| Tarifverträge in der Zeitarbeit | ![]() |
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Erfahren Sie alles über die Tariflandschaft in der Zeitarbeitsbranche, über die Tarifpartner, warum und welche Zeitarbeitstarife angewendet werden und welche Kritik es an den Zeitarbeitstarifen gibt. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten auch über die Tarifpartner der Zeitarbeitstarife sowie über das Selbstverständnis der drei Arbeitgeberverbände: AMP, BZA und iGZ. Vergleichen Sie außerdem die Stundenlöhne der unterschiedlichen Zeitarbeitstarife oder berechnen Sie Ihren persönlichen Stundenlohn oder Ihr Monatsgehalt mit unserem einzigartigen Zeitarbeit LOHNRECHNER.
1. Was ist ein Tarifvertrag?
In einem Tarifvertrag regeln die Tarifpartner die Mindestanforderungen an ein Arbeitsverhältnis sowie Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Entgeltrahmenbedingungen, betriebliche Rahmenbedingungen etc., soweit diese über gesetzliche Regelungen hinausgehen.
2. Warum werden Tarifverträge geschlossen?
Tarifverträge regeln zu einem hohen Maß das berufliche Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Ziel des Tarifrechts ist es, die künftigen Regeln einer Zusammenarbeit schneller und flexibler gestalten zu können.
Daher gilt die sogenannte Tarifautonomie, d.h. die jeweiligen Tarifpartner agieren selbständig und werden nicht von Dritten, insbesondere nicht vom Staat oder staatlichen Institutionen, beeinflusst. Die Tarifautonomie ist verankert in Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
3. Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?
In einem Matel- oder Rahmentarifvertrag werden zunächst grundlegende Bestimmungen (z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch) geregelt. Zusätzlich regeln u.a. der Lohn- oder Entgelttarifvertrag die Höhe der jeweiligen Entgelte, gegebenenfalls auch Zulagen, Zuschläge oder sonstige finanzielle Sonderleistungen. Schließlich können weitere Tarifverträge z.B. zu Fragen der Aus- und Weiterbildung oder zur Altersteilzeit abgeschlossen werden.
Von einem Flächentarifvertrag spricht man, wenn er für eine bestimmte Branche in einem oder in mehreren Bundesländern gültig ist.
Dagegen beschränkt sich ein Haustarifvertrag auf ein Unternehmen und die in den Tarifvertrag aufgenommenen Unternehmensteile oder Tochtergesellschaften.
4. Warum werden Tarifverträge in der Zeitarbeit abgeschlossen?
Auch Unternehmen der Personaldienstleistungsbranche, die Zeitarbeit anbieten, können sich entweder einem der bestehenden Tarifverträge der großen Zeitarbeitsverbände (AMP, BZA, iGZ) anschließen oder einen eigenen Firmen- oder Haustarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen.
Alternativ müsste ein Unternehmen ohne Tarifvertragsbindung seinen Zeitarbeitnehmern nach §9 Nr. 2 AÜG im Kundeneinsatz den gleichen Lohn zahlen, den die Festangestellten des Kundenunternehmens erhalten (equal pay). Gegebenenfalls würde das nicht nur den Grundlohn betreffen, sondern ebenfalls sämtliche Zulagen und Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Boni, Prämien etc. (equal treatment).
Informationen zu: Mindestlohn
5. Tarifverträge und Tarifvertragspartner in der Zeitarbeit
Die drei Arbeitgeberverbände, die die meisten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland vertreten, sind (in alphabetischer Reihenfolge)
- der AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e. V.,
- der BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. und
- der iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.
Die IG Metall ist eine der Einzelgewerkschaften, die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Tarifpartner mit einigen der hier aufgeführten Arbeitgeberverbände einen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche ausgehandelt haben.
WICHTIG: Die Beiträge auf den folgenden Seiten wurden verfasst und uns zur Veröffentlichung von AMP, BZA, iGZ und IG-Metall zur Verfügung gestellt.
6. Kritik an den Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche
Die Tarifverträge in der Zeitarbeit stehen bei Gewerkschaften und gewerkschaftsnahen Verbänden und Institutionen in der Kritik, da Zeitarbeitnehmer oftmals zu weniger günstigen Konditionen als die festangestellten Arbeitnehmer des Kundenbetriebes arbeiten. Aus Gewerkschaftssicht zementieren die Tarifverträge in der Zeitarbeit diese finanzielle Ungleichheit und verhindern die Anwendung von Equal Pay, dem Grundsatz "Gleiche Arbeit - gleiches Geld".
Dabei beschreiben Tarifverträge lediglich die Mindestanforderungen und lassen jederzeit Spielraum nach oben. Ob und wie dieser Spielraum im Interesse der Zeitarbeitnehmer genutzt wird, hängt nicht nur von den Zeitarbeitsfirmen, sondern auch von der Bereitschaft der Kunden der Zeitarbeit (den Einsatz- oder Entleihbetrieben) ab, entsprechend mehr zu zahlen.
Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!



