Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

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Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Sep
07
KOM
 

Bundesverband Personalvermittlung (BPV)

Personalvermittlung kann nicht professionell genug betrieben werden, da in diesem Bereich mit der beruflichen Zukunft von Arbeitnehmern gearbeitet wird. Um dem Anspruch an Professionalität gerecht zu werden, haben sich viele Arbeits- und Personalvermittler in Deutschland in einem Verband, dem BPV, organisiert. Dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Herr Thomas Schonscheck, antwortet im heutigen Interview auf Fragen zu diesem Verband, zu dessen Arbeit, zu Zielen uvm.

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DerZeitarbeits-Check.de: Guten Tag Herr Schonscheck, können Sie uns sagen, was genau der BPV ist ?

Thomas Schonscheck: Der Bundesverband Personalvermittlung e.V. wurde am 3. März 1994 gegründet und ist heute mit bundesweit rund 700 Mitgliedsbetrieben der größte und älteste Verband professioneller Personalvermittler. Unternehmen, die sich im BPV zusammengeschlossen haben, wollen die Entwicklung der Branche mitgestalten und positiv beeinflussen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Qualität der Personalvermittlungsprozesse, die wir ständig verbessern wollen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wofür steht der BPV als Verband für Personalvermittler?

Thomas Schonscheck: Der BPV vertritt kleine, mittlere und große Personalvermittlungsunternehmen. Die wichtigsten Aufgaben sind Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die regelmäßige Information unserer Mitglieder. Als Verband blicken wir auf 16 Jahre Erfahrung in der Personalvermittlung zurück. Davon profitieren nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Bewerber und Kundenbetriebe.

DerZeitarbeits-Check.de: Können Sie uns sagen, welche Ziele der BPV genau verfolgt?

Thomas Schonscheck: Der BPV fördert die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus kommuniziert er Wert und Ansehen der von den Mitgliedern angebotenen Dienstleistungen.

Eine wichtige Aufgabe sieht der BPV auch darin, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen zu beobachten und deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt zu analysieren und zu erklären. Die Dienstleistungsbranche ist geprägt von kontinuierlichem Wandel. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Personalvermittlung, die rechtzeitig erkannt und kommuniziert werden müssen. Darin liegt einer der Arbeitsschwerpunkte des BPV und ein signifikanter Vorteil für die BPV-Mitglieder.

Zudem informiert der Verband seine Mitglieder über Gesetzesänderungen in der Personalvermittlung und trägt damit zur Qualitätssicherung der Branche bei. Er fördert außerdem Bildung und Wissenschaft im Umfeld der Personaldienstleistungen.

Thomas Schonscheck, stv. Vorsitzender des BPV

Thomas Schonscheck, stellvertr.Vorstandsvorsitzender des BPV

DerZeitarbeits-Check.de: Welchen Nutzen haben Personalvermittler von einer Mitgliedschaft im BPV?

Thomas Schonscheck: Es gibt viele Argumente, die für eine Mitgliedschaft im BPV sprechen. So signalisiert diese unternehmerisches Engagement und hochwertige Dienstleistungen. Denn für unsere Mitglieder gelten verbandseigene Qualitätsstandards sowie die unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeiteten „Qualitätsstandards für private Arbeits- und Personalvermittler“.

Außerdem bedeutet eine Mitgliedschaft im Verband erhebliche Wettbewerbsvorteile.

So können interessierte Kundenunternehmen und Stellensuchende über die Mitgliederdatenbank auf unserer Webseite schnell geeignete Mitgliedsbetriebe finden oder sich diese bei der Verbandsgeschäftsstelle anfordern. Zudem informiert der BPV seine Mitglieder zeitnah über verbands- und branchenrelevante Entwicklungen.

Darüber hinaus betreibt der BPV Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit: Durch gute Kontakte verschafft er sich Gehör bei politischen Entscheidungsträgern und trägt damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Branche bei – wovon auch unsere Mitgliedsunternehmen profitieren.

DerZeitarbeits-Check.de: Und welchen Nutzen haben Bewerber, wenn deren Vermittler im BPV Mitglied
sind?

