Jul
29
KOM
 

Perrsonalagentur »Fair & Findig« befürwortet den Equal Pay-Grundsatz

»Fair & Findig«

Mit der Gründung der Personalagentur möchte das Team der »Fair & Findig« GmbH sein eigenes Unternehmenskonzept verwirklichen. Das Trio, Silvia Hillebrand sowie die Schwestern Evelyn und Incila Dogan, verfügt zusammen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Zeitarbeit.

Es werden Fachkräfte aus dem kaufmännischen, medizinisch- und gewerblichen Bereich vermittelt und überlassen. Fachkräfte, die als Zeitarbeitnehmer bei Kunden diverser Branchen eingesetzt werden, zeichnen sich durch fundiertes Know-how, Veränderungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Flexibilität aus.

Bei »Fair & Findig« spielen Wertschätzung und Respekt eine elementare Rolle. Vor diesem Hintergrund ist das Team Befürworter des Equal Pay-Grundsatzes, nach dem Zeitarbeitnehmer bei einer vergleichbaren Qualifikation dieselbe Vergütung wie Neueinsteiger in der Direkteinstellung erhalten.

»Wir vertreten den Standpunkt, dass Menschen gerecht entlohnt werden und im sozialen Umfeld der Kundenunternehmen gänzlich integriert werden müssen. Unsere Mitarbeiter haben das Recht, sich bei der Arbeit genauso zu Hause zu fühlen und anerkannt zu werden wie ihre Kollegen aus der Stammbelegschaft «, sagt »Fair & Findig«-Geschäftsführerin Silvia Hillebrand. »Wir wollen den Weg für Equal Pay ebnen und gehen mit unseren Kunden in den Dialog. Nur wenn der Kunde und das Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam dieses Ziel verfolgen, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen.«

Durch die Optimierung des eigenen Geschäftsablaufs, das heißt die Lohn- und Finanzbuchhaltung im eigenen Haus und ein flexibel einsetzbares internes Team, fließt diese Kosteneinsparung bei der Firma »Fair & Findig« direkt als Zulage zu dem im iGZ-Tarifvertrag festgelegten Stundenlohn.

Selbstverständlich ist »Fair & Findig« bereit, den Kunden, die Wert auf die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter legen, ihre Preiskalkulation transparent offen zu legen. Diese Preiskalkulation wird dem Stundenlohn des Mitarbeiters fair angepasst.

Als weiteren Arbeitsbereich bietet »Fair & Findig« einen Lohn- und Gehaltsabrechnungs- Service für kleine und mittelgroße Betriebe an.

Das Team der »Fair & Findig« GmbH

Das Team der »Fair & Findig« GmbH: Silvia Hillebrand (Mitte) sowie Evelyn und Incila Dogan

 
Jun
24
KOM
 

Bundesarbeitsgericht (BAG) beendet de facto mit seinem höchstrichterlichen Urteil (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) die Tarifeinheit in Deutschland. Große Gewerkschaften und Bundesvereinigung der Arbeitgeber sehen das Urteil mit großem Unbehagen. Auswirkungen für die Zeitarbeitsbranche eher gering.

Erfurt – Am 23.06.2010 hat das BAG die Tarifeinheit in Deutschland gekippt und folgte mit seinem Urteil der Meinung kleinerer Gewerkschaften. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es “keinen übergeordneten Grundsatz [dafür gebe], dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können”.

Dadurch wird der bisher allgemein übliche Grundsatz “1 Betrieb, 1 Tarifvertrag” aufgehoben.

Das wiederum bedeutet, dass ein Unternehmen nicht mehr wie bisher nur einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft (ver.di, IG Metall etc.) anwenden kann, sondern parallel und zeitgleich dazu weitere Tarifverträge in demselben Unternehmen zur Anwendung kommen können. Zukünftig werden also mehrere Tarifverträge in einem Unternehmen nebeneinander möglich sein.

