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Erfahren Sie im "Lexikon Zeitarbeit" alles über die Personaldienstleistung, die unter verschiedenen Begriffen - z. B. Leiharbeit oder Personalleasing - bekannt ist. Informieren Sie sich im ersten Teil über die gesetzlichen Grundlagen der Zeitarbeit, über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten, über die aktuelle Situation der Zeitarbeitsbranche in Deutschland sowie mögliche Vorteile aber auch Risiken der Zeitarbeit für Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsfirmen und Kunden der Zeitarbeit. Auf den folgenden Seiten finden Sie Infos zu Stundenlöhnen in der Zeitarbeit, Zulagen und Zuschläge, Sonderzahlungen und den Mindestlohn.
1. Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit ist ein Synonym für Arbeitnehmerüberlassung (auch: AÜ, Leiharbeit, Personalleasing etc.). Zeitarbeitsfirmen überlassen dabei ihre Zeitarbeitnehmer zu gewerblichen Zwecken an andere Unternehmen.
Die gewerbliche Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis. Die beteiligten Parteien sind:
- Verleiher (Zeitarbeitsfirmen)
- Entliehene (Zeitarbeiter) und
- Entleiher (Kundenunternehmen)
Sie sind durch verschiedene Verträge aneinander gebunden (s. Abb. 1).
Abb. 1: Das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit
Die überlassenen Arbeitskräfte werden normalerweise als Entliehene bezeichnet oder auch als
- Leiharbeitnehmer
- Leiharbeiter
- Zeitarbeitnehmer
- Zeitarbeiter oder
- externe Mitarbeiter (kurz: Externe)
Die Zeitarbeitsfirma (auch: Personaldienstleister, Leiharbeitsunternehmen) ist der Verleiher und zugleich regulärer Arbeitgeber der Entliehenen.
Die Unternehmen, die das Personal erhalten, werden als Einsatz-, Kunden- oder Entleihbetrieb oder als Entleiher bezeichnet.
2. Aktuelle Situation der Zeitarbeitsbranche in Deutschland
In Deutschland waren am 30. Juni 2008 fast 800.000 Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Während der Wirtschaftskrise haben sich die Zahlen aufgrund ausbleibender Kundenaufträge und daraus folgender Kündigungen auf ungefähr 500.000 Zeitarbeitnehmer reduziert.
Seit Anfang 2010 steigen die Beschäftigtenzahlen zwar wieder und überschreiten auch die 750.000er Marke. Trotzdem gilt Deutschland noch immer als eine Art Entwicklungsland der Zeitarbeit.
Während die Beschäftigten in der bundesdeutschen Zeitarbeitsbranche durchschnittlich nur 2% der Gesamtbeschäftigten ausmachen (s. Abb. 2), sind es in den Niederlanden 2,5% und in Großbritannien sogar mehr als 5%.
Abb. 2: Durchschnittlicher Anteil der Beschäftigten in der Zeitarbeit im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten in Deutschland.
Die fünf größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands haben 2007 mehr als 3,6 Milliarden Euro Jahresumsatz gemacht. Ihr Gesamtanteil am Markt ist dennoch relativ gering. Die Zeitarbeitsbranche ist mit weit über 8.000 Unternehmen im Wesentlichen klein- und mittelständisch geprägt (Abb. 3).
Abb. 3: Prozentualer Überblick über Zeitarbeitsunternehmen und Personaldienstleister in Deutschland nach Anzahl der Niederlassungen (NL).
Und die Zeitarbeitnehmer? Aus welchen Berufen setzt sich die Arbeitnehmerschaft in der Zeitarbeit zusammen? Bisher war ein Großteil im gewerblichen Bereich, insbesondere im Hilfskräftesektor tätig.
Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass der Anteil der gering qualifizierten Mitarbeiter stetig schrumpft, während der Anteil qualifizierter und hoch qualifizierter Zeitarbeitnehmer aus dem Dienstleistungssektor und den Metall- und Elektroberufen weiter zunimmt.
Abb. 4: Anteil der Beschäftigten in der Zeitarbeit nach Berufsgruppen
3. Warum wird Zeitarbeit immer häufiger genutzt?
3.1 Vorteile für Zeitarbeitnehmer
Arbeitnehmer können durch Zeitarbeit eine Phase der Arbeitslosigkeit überbrücken oder beenden und dabei Berufserfahrung sammeln. Sie haben die Möglichkeit, unterschiedliche Unternehmen und Unternehmensbereiche kennen zu lernen.