Thomas Schonscheck: Bewerbern signalisiert die BPV-Mitgliedschaft eines Vermittlers Seriosität und Vertrauen.

Denn Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung verbandseigener Berufsgrundsätze und anerkannter Qualitätsstandards. Zudem kennen unsere Mitglieder den lokalen Arbeitsmarkt und wissen um die regionalen Besonderheiten.

Bewerber profitieren davon, weil sie schnell und ihren Qualifikationen entsprechend vermittelt werden können. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten für die Vermittlung trägt der Personaldienstleister, nicht der Bewerber.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Tipps haben Sie für Bewerber, die sich an Personalvermittler
wenden möchten?

Thomas Schonscheck: Bewerber, die sich an einen Personalvermittler wenden, sollten unbedingt offen in das Gespräch gehen. Denn nur wenn der Vermittler die Qualifikationen wie auch die persönlichen Erwartungen und Präferenzen des Bewerbers genau kennt, kann er ihn erfolgreich vermitteln.
Personalvermittlung ist eine sensible Angelegenheit. Sie muss professionell und verantwortungsvoll betrieben werden. Die Zusammenarbeit mit einem BPV-Mitgliedsunternehmen garantiert dies – denn unsere Mitglieder verfügen über die für eine erfolgreiche Personalvermittlung notwendigen hohen Standards und die fachliche Qualifikation.

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Herr Schonscheck, bitte ergänzen Sie folgende Satzanfänge:

Hinsichtlich des Vermittlungsgutscheins hoffen wir für 2010 und 2011…
… dass die Politik frühzeitig die bis zum 31. Dezember 2010 befristete Regelung zum Vermittlungsgutschein verlängert und die Konditionen an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anpasst, damit unsere Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit haben.

Für die Personalvermittlung stellt die demografische Entwicklung…
… eine Herausforderung dar. Einerseits ist in der Personalvermittlung – ähnlich wie in anderen Branchen auch – der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern bereits deutlich zu spüren, so dass es für Vermittler zunehmend schwieriger wird, geeignetes Personal zu finden. Andererseits können Bewerber wie Personalvermittler auch von diesen Veränderungsprozessen profitieren: So wird die Beratungsintensität zunehmen und wechselwillige Arbeitnehmer werden schneller und leichter einen neuen Job finden.

Auswege aus der derzeitig kritischen Bewerbersituation…
… gibt es! Die Defizite in unserem Bildungssystem müssen behoben und junge Menschen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Auch gilt es, das Prinzip des lebenslangen Lernens in die Praxis umzusetzen: Qualifizierung und Weiterbildung sollten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber selbstverständlich sein.

Zudem könnten über eine gesteuerte Zuwanderung Fachkräfte aus dem Ausland gezielt angeworben werden. In Deutschland fehlt es darüber hinaus an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die es vor allem jungen Eltern ermöglichen würden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Hier sind Politik und Wirtschaft gleichermaßen gefragt, zeitgemäße Lösungen zu finden und diese auch konsequent umzusetzen.

DerZeitarbeits-Check.de: Herr Schonscheck, wir danken Ihnen für das Gespräch!

vorn im Bild: Heinz Ostermann (I.K. Hofmann), Vorstandsmitglied in der hinteren Reihe v.l.n.r.:  Raymond Homo (Vivento Interim Services), Vorstandsmitglied Antje Schmilgus, BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Hans-Peter Brömser (Randstad), Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), stellv. Vorstandsvorsitzender Stefan Leubecher (Adecco), Vorstandsmitglied

vorn im Bild: Vorstandsmitglied Heinz Ostermann (I.K. Hofmann); in der hinteren Reihe v.l.n.r.: Vorstandsmitglied Raymond Homo (Vivento Interim Services), BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Antje Schmilgus, Vorstandsvorsitzender Hans-Peter Brömser (Randstad), stellv. Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), Vorstandsmitglied Stefan Leubecher (Adecco)


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Kontaktdaten des BPV:

Bundesverband Personalvermittlung e.V.
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 6718 03
Fax: 030 / 7 67 75 23 – 50
E-Mail: kontakt@bpv-info.de