Interessanterweise hatten die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für die Tarifeinheit gekämpft.  Damit reagierten Sie auf die von verschiedenen kleineren Einzelgewerkschaften durchgefürten Streiks, z. B. von Lokführern (Lokführergewerkschaft GDL), Ärzten (Ärztegewerkschaft Marburger Bund), Flugpersonal (Pilotenvereinigung Cockpit) und Fluglotsen.

Die Befürchtungen des BDA und des DGB gehen eindeutig in Richtung einer Zerfaserung der Tariflandschaft, deren häufigeres, regionales Streikpotential deutlich unübersichtlicher und daher schwieriger zu meistern sein wird.

Was bedeutet das Urteil jedoch für die Zeitarbeitsbranche?

Aufgrund der drei Tarifverträge (AMP/CGZP, BZA/DGB, iGZ/DGB) und der bereits heute parallel dazu bestehenden Haustarifverträge wird vermutlich keine offensichtliche Änderung in der Zeitarbeitsbranche zu erwarten sein. Schon seit Jahren gibt es unter den mehr als 8.000 Personaldienstleistern in Deutschland einige so genannte Doppelanwender. Diese sind z. B. Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände und wenden gleichzeitig einen anderen Tarifvertrag an.

Hinsichtlich der neuesten Entwicklung im Tarifrecht der anderen Branchen könnte die Doppelanwendung von Tarifverträgen in der Zeitarbeit mittlerweile zumindest als  juristisch korrektes Handeln bezeichnet werden.

Ob es den Arbeitnehmern gegenüber auch moralisch korrekt ist, wird vermutlich nur im Einzelfall entschieden werden können.

Wenn in einem Personaldienstleistungsunternehmen mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, muss zumindest ein hohes Maß an Transparenz dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer weiß, worauf er sich einlässt – und dass sein (Zeitarbeits-)Kollege für einen vergleichbaren Einsatz im Zweifelsfall mehr Lohn erhält.

 
Jun
15
KOM
 

Das folgende Interview wurde mit einem der Mitgliedsunternehmen von DerZeitarbeits-Check.de geführt. Unsere Gesprächspartnerin ist außerdem ehrenamtliche Regionalsprecherin des BZA, des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V.

Unsere Fragen beantwortete diesmal Sheena Kaminsky, Geschäftsführerin und Inhaberin von DACAPO Unternehmen für Zeitarbeit GmbH in Hamburg.

Sheena_Kaminsky

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, aus welchem Grund haben Sie DACAPO gegründet?

Ich war bereits einige Jahre als Niederlassungsleiterin in der Zeitarbeit angestellt. Leider musste dieses Unternehmen Insolvenz anmelden. Ich wusste jedoch, dass meine Niederlassung in Hamburg positive Zahlen schrieb und habe dann beschlossen, die Niederlassung samt Mitarbeiter zu übernehmen.

DerZeitarbeits-Check.de: Haben Sie sich auf bestimmte Branchen oder Bereiche innerhalb der Zeitarbeit spezialisiert?

DACAPO arbeitet in den gewerblichen und kaufmännischen Bereichen. Also, SchlosserInnen, StaplerfahrerInnen, SekretärInnen, SachbearbeiterInn etc.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Dienstleistungen bieten Sie Kunden und Mitarbeitern an?

Traditionelle Zeitarbeit, guten Service, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, stets ein offenes Ohr für Probleme und Kritik.

DerZeitarbeits-Check.de: Was ist für Ihre Mitarbeiter und insbesondere für die Zeitarbeitnehmer das Besondere?

DACAPO gibt es nunmehr fast 29 Jahre und ich selber bringe 33 Jahre Berufserfahrung in der Zeitarbeit mit. Von diesem Erfahrungsschatz können unsere Mitarbeiter – intern und extern – profitieren.

Für Neu-  und Wiedereinsteiger bieten sich bei uns zahlreiche Möglichkeiten, interessante Tätigkeiten zu übernehmen, um so in kürzester Zeit unterschiedliche Erfahrungen sammeln.

Wir bieten Zeitarbeitnehmern die Möglichkeit, in verschiedenen Firmen „reinzuschnuppern“, ohne sich fest binden zu müssen. Viele unserer Mitarbeiter haben auf diesem Weg ihren Traumjob gefunden.

