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1. Was ist Personalvermittlung?
Personalvermittlung ist die gewerbsmäßige Akquise von offenen Stellenangebote, der folgende Abgleich des Anforderungsprofils mit vorhandenen Bewerbern (Profiling) und das Herbeiführen eines Anstellungsvertrages zwischen Bewerber und Kundenunternehmen.
Kurz gesagt: Personalvermittlung beschreibt den kostenpflichtigen Prozess der externen Personalsuche eines Personalvermittlers im Kundenauftrag. Dabei übernimmt der Personalvermittler viele Abläufe der Personalsuche einschließlich Abgleich der Bewerberprofile mit dem vom Kundenunternehmen (Auftraggeber) erstellten Anforderungsprofil.
Die erfolgreiche Suche nach qualifiziertem Personal mündet einerseits in der Festanstellung des Bewerbers beim Kundenunternehmen, andererseits in der Zahlung eines verhandelten Honorars durch den Auftraggeber an den Personaldienstleister.
2. Warum nutzen Unternehmen Personalvermittler?
Seit 1994 ist die Personalvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland für alle Berufsgruppen möglich. Obwohl Unternehmen die Personalsuche und -auswahl selbst durchführen können, greifen viele auf die externe Personalvermittlung zurück.
Ein Grund dafür ist, dass die Ressourcen insbesondere in den Personalabteilung im Allgemeinen sehr knapp bemessen sind. Viele kleine und mittlere Unternehmen haben darüber hinaus keine eigenständige Human Ressources (HR) Abteilung. Die Aufgaben werden z.B. vom Geschäftsführer oder einem anderen Verantwortlichen „nebenbei“ miterledigt.
Für viele Personalverantwortliche ist es einfach nicht möglich, mehrere hundert Bewerbungen zu sichten, zu analysieren, mit dem Anforderungsprofil abzugleichen, Bewerbergespräche zu führen und den geeigneten Kandidaten auszuwählen.
Die Honorare sind außerdem nicht höher, als es die Aufwendungen für Anzeigensetzungen in Printmedien und im Internet sowie der gesamte Such- und Auswahlprozess bei selbständiger Personalsuche wären. Aus diesen Gründen wird oftmals auf die externe Personalvermittlung zurückgegriffen.
3. Wie funktioniert Personalvermittlung?
Ein Kundenunternehmen beauftragt einen Personalvermittler, eine bestimmte Anzahl von Bewerbern mit genau beschriebenen Qualifikationen vorzustellen. Ziel ist die Festanstellung beim Auftraggeber. Da die Vermittlung vom Kunden bezahlt wird, steht das Stellen- und Anforderungsprofil also der Bedarf des Kunden im Mittelpunkt der Suche.
Der Personalvermittler nutzt verschiedene Möglichkeiten, um den Auftrag zu erfüllen. Oftmals existiert ein Bewerber- oder Mitarbeiterpool, der nach geeigneten Bewerbern durchforstet wird. Es werden jedoch auch traditionelle Wege eingeschlagen, wie die Anzeigensetzung, Nutzung von Netzwerken etc. Auch das gesamte Bewerbermanagement, die Sammlung der eingehenden Bewerbungen, das Führen von Bewerbungsgesprächen und die Vorauswahl sowie die Zusammenfassung und Vorschlag der geeigneten Bewerber beim Auftraggeber werden vom Personaldienstleister selbständig bearbeitet.
Im Normalfall ist der gesamte Prozess sowohl für das Kundenunternehmen als auch für die Bewerber kostenfrei. Erst wenn eine tatsächliche Vermittlung eines oder mehrerer Bewerber stattgefunden hat, wird eine Honorarzahlung des Auftraggebers an den Personaldienstleister fällig. Diese wurde bei der Auftragserteilung verhandelt. Die Höhe der Zahlung kann sich z.B. am erwarteten Gesamtjahresbruttoeinkommen des zu vermittelnden Bewerbers orientieren.
Ein festgesetzter Prozentsatz ist dann als Honorar an den Personaldienstleister zu entrichten.
4. Gibt es Unterschiede zur Zeitarbeit?
Ziel der Personalvermittlung ist die Suche nach geeignetem Personal zur direkten Vermittlung an einen Kunden und zur Festanstellung bei diesem. Der Personalvermittler erhält für seine Tätigkeit ein Honorar als eine Art Aufwandsentschädigung.
Es findet keine Zeitarbeit statt, es wird während des gesamten Vermittlungsprozesses kein Leiharbeitnehmer überlassen. Derjenige Bewerber, der aus sämtlichen Vorschlägen ausgewählt wird, schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen und nicht mit dem Personalvermittler.
5. Wie unterscheiden sich Personalvermittler von Personalberatern?
Personalvermittler bedienen vor allem einfache sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus dem kaufmännischen oder gewerblichen Bereich.
Ein Personalvermittler wählt geeignete Bewerber für einen Kunden aus einem eigens angelegten Bewerberpool aus oder sucht sie in veröffentlichten Arbeitsgesuche der Bundesagentur für Arbeit, über Initiativbewerbungen oder durch Zeitungs- und Onlineannoncen. Dem Kundenunternehmen werden die besten Bewerber vorgestellt.
Personalvermittler arbeiten auf Erfolgsbasis, d.h. nur wenn es ihnen gelingt, einen Bewerber zur Festanstellung an einen Kunden zu vermitteln, erhalten sie ihr Honorar. Der Kunde honoriert den Personalvermittler für seinen Vermittlungserfolg.
Ein Personalberater oder auch Headhunter genannt führt im Kundenauftrag eine aktive Suche nach den besten am Markt verfügbaren Kandidaten, zumeist Fach- oder Führungskräfte durch. Ein Personalberater kann auch erfolgsorientiert arbeiten, wird jedoch sehr oft auf Mandatsbasis engagiert. Er erhält einen Teil unabhängig von der letztlich erfolgreichen Besetzung der gesuchten Position.
Zahlungsmodalitäten von 1/3 des Honorars bei Auftragseingang, 1/3 bei Vorlage von Kandidatenprofilen und 1/3 bei Einstellung eines der Kandidaten sind durchaus gängig. Der Kunde honoriert den Personalberater also für seinen Aufwand und für seinen Erfolg.
Potentielle Kandidaten werden normalerweise durch Direktansprache gesucht. Laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 ist der kurze Anruf eines Personalberaters am Arbeitsplatz zulässig. Die so gefundenen Kandidaten werden auf ihre Qualifikationen und ihre Wünsche hin geprüft und eine Vorauswahl getroffen.
Eine gewisse Anzahl der passendsten Kandidaten werden dem Auftraggeber präsentiert, der wiederum seinen Wunschkandidaten auswählt und mit ihm in Anstellungsverhandlungen eintritt.
Die Bezeichnungen richten sich an beide Geschlechter und sind nur des besseren Lesens wegen einheitlich gehalten!