Zeitarbeiter haben insbesondere in konjunkturell guten Zeiten die Chance, bei einem der Kunden „kleben“ zu bleiben, d.h. von diesem fest angestellt zu werden. Von diesem „Klebeeffekt“ oder "Brückeneffekt" profitieren in etwa 30 Prozent aller Zeitarbeitnehmer.
3.2 Vorteile für Zeitarbeitsfirmen
Zeitarbeitsfirmen sind betriebswirtschaftlich ausgerichtet und müssen Gewinne erzielen. Die Gewinne erzielen sie aus der Differenz zwischen dem vom Kunden zu zahlenden Verrechnungssatz (VS) und den Kosten für Stundenlohn, Steuern, Sozialabgaben und interne Aufwendungen.
Im Regelfall übernehmen Zeitarbeitsfirmen keine Haftung für die Qualität der geleisteten (Zeit-)Arbeit. Anders als beim Outsourcing werden sie nicht nach dem Gütegrad der geleisteten Arbeit, sondern nach Anwesenheit (Zeit) Ihrer Mitarbeiter beim Kunden bezahlt.
3.3 Vorteile für Kundenunternehmen der Zeitarbeit
Das Kundenunternehmen kann von der Zeitarbeit dann profitieren, wenn plötzlich oder saisonal bedingt viele Aufträge hereinkommen und diese nicht mehr von den eigenen Mitarbeitern abgearbeitet werden können.
Engpässe können auch durch Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit entstehen. Dann lohnt sich der kurzfristige Einsatz von externen Zeitarbeitnehmern. Zudem fallen die Mehrkosten für das Anwerbungsverfahren weg. Außerdem zahlt ein Kundenunternehmen im Normalfall nur jene Arbeitsstunden, die der Zeitarbeiter auch wirklich abgeleistet hat. Bei Krankheit, Verspätung und Arbeitsabbruch stellt die Zeitarbeitsfirma Personalersatz.
Der Verrechnungssatz orientiert sich oftmals nicht an Tarifen der Kundenbranche, denn der Zeitarbeitnehmer ist vertraglich nicht an das Kundenunternehmen gebunden. Der Verrechnungssatz wird zwischen Zeitarbeitsfirma und Kunde frei verhandelt und kann somit auch günstig für den Kunden ausfallen.
Kundenunternehmen haben über die Zeitarbeit auch die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitnehmer unverbindlich über längere Zeit kennenzulernen und dann fest anzustellen.
4. Gesetzliche Grundlagen zur Zeitarbeit
Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Zeitarbeit werden im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
5. Wie funktioniert Zeitarbeit?
Der Zeitarbeitnehmer schließt einen regulären Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma, seinem Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag regelt den Lohn (z.B. als Stundenlohn mit Zulagen), etwaige Zuschläge, Urlaub, das Arbeitszeitkonto, Meldezeiten und vieles mehr (s. auch Abb1).
Die Zeitarbeitsfirma ist damit regulärer Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Darunter fallen die rechtzeitige und korrekte Zahlung des Gehalts, Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeiten, Gewährung des Jahresurlaubs etc.
Das Kundenunternehmen wiederum schließt mit der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag zur Überlassung eines Arbeitnehmers, einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV). Darin sind u.a. der Arbeitsort, die Tätigkeit und der Verrechnungssatz festgehalten. Mit Unterzeichnung des AÜV wird der Kunde dem Zeitarbeiter gegenüber weisungsbefugt.
Beiden, Kunden und Zeitarbeitsfirmen, obliegt jedoch die Fürsorgepflicht, d.h. sie dürfen Zeitarbeitnehmer nicht Arbeiten aussetzen, die sie physisch oder psychisch beeinträchtigen könnten.
Eine Zeitarbeitsfirma hat außerdem das Recht, dem Zeitarbeiter das vorzeitige Ende eines Einsatzes anzuordnen, wenn der Kunde gegen den AÜV verstößt und z.B. den vereinbarten Stundenverrechnungssatz schuldig bleibt.
Abb. 2: Rechte und Pflichten in der Zeitarbeit
Da Zeitarbeitnehmer einen echten Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) und zusätzlich noch Ansprechpartner im Einsatzbetrieb haben, empfiehlt es sich z. B. bei Krankheit oder Verspätung beide rechtzeitig zu informieren. Bei Unklarheiten - wann wer wen zuerst ansprechen sollte - ist eine Klärung mit dem zuständigen Personaldisponenten empfehlenswert. So können unnötige Missverständnisse ausgeschlossen werden.
6. Arbeitszeiten
Zeitarbeitnehmer müssen sich im Normalfall nach den Arbeitszeitregelungen des Kundenunternehmens richten. Das wiederum unterliegt dem Arbeitszeitgesetz.
