AArchive für September, 2010

Sep
28
KOM
 

MORSON_GROUP_GmbH

Die MORSON GROUP ist bereits einer der größten Personaldienstleister sowie Hauptzulieferer für AIRBUS, EADS Astrium und Thales in England. Nun hat sie auch erfolgreich nach Deutschland expandiert und unterstützt die deutschlandweite Initiative „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungsportals DerZeitarbeits-Check.de.

Mit rund 11.000 Mitarbeitern ist die MORSON GROUP eine der am schnellsten  wachsenden Unternehmen  Englands.  Ihre hervorragende Reputation hat sie sich über das Ingenieurwesen, den kaufmännischen Bereich und die Hoch- und Tiefbau Branche erarbeitet. Dies sollen künftig aber nicht die einzigen Felder sein. So wird derzeit auch geprüft, inwieweit der Pflege- und Gesundheitsbereich bedient werden kann.

Dass dieser Zusammenarbeit kein Sprachdefizit im Wege steht, garantiert die MORSON GROUP GmbH.„Wir werden selbstverständlich nur Fachkräfte mit soliden Deutschkenntnissen vermitteln, damit sich die Pflegepatienten und unsere Kunden wohl fühlen.“ so Hugo Götze.

Für Kundenunternehmen ist besonders die Tatsache interessant, dass MORSON auf ein unglaubliches Potential von hochqualifizierten Facharbeitern aus England zurückgreifen kann. Während diese Fachkräfte in Deutschland knapp sind, kann Hugo Götze, Geschäftsführer der MORSON GROUP GmbH in Hamburg Finkenwerder, ermöglichen was sich viele alteingesessene Ingenieur- und Personaldienstleister wünschen würden: „Wir können Konstrukteure, Fertigungsplaner, Festigkeitsanalytiker, Mechatroniker, Mechaniker, Elektroniker,  examinierte und unexaminierte Mitarbeiter aus der Gesundheits- und Krankenpflege u.v.m. per Zeitarbeit überlassen oder in Werkvertragsprojekte vermitteln.“.

Wer für die MORSON GROUP GmbH arbeitet, kann sich gut aufgehoben fühlen. Im Jahr 2009 wurde MORSON GROUP von „Recruitment International“ als bester Arbeitgeber Englands (unter allen Unternehmen mit einem höheren Umsatz als 75 Millionen GBP) ausgezeichnet.

Diesen Anspruch hat auch die MORSON GROUP GmbH in Deutschland. Geschäftsführer Hugo Götze  weiß, was er will: „Ich möchte für unsere Kunden und meine Mitarbeiter der erste Ansprechpartner und Problemlöser sein! Für uns geht es nicht um höhere Gewinnmargen, sondern um zufriedene Mitarbeiter. Mein Ziel ist es, den schlechten Ruf der Zeitarbeitsfirmen ins Positive umzukehren, indem die Mitarbeiter fair behandelt und besser bezahlt werden.“ Diesen Anspruch unterstreicht Götze mit der Unterzeichnung – und damit Selbstverpflichtung – der Ethikerklärung „Gemeinsam für faire Zeitarbeit“ des Bewertungs- und Infoportals DerZeitarbeits-Check.de. Damit gehört die Morson Group GmbH zu den wenigen, außerordentlichen  Personaldienstleistern, denen das Zeichen „transparent & fair“ verliehen wurde.

DerZeitarbeits-Check.de - Bewertungs- und Infoportal für Zeitarbeit uvm.

„Ich freue mich ganz besonders, mit Herrn Götze und der MORSON GROUP einen weiteren absolut professionellen und fairen Arbeitgeber bei DerZeitarbeits-Check.de begrüßen zu können“, so Oliver Repp, Geschäftsführer des Online-Portals. „Die MORSON GROUP hat in England einen ganz besonders guten Ruf. Daher bin ich mir absolut sicher, dass Herr Götze und sein Team die hohen Ansprüche auch hier in Deutschland umsetzen werden.“

Arbeitnehmer und Bewerber aber auch Unternehmen können die MORSON GROUP GmbH wie folgt kontaktieren:

MORSON GROUP GmbH

Hugo Götze (Geschäftsführer)

Hein-Sass-Stieg 4

21129 Hamburg

T: +49 (0)40 319 747 68 1

F: +49 (0)40 319 747 68 9

E: hugo.goetze@morson.com

www.morson.com

 
Sep
09
KOM
 

Das BMAS hat am 03.09.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist die Überarbeitung eines Diskussionsentwurfs aus Juni 2010.

