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Arbeitgeberverband für die Zeitarbeit

Die folgenden Antworten wurden verfasst und zur Verfügung gestellt vom Arbeitgeberverband BZA

 

 

DerZeitarbeits-Check.de: Wofür steht der BZA?

 

BZA: Seit mittlerweile mehr als dreißig Jahren vertritt der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) als Arbeitgeber- und Unternehmensverband Unternehmen der Zeitarbeitbranche. Heute hat der Verband mehr als 2.200 Mitgliedsunternehmen. Der BZA möchte Sicherheit und Vertrauen nicht nur bei seinen Mitgliedern, sondern auch bei Zeitarbeitnehmern und den Kunden seiner Mitgliedsunternehmen aufbauen.

 

Neben der politischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit bietet der BZA im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ) wissenschaftliche Forschung und Weiterbildung.

 

Der BZA möchte, zusammen mit seinen Mitgliedern, die Entwicklung in der Zeitarbeitsbranche positiv mitbestimmen.

 

 

DerZeitarbeits-Check.de: Welche Hauptziele verfolgt der BZA als Verband?

 

BZA: Der BZA verfolgt u.a. folgende Ziele:

  • Gesetzesbezeichnungen im AÜG u. a. “Leiharbeit“ ersetzen durch „Zeitarbeit“
  • Zulassung der Zeitarbeit in allen Wirtschaftsbereichen (auch im Bauhauptgewerbe und im Werkver- kehr)
  • Integration arbeits- und sozialrechtlicher Sonderbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG) in bestehende allgemeine Arbeits- und Sozialgesetze (BGB, ArbSchG, BetrVG, GewO)
  • Wiederherstellung der Vertragsfreiheit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Mitarbeitern
  • Einführung eines tariflich vereinbarten Mindestlohns in der Zeitarbeit über § 1 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG)
  • Partnerschaftliche Berufsausbildung externer Mitarbeiter in Kooperation mit Einsatzbetrieben und Partnerunternehmen
  • Vermeidung flächendeckender Subventionierung des Arbeitsmarktes und Gewährleistung der Gleichbehandlung von Zeitarbeitunternehmen bei der Vergabe von Fördermitteln
  • Kein doppeltes Wahlrecht für Zeitarbeitnehmer bei Betriebsratswahlen (beim Kundenbetrieb, § 7 S. 2 BetrVG, und beim Zeitarbeitsunternehmen, § 14 Abs. 1 AÜG i. V. m. § 7 S. 1 BetrVG)
  • Ausbau der Kooperation zwischen der staatlichen Arbeitsvermittlung, Zeitarbeitsunternehmen und privaten Arbeitsvermittlern

 

DerZeitarbeits-Check.de: Welchen Nutzen haben Personaldienstleister durch eine BZA-Mitgliedschaft?

 

BZA: Neben der politischen Interessenvertretung ist dem BZA der Mitgliederservice sehr wichtig. Dazu gehören:

  • Gemeinsames Vorgehen mit seinen Mitgliedern bei der Interessenwahrung und –förderung
  • Förderung des Ansehens der Dienstleistung, die seine Mitglieder erbringen
  • Förderung von Kontakten zwischen den Mitgliedern durch den regen Informations- und Gedankenaustausch
  • Förderung des aktiven Austauschs mit Behörden, Parteien, Verbänden, Medien etc.
  • Information über Gesetzesänderungen
  • Förderung und Erhalt der Qualitätssicherung bei Personal-Dienstleistungen
  • Förderung von Bildung und Wissenschaft in der Dienstleistungsbranche
  • Vertretung der angeschlossenen Mitgliedsunternehmen bei Tarifverhandlungen als Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit

 

 

DerZeitarbeits-Check.de: Welchen Nutzen haben Zeitarbeitnehmer durch den BZA-Tarifvertrag?

 

BZA: Der Tarifvertrag des BZA, der mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit am 22.07.03 vereinbart wurde, sorgte dafür, dass viele Beschäftigungsverhältnisse erhalten bleiben konnten, die im Zuge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.01.2004 vermutlich weggefallen wären.

 

Viele Kundenbetriebe hätten sich ein Equal Treatment (gleiche Entlohnung der Zeitarbeitnehmer wie bei festangestellten Mitarbeitern) nicht leisten können und hätten entsprechend Zeitarbeiter abbestellen müssen. Durch den Tarifvertrag konnten also Beschäftigungsverhältnisse gesichert werden.

 

Der BZA bietet den Zeitarbeitnehmern die juristische Sicherheit eines Tarifvertrages mit Mindestrahmenbedingungen, die jedes Mitgliedsunternehmen einhalten muss. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass die Eingruppierung von Mitarbeitern in eine Lohngruppe nach der im Einsatz ausgeübten Tätigkeit erfolgen muss und nicht willkürlich erfolgen kann.

 

Weiterhin legt der Tarifvertrag fest, dass eine Produktivzulage gezahlt werden kann sowie eine einsatzbezogene Zulage, die mit steigender Einsatzdauer beim gleichen Kunden erhöht wird. Darüber hinaus gibt es verschiedenen Möglichkeiten, abweichende Regelungen für die Mitarbeiter zu treffen, die übertariflich entlohnt werden.

 

 

DerZeitarbeits-Check.de: Welche drei Punkte im BZA-Tarifvertrag sind herausragend und warum?

 

Eingruppierung der Zeitarbeitnehmer nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit

  • Das bedeutet z.B., dass ein Schlosser auch als solcher eingruppiert und entlohnt wird, wenn er für eine Tätigkeit als Schlosser eingestellt worden ist. Sollte er in einem späteren Einsatz nur als Hilfskraft arbeiten, erhält er trotzdem den Lohn als Schlosser.

Arbeitszeit von 151 Stunden pro Monat

  • Besonders in der Arbeitszeitgestaltung ist der BZA flexibel. So wird die regelmäßige, individuelle, vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf 151 Stunden pro Monat festgeschrieben. Dennoch kann die Arbeitszeit einsatzbezogen erhöht werden, wenn der Zeitarbeitnehmer dauerhaft bei einem Kunden mit längerer Arbeitszeit eingesetzt wird. Die sich daraus ergebenden Plusstunden werden im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Die maximale Arbeitszeit beträgt 173 Stunden im Monat.

Nutzung des Arbeitszeitkontos

  • Als Herzstück des Tarifvertrages ermöglicht das Arbeitszeitkonto eine flexible Einsatzplanung und eine Anpassung des Arbeitszeitvolumens an die jeweilige Auftragslage. Dabei können auch die Wünsche der Zeitarbeitnehmer berücksichtigt werden. Das Arbeitszeitkonto entkoppelt in gewissem Sinne Zeit und Geld und sorgt damit insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Beschäftigungssicherung. Der Zeitarbeiter erhält jeden Monat sein verstetigtes Einkommen, während das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto schwankt. Auch lange Nichteinsatzzeiten können abgefedert werden. Der Tarifvertrag des BZA lässt eine unbegrenzte Menge an Minusstunden und bis zu 230 Plusstunden zu.

 

Kontaktdaten des BZA

 

Den BZA erreichen Sie entweder über die Hompage www.bza.de oder

über die hier angegebenen Kontaktdaten:

 

Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.

Friedrichstr. 200

10117 Berlin

 

Fon 030 / 767 75 23-0

Fax 030 / 767 75 23-50

info@bza.de

 

 

Stundenlohn auf Basis des BZA/DGB-Tarifvertrags berechnen

 

LINK folgen und bei "Tarifvertrag auswählen:" Klick auf BZA

 

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Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!

 

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