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Voraussetzungen sollten Menschen vor allem mitbringen, um von Ihnen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt zu werden?

Sie sollten offen für Neues sein, kontaktfreudig, zuverlässig und wirklich flexibel.

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DerZeitarbeits-Check.de: Was können Ihre Zeitarbeitnehmer erwarten?

Als BZA –Mitgliedsunternehmen erfüllt DACAPO besondere Qualitäts- und Verbandsstandards und hat sich dem BZA-Kodex „Grundsätze für die Berufsausübung als Zeitarbeitsunternehmen“ verpflichtet.

Auch bieten wir unseren Arbeitnehmern neben der gesetzlichen, sozialen Absicherung einen attraktiven und zeitgemäßen Tarifvertrag. Natürlich werden unsere Mitarbeiter auch arbeitsmedizinisch betreut.

Darüber hinaus übernimmt DACAPO Qualifizierungsmaßnahmen wie zum Beispiel den Erwerb des Gabelstaplerscheines, Sprach- oder Computerkurse.

DerZeitarbeits-Check.de: Sie sind aktives Mitglied im BZA – aus welchem Grund?

Die BZA Mitgliedschaft sichert uns eine gute Position am Markt und wird auch von potentiellen Kunden als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Als Inhaberin von DACAPO und Mitglied des BZA-Vorstandes kann ich außerdem die Entwicklung  des Verbandes aktiv begleiten und mit gestalten.

Natürlich schätze ich auch den intensiven Erfahrungsaustausch, den aktiven Gestaltungsspielraum und die vielen wertvollen Impulse, die mir die Verbandsarbeit bietet.

DerZeitarbeits-Check.de: Warum haben Sie sich darüber hinaus entschieden, den BZA als Regionalsprecherin Nord zu vertreten?

Die Regionalarbeit des BZA betrachte ich als wertvollen Bestandteil des Verbandslebens. Durch eine aktive regionale Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, den Besuch einschlägiger Branchenveranstaltungen und einen persönlichen Dialog mit den Vertretern der Branche kann ich der Zeitarbeit hier in der Region Nord ein Gesicht geben.

Nicht zuletzt konnte ich maßgeblich dazu beitragen, dass der „Personaldienstleistungskaufmann/frau“ ins Leben gerufen wurde. Durch die Zusammenarbeit mit der Handelskammer und anderen Gremien war es uns gelungen, den Beruf des „Kaufmannes/frau für Bürokommunikation mit der Zusatzqualifikation „Personaldienstleistungen“ in Hamburg ins Leben zu rufen, ein Vorbote des heutigen PDK’s.

Außerdem freue ich mich, das uneingeschränkte Vertrauen der regionalen Zeitarbeitsunternehmen genießen zu dürfen – die Basis für eine erfolgreiche Regionalarbeit.

DerZeitarbeits-Check.de: In welcher Rolle sehen Sie den BZA Hamburg und Norddeutschland?

Zahlreiche Mitgliedsunternehmen des BZA sind in Norddeutschland ansässig, so dass der Verband hier durch ein enges Netzwerk gut repräsentiert ist – nicht zuletzt auch durch den Hamburger BZA Präsidenten Volker Enkerts.

Mit derzeit sechs Bezirken und den dazugehörigen Bezirkssprechern ist der BZA in der Region Nord, die Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern umfasst, breit aufgestellt.

Natürlich gibt es noch einige weiße Flecken auf der Verbandslandkarte, die wir bemüht sind, mit Leben zu füllen.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie unterstützt der BZA seine Mitglieder – insbesondere in wirtschaftlich stürmischen Zeiten?

Der BZA bietet seinen Mitgliedern zunächst einmal marktgerechte und zukunftssichere Tarifverträge mit dem DGB.

Durch eine kontinuierliche Lobbyarbeit, regelmäßige aktuelle Brancheninformationen zu Themen des Arbeits- und Tarifrechts, politische Entwicklungen, Arbeitssicherheit etc. und nicht zuletzt durch individuelle Beratung in Rechtsfragen sind die Mitglieder jederzeit optimal informiert.

