Okt
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KOM
 

bildungsschweinHihi, da war mir in der Überschrift ein lustiger Tippfehler passiert: Statt ’staatlich’ hatte ich ’stattlich’ geschrieben. Hätte inhaltlich allerdings auch gestimmt. Denn die staatlichen Förderungen zur Qualifizierung von Mitarbeitern sind durchaus stattlich, wenn man sie – auch als Arbeitgeber – klug ausschöpft.

In der nächsten Zeit wird es hier immer mal wieder einen Beitrag zum Themenbereich Weiterbildung und Qualifizierung geben. Denn ich denke, die eigene Qualifizierung und Weiterbildung ist für Arbeitssuchende ein sehr wirksamer Hebel, um ihre Jobsituation zum Positiven zu verändern.

Und natürlich profitieren auch (Zeit-) Arbeitgeber von qualifizierten Mitarbeitern. Denn trotz der hohen Arbeitslosenquote herrscht in vielen Branchen ein heftiger Mangel an gut ausgebildetem Personal oder gar Spezialisten.

Voraussetzung jeder Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist natürlich: Jemand muss sie bezahlen.
Für Arbeitslose oder Geringverdienende sind die Kosten für Weiterbildungen oft kaum zu bewältigen, reichen doch Hartz IV oder der Lohn kaum zum Überleben.

Umso freudiger sind natürlich die Förderungsmöglichkeiten durch den Staat zu begrüßen, in 2009 ordentlich aufgestockt vom Konjunkturpaket II.

Und tatsächlich hat die Bundesregierung auch direkt für die Zeitarbeit ein Förder-Päckchen geschnürt, das da heißt:

Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit

Auf der Seite Arbeitgeberinformationen – Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter der Bundesagentur für Arbeit ist dazu zu lesen:

Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt zu qualifizieren.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Mitarbeiter bereits im Zeitraum 2007 und 2008 bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und die Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung in Ihrem Unternehmen beendet wird.

Weitere Kriterien sind:

  • Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten gering qualifizierter Arbeitnehmer kann Ihnen die Agentur für Arbeit ggfs. einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren. Gering qualifiziert ist, wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

In dem PDF Weiterbildung für Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen – Wiedereinstellen und Qualifizieren wird für Arbeitgeber alles Wissenswerte dazu zusammengefasst.

Ok, für die Zeitarbeitgeber bedeutet diese Förderung, dass sie zumindest einen Teil des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung selbst tragen müssen, und dass, obwohl sie die betreffenden Mitarbeiter während der Weiterbildung nicht an ein Unternehmen entsenden können. Nicht einfach, besonders in Zeiten der Krise.

Aber: Wirklich jeder rechnet mit einem Boom der Zeitarbeit, wenn die Krise vorüber ist. Und dann werden natürlich besonders qualifizierte Mitarbeiter händeringend gesucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit rechnet sich die jetzige Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter spätestens dann.

Foto: S. Hofschlaeger, pixelio

 

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