Allerdings beschränkt sich der vorgelegte Gesetzentwurf auf die Festlegung einer „Anti-Schlecker-Regelung“ sowie die Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht. Eine Regelung zum Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf noch nicht enthalten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die abschließende politische Entscheidung dazu noch nicht getroffen worden ist, weil die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist.

Im Wesentlichen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen im AÜG vor:

  • Die sog. „Missbrauchsklausel“ entspricht im Grundsatz dem im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungsvorschlag. Danach sollen abweichende tarifliche Regelungen nicht für Zeitarbeitnehmer gelten, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Einsatzbetrieb aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Mit dem Verzicht auf die Einbeziehung Ausgebildeter ist einer Forderung der BDA und der Zeitarbeitsverbände nachgekommen worden.
  • Bei den Vorschlägen zur Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie entspricht der Referentenentwurf im Wesentlichen dem Diskussionsentwurf. So soll das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit in § 1 Abs. 1 AÜG unverändert ersetzt werden durch “im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit”. Eine solche Änderung erweitert den Anwendungsbereich bspw. auf Fälle, in denen keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
  • Die Änderung der Vermutungsregelung (§ 1 Abs. 2 AÜG) soll zu Gunsten der Arbeitsvermittlung ausgeweitet werden. Eine Arbeitsvermittlung soll immer dann zu vermuten sein, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend erfolgt.
  • Festgehalten wird an der Streichung der 6-Wochen-Ausnahme für den Fall der Überlassung eines zuvor arbeitslosen Zeitarbeitnehmers sowie an der Pflicht, dass der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer über zu besetzende Arbeitsplätze im Einsatzunternehmen zu unterrichten hat. Unverändert sollen Einsatzbetriebe auch verpflichtet werden, den in ihrem Betrieb beschäftigten Zeitarbeitnehmern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb. Auch die Änderungen zum Konzernprivileg, die Regelung zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen mit Zeitarbeitnehmern über Vermittlungsgebühren und die Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten bleiben wie im Diskussionsentwurf bestehen.

Herausgenommen aus dem ursprünglichen Diskussionsentwurf wurde die vom iGZ in seiner Stellungnahme kritisierte Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Geltung von dort vorgesehenen Branchenmindestlöhnen auch in der Zeitarbeit, selbst wenn der betriebliche Geltungsbereich des Tarifvertrags nicht eröffnet sein müsse.

Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung / Verabschiedung am 1. Mai 2011 in Kraft treten.

iGZ begrüßt das angestrebte Ziel einer Verhinderung von “Drehtüreffekten” zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen mittels Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz: “Der Gesetzentwurf ist eine vernünftige Basis, Umgehungstatbestände in der Zeitarbeit zukünftig zu vermeiden und bisherige Missbrauchs-Schlupflöcher zu schließen. Auf der anderen Seite bleibt die Flexibilität der Zeitarbeit erhalten und kann deshalb auch in Zukunft seine stabilisierende Wirkung für den Arbeitsmarkt erhalten”.

Der iGZ ist gebeten worden, bis zum 23. September 2010 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

RA Werner Stolz (iGZ-Hauptgeschäftsführer)

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Den AÜG-Änderungsentwurf und das bisherige Medienecho finden Sie unter

www.ig-zeitarbeit.de/artikel/7175

Der Gastautor, Herr RA Werner Stolz, ist Hauptgeschäftsführer des

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e.V.