Das zahlt sich aus – besonders in wirtschaftlich stürmischen Zeiten.

DerZeitarbeits-Check.de: Wie sehen Sie die zukünftige Entwicklung der Zeitarbeit?

Die Zukunft der Zeitarbeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir kaum oder nur wenig beeinflussen können: Die Entwicklung der Kundenbranche, der Konjunktur, dem Arbeitsmarkt, weltweite Trends und natürlich den politischen Rahmenbedingungen.

Perspektivisch glaube ich allerdings, steht einer anhaltenden positiven Entwicklung nur wenig im Weg. Schließlich ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer innerhalb der letzten Monate wieder kontinuierlich gestiegen.

DerZeitarbeits-Check.de: Glauben Sie, dass die Menschen ausreichend gut über die Dienstleistung Zeitarbeit aufgeklärt sind? Wo sehen Sie Beratungspotential?

Hier besteht aus meiner Sicht noch viel Aufklärungsbedarf.

Noch immer wird Zeitarbeit als Synonym für prekäre Beschäftigung benutzt und einzelne Negativbeispiele undifferenziert auf die gesamte Branche projiziert. Dies schadet unserem Image erheblich. Die vielen positiven Aspekte der Zeitarbeit werden dabei leider oft völlig außer Acht gelassen.

Durch Präsenz auf Messen und den regelmäßigen Kontakten zu den Arbeitsagenturen bin ich ständig bemüht, Aufklärungsarbeit zu leisten und die vielen Facetten der Zeitarbeit aufzuzeigen.

Zeitarbeit ist für mich ein modernes Arbeitsmarktinstrument. Es ermöglicht einerseits unseren Kundenunternehmen, Auftragsspitzen oder personelle Engpässe flexibel zu handhaben und bietet andererseits den Arbeitnehmern die Möglichkeit, Berufserfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen zu sammeln.

Die Zukunft der Zeitarbeit ist schwer vorhersehbar – ich gehe allerdings von einer positiven Entwicklung aus.

Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP bedeutet für unsere Branche derzeit eine große Herausforderung, denn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erwägt neue Regulierungen – getrieben vor allem durch die Debatte um das Geschäftsmodell von Schlecker. Hier haben die Tarifvertragsparteien bereits eigenverantwortlich eine Lösung herbeigeführt und ihre gemeinsame Handlungsfähigkeit bewiesen.

Die Politik darf unsere Branche und deren positive Wirkung für den Arbeitsmarkt nicht wieder mit unnötigen Regulierungen behindern, so wie es derzeit einige Politiker und Gewerkschafter diskutieren.

Qualifizierte Mitarbeiter in der Zeitarbeit gewinnen vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels in unserer Branche zunehmend an Bedeutung. Deshalb bieten wir unseren Mitarbeitern zahlreiche Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Qualifikation.

Die Wirtschaftskrise hat die Zeitarbeit je nach Region und Kundensegment unterschiedlich hart getroffen: Während es in einigen Bereichen starke Umsatzeinbrüche gab, ging es in anderen relativ stabil weiter. Insgesamt sank die Beschäftigung in der Zeitarbeit von 800.000 Mitarbeitern im August 2008 auf etwa 580.000 im April 2009.

Trotz aller Einschnitte bedeutet die Krise aber auch eine große Chance – vor allem für die Zeit nach dem Abschwung. Viele Unternehmen erkennen nun, wie wichtig es ist, flexibel zu sein und mit Zeitarbeitspersonal zu arbeiten.

Wir wünschen uns für die kommenden 12 Monate, dass insbesondere die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklungsperspektive unserer Branche schafft.

DerZeitarbeits-Check.de: Frau Kaminsky, wir danken Ihnen für das Gespräch.


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Jun
10
KOM
 

Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat heute das lange erwartete Urteil im so genannten “Emmely-Fall” gesprochen. Weil eine Kassiererin der Tengelmann-Supermarktkette Kaiser´s zwei Pfandbons mit einem Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen hatte, wurde sie von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Nach zwei verlorenen Prozessen bekam die Arbeitnehmerin heute in Erfurt Recht. Die Arbeitnehmerseite sprach bisher von vorgeschobenen Gründen, da der Arbeitgeber der gewerkschaftliche Aktivität der Kassiererin ein Ende bereiten wolle.