Wenn ein Zeitarbeitnehmer in einem Monat mehr Stunden arbeitet, als in seinem Arbeitsvertrag vorgesehen, werden diese Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Das Guthaben des Kontos kann entweder ausgezahlt oder als Freizeit genommen werden.
7. Gehalt, Mindestlohn und Verrechnungssatz in der Zeitarbeit
Das an den Zeitarbeitnehmer zu zahlende Gehalt beinhaltet sowohl den Stundenlohn als auch eventuelle Zulagen (z.B. Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwendung, außertarifliche oder einsatzbezogene Zulagen) sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und eventuell auch ausgelobte Prämien.
Die Höhe der einzelnen Posten ist in einem Tarifvertrag geregelt, den ein Zeitarbeitsunternehmen mit einer gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertretung entweder individuell (Haustarifvertrag) oder in einem Zusammenschluss als Verband (AMP, BZA, iGZ) abgeschlossen hat.
Der tatsächlich gezahlte Stundenlohn darf nicht unter dem Tariflohn liegen - Zeitarbeitsfirmen können Ihre Arbeitnehmer jedoch übertariflich bezahlen. Gerade bei höher- und hochqualifizierten Einsätzen wird kaum noch ein Zeitarbeitnehmer nur für den Tariflohn eingestellt.
Zulagen sind freiwillige Leistungen des Zeitarbeitsunternehmens, die den Zeitarbeitern zu- oder aberkannt werden können. Ausnahmen sind außertarifliche Zulagen, die nicht einseitig rückgängig gemacht werden können. Gesetzliche Zuschläge, bezahlter Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen in jedem Fall gezahlt werden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Mindestlohn wird schon lange von den Gewerkschaften und von BZA und iGZ gefordert. Er soll für die Zeitarbeitsbranche als Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert werden. Die Höhe ist noch nicht bekannt und wird noch immer in der Politik diskutiert. Die Lohnuntergrenze soll verhindern, dass unseriöse Anbieter Dumpinglöhne zahlen und seriöse Personaldienstleister damit unterbieten können.
Der Stundenverrechnungssatz (oder Verrechnungssatz oder VS) ist der €-Betrag pro Stunde, den das Kundenunternehmen an den Personaldienstleister zahlt. Er beinhaltet:
- Stundenlohn des Zeitarbeiters plus
- Steuern plus
- Sozialabgaben (externe Kosten) plus
- unternehmensabhängige Marge (interne Kosten und Gewinn).
Der Gewinn vor Steuern, den das Zeitarbeitunternehmen daraus erziehlt ist normalerweise relativ gering, da allein die Personalkosten und die Abgaben an Staat und Sozialversicherungen einen Großteil des Verrechnungssatzes auffressen.
Sehr vereinfachte Beispielrechnung bei einem Verrechnungssatz von EUR 16,00 pro Stunde:
Ein Kundenunternehmen bezahlt im Regelfall nur die geleisteten Arbeitsstunden. Daher liegt es im Interesse jeder Zeitarbeitsfirma, ihre Zeitarbeiter möglichst häufig und möglichst lange einzusetzen. Ansonsten drohen Personalkosten, denen keinerlei Umsätze gegenüberstehen - oder anders gesagt: es werden Verluste eingefahren.
8. Überlassungsdauer in der Zeitarbeit
Die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mehr zeitlich befristet. Sie kann Stunden, Tage, Wochen, Monate oder mehrere Jahre betragen. Seit dem 1. Januar 2004 dürfen Zeitarbeitnehmer zeitlich unbefristet an einen einzigen Kunden überlassen werden. So steht es im Gesetz zum „Wegfall der Begrenzung der Überlassungshöchstdauer“.
9. Besonderheiten der Zeitarbeit
Viele Zeitarbeitsfirmen haben sich auf bestimmte Kompetenzen spezialisiert. Es gibt Spezialisten für kaufmännisches Personal, für gewerbliche Fachkräfte, für Logistik oder für Ingenieurdienstleistungen.
Premium-Zeitarbeit bezeichnet die Überlassung von Spitzenkräften aus unterschiedlichsten Management-Bereichen. Dies können Projekt-Ingenieure, Finanzfachleute oder Personalmanager sein. Der einzige Unterschied zur "normalen" Zeitarbeit besteht in der Größenordnung der Stundenlöhne und in der Höhe der Verrechnungssätze. Diese können sich durchaus in Bereichen jenseits von EUR 50,00 pro Stunde bewegen.
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Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!