 
Sep
07
KOM
 

Bundesverband Personalvermittlung (BPV)

Personalvermittlung kann nicht professionell genug betrieben werden, da in diesem Bereich mit der beruflichen Zukunft von Arbeitnehmern gearbeitet wird. Um dem Anspruch an Professionalität gerecht zu werden, haben sich viele Arbeits- und Personalvermittler in Deutschland in einem Verband, dem BPV, organisiert. Dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Herr Thomas Schonscheck, antwortet im heutigen Interview auf Fragen zu diesem Verband, zu dessen Arbeit, zu Zielen uvm.

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DerZeitarbeits-Check.de: Guten Tag Herr Schonscheck, können Sie uns sagen, was genau der BPV ist ?

Thomas Schonscheck: Der Bundesverband Personalvermittlung e.V. wurde am 3. März 1994 gegründet und ist heute mit bundesweit rund 700 Mitgliedsbetrieben der größte und älteste Verband professioneller Personalvermittler. Unternehmen, die sich im BPV zusammengeschlossen haben, wollen die Entwicklung der Branche mitgestalten und positiv beeinflussen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Qualität der Personalvermittlungsprozesse, die wir ständig verbessern wollen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wofür steht der BPV als Verband für Personalvermittler?

Thomas Schonscheck: Der BPV vertritt kleine, mittlere und große Personalvermittlungsunternehmen. Die wichtigsten Aufgaben sind Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die regelmäßige Information unserer Mitglieder. Als Verband blicken wir auf 16 Jahre Erfahrung in der Personalvermittlung zurück. Davon profitieren nicht nur unsere Mitglieder, sondern auch Bewerber und Kundenbetriebe.

DerZeitarbeits-Check.de: Können Sie uns sagen, welche Ziele der BPV genau verfolgt?

Thomas Schonscheck: Der BPV fördert die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsunternehmen. Darüber hinaus kommuniziert er Wert und Ansehen der von den Mitgliedern angebotenen Dienstleistungen.

Eine wichtige Aufgabe sieht der BPV auch darin, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen zu beobachten und deren Einfluss auf den Arbeitsmarkt zu analysieren und zu erklären. Die Dienstleistungsbranche ist geprägt von kontinuierlichem Wandel. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Personalvermittlung, die rechtzeitig erkannt und kommuniziert werden müssen. Darin liegt einer der Arbeitsschwerpunkte des BPV und ein signifikanter Vorteil für die BPV-Mitglieder.

Zudem informiert der Verband seine Mitglieder über Gesetzesänderungen in der Personalvermittlung und trägt damit zur Qualitätssicherung der Branche bei. Er fördert außerdem Bildung und Wissenschaft im Umfeld der Personaldienstleistungen.

Thomas Schonscheck, stv. Vorsitzender des BPV

Thomas Schonscheck, stellvertr.Vorstandsvorsitzender des BPV

DerZeitarbeits-Check.de: Welchen Nutzen haben Personalvermittler von einer Mitgliedschaft im BPV?

Thomas Schonscheck: Es gibt viele Argumente, die für eine Mitgliedschaft im BPV sprechen. So signalisiert diese unternehmerisches Engagement und hochwertige Dienstleistungen. Denn für unsere Mitglieder gelten verbandseigene Qualitätsstandards sowie die unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeiteten „Qualitätsstandards für private Arbeits- und Personalvermittler“.

Außerdem bedeutet eine Mitgliedschaft im Verband erhebliche Wettbewerbsvorteile.

So können interessierte Kundenunternehmen und Stellensuchende über die Mitgliederdatenbank auf unserer Webseite schnell geeignete Mitgliedsbetriebe finden oder sich diese bei der Verbandsgeschäftsstelle anfordern. Zudem informiert der BPV seine Mitglieder zeitnah über verbands- und branchenrelevante Entwicklungen.

Darüber hinaus betreibt der BPV Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit: Durch gute Kontakte verschafft er sich Gehör bei politischen Entscheidungsträgern und trägt damit zur Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Branche bei – wovon auch unsere Mitgliedsunternehmen profitieren.

DerZeitarbeits-Check.de: Und welchen Nutzen haben Bewerber, wenn deren Vermittler im BPV Mitglied
sind?

Thomas Schonscheck: Bewerbern signalisiert die BPV-Mitgliedschaft eines Vermittlers Seriosität und Vertrauen.