Die Richter verwiesen in der Urteilsbegründung darauf, dass die Kassiererin seit bereits mehr als 30 Jahren – bis auf diesen Vorfall – unbescholten ihrer Arbeit nachging. Ein wie von der Arbeitgeberseite beklagter Vertrauensverlust könne aufgrund der geringen Höhe des aufgelaufenen Schadens und der langjährigen Mitarbeit nicht angenommen werden.

Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass eine fristlose Kündigung grundsätzlich durch einen geringen Schaden gerechtfertigt sein könne.

Dieses Urteil bedeutet also keinen Freischein für Arbeitnehmer, sich straflos Kleinigkeiten des betrieblichen Inventars aneignen zu können. Auch kann hier nicht von einem Grundsatzurteil oder einer Abstrafung der oft bemängelten Bagatellkündigungen gesprochen werden.

Vielmehr sollte das Urteil als Appell an den gesunden Menschenverstand gelesen werden.

Für Barbara E. – wie “Emmely” wirklich heißt – bedeutet das Urteil, dass die Kündigung aus dem Jahre 2008 ungültig ist. Sie ist also noch immer Mitarbeiterin bei Kaiser´s…

 
Mai
24
KOM
 

Nun ist er also beschlossene Sache – der Mindestlohn in der Pflege. Vor wenigen Tagen hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verkünden lassen, dass mehr als 600.000 Mitarbeiter in Altenpflegeheimen und mobilen Pflegediensten einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro in West- und 7,50 Euro in Ostdeutschland erhalten sollen.

“Ich freue mich sehr, dass der Mindestlohn jetzt zügig umgesetzt werden kann. Für eine gute Pflege, die wir uns alle wünschen, brauchen wir qualifiziertes Fachpersonal, das angemessen entlohnt werden muss”, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Stellt sich die Frage, ob dies auch ein Modell für die Zeitarbeitsbranche sein kann. Seit Jahren schon fordern zwei der drei Arbeitgeberverbände – der BZA (Bundesverband Zeitarbeit und Personal-Dienstleistungen e. V.) und der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.) – gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einführung von Mindestlöhnen in der Zeitarbeit.

Besonders in Hinblick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01.05. 2011, bei der auch Bürger aus Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn unbegrenzt in Deutschland tätig werden können, fürchten BZA, iGZ und DGB weitere Runden im ruinösen Wettbewerb um den geringsten Verrechnungssatz.

Ein für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn soll – so die Hoffnungen – das Preisdumping im Vornherein stoppen.

Die Politik jedoch macht eine Entscheidung pro Mindestlohn derzeit von verschiedenen Forderungen abhängig, die zunächst von der Zeitarbeitsbranche erfüllt werden müssen.

Eine dieser Forderungen ist die Einigung der drei Arbeitgeberverbände auf nur noch einen statt der aktuell drei Tarifverträge.

Neben den bereits erwähnten Arbeitgeberverbänden BZA und iGZ hat der dritte, der AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V.), einen Tarifvertrag mit den so genannten Christlichen Gewerkschaften abgeschlossen.

Derzeit sehen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Zeitarbeit mit drei Tarifverträgen mit neun unterschiedlichen Entgeltgruppen jeweils für West- und Ostdeutschland konfrontiert. Das sind allein 54 Stundenlohnoptionen… Dazu kommen verschiedene tarifvertragsgebundene Ausführungen zu Arbeitszeitkonten, Zuschlägen etc.

Vielleicht ist es nicht verkehrt, einen Mindestlohn für die 750.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche zu fordern – doch stellt sich dann die Frage, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe dieser Mindeststundenlohn liegen soll.

Auf jeden Fall hat die Branche vorher eine Menge zu erledigen, um allein das Tarifwirrwarr zu lichten und insgesamt transparenter zu werden.

 
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