Denn Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zur Einhaltung verbandseigener Berufsgrundsätze und anerkannter Qualitätsstandards. Zudem kennen unsere Mitglieder den lokalen Arbeitsmarkt und wissen um die regionalen Besonderheiten.

Bewerber profitieren davon, weil sie schnell und ihren Qualifikationen entsprechend vermittelt werden können. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten für die Vermittlung trägt der Personaldienstleister, nicht der Bewerber.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Tipps haben Sie für Bewerber, die sich an Personalvermittler
wenden möchten?

Thomas Schonscheck: Bewerber, die sich an einen Personalvermittler wenden, sollten unbedingt offen in das Gespräch gehen. Denn nur wenn der Vermittler die Qualifikationen wie auch die persönlichen Erwartungen und Präferenzen des Bewerbers genau kennt, kann er ihn erfolgreich vermitteln.
Personalvermittlung ist eine sensible Angelegenheit. Sie muss professionell und verantwortungsvoll betrieben werden. Die Zusammenarbeit mit einem BPV-Mitgliedsunternehmen garantiert dies – denn unsere Mitglieder verfügen über die für eine erfolgreiche Personalvermittlung notwendigen hohen Standards und die fachliche Qualifikation.

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Herr Schonscheck, bitte ergänzen Sie folgende Satzanfänge:

Hinsichtlich des Vermittlungsgutscheins hoffen wir für 2010 und 2011…
… dass die Politik frühzeitig die bis zum 31. Dezember 2010 befristete Regelung zum Vermittlungsgutschein verlängert und die Konditionen an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anpasst, damit unsere Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit haben.

Für die Personalvermittlung stellt die demografische Entwicklung…
… eine Herausforderung dar. Einerseits ist in der Personalvermittlung – ähnlich wie in anderen Branchen auch – der Mangel an qualifizierten Arbeitnehmern bereits deutlich zu spüren, so dass es für Vermittler zunehmend schwieriger wird, geeignetes Personal zu finden. Andererseits können Bewerber wie Personalvermittler auch von diesen Veränderungsprozessen profitieren: So wird die Beratungsintensität zunehmen und wechselwillige Arbeitnehmer werden schneller und leichter einen neuen Job finden.

Auswege aus der derzeitig kritischen Bewerbersituation…
… gibt es! Die Defizite in unserem Bildungssystem müssen behoben und junge Menschen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Auch gilt es, das Prinzip des lebenslangen Lernens in die Praxis umzusetzen: Qualifizierung und Weiterbildung sollten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber selbstverständlich sein.

Zudem könnten über eine gesteuerte Zuwanderung Fachkräfte aus dem Ausland gezielt angeworben werden. In Deutschland fehlt es darüber hinaus an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, die es vor allem jungen Eltern ermöglichen würden, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Hier sind Politik und Wirtschaft gleichermaßen gefragt, zeitgemäße Lösungen zu finden und diese auch konsequent umzusetzen.

DerZeitarbeits-Check.de: Herr Schonscheck, wir danken Ihnen für das Gespräch!

vorn im Bild: Heinz Ostermann (I.K. Hofmann), Vorstandsmitglied in der hinteren Reihe v.l.n.r.:  Raymond Homo (Vivento Interim Services), Vorstandsmitglied Antje Schmilgus, BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Hans-Peter Brömser (Randstad), Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), stellv. Vorstandsvorsitzender Stefan Leubecher (Adecco), Vorstandsmitglied

vorn im Bild: Vorstandsmitglied Heinz Ostermann (I.K. Hofmann); in der hinteren Reihe v.l.n.r.: Vorstandsmitglied Raymond Homo (Vivento Interim Services), BPV-Geschäftsstelle/Pressekontakt Antje Schmilgus, Vorstandsvorsitzender Hans-Peter Brömser (Randstad), stellv. Vorstandsvorsitzender Thomas Schonscheck (Manpower), Vorstandsmitglied Stefan Leubecher (Adecco)


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Kontaktdaten des BPV:

Bundesverband Personalvermittlung e.V.
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 6718 03
Fax: 030 / 7 67 75 23 – 50
E-Mail: kontakt@bpv